Ansteckende Blutarmut der Einhufer (ABE) - (EIA=Equine infektiöse Anämie)
Stand: 31.07.2026
| Am 30.07.2026 wurde ein Ausbruch der selten auftretenden Ansteckenden Blutarmut der Einhufer in Niedersachsen (Landkreis Northeim) festgestellt. Die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen wurden durch das zuständige Veterinäramt eingeleitet. Dementsprechend erfolgen Untersuchungen empfänglicher Tiere im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb und die epidemiologischen Ermittlungen werden eingeleitet. |
Am 30.07.2026 wurde ein Ausbruch der selten auftretenden Ansteckenden Blutarmut der Einhufer in Niedersachsen (Landkreis Northeim) festgestellt. Die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen wurden durch das zuständige Veterinäramt eingeleitet. Dementsprechend erfolgen Untersuchungen empfänglicher Tiere im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb und die epidemiologischen Ermittlungen werden eingeleitet.
Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer kommt weltweit vor. Sie tritt regional gehäuft in Südamerika, Asien sowie Osteuropa auf.
Am 30.07.2026 wurde ein Ausbruch der selten auftretenden Ansteckenden Blutarmut der Einhufer in Niedersachsen (Landkreis Northeim) festgestellt. Die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen wurden durch das zuständige Veterinäramt eingeleitet. Dementsprechend erfolgen Untersuchungen empfänglicher Tiere im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb und die epidemiologischen Ermittlungen werden eingeleitet.
In Europa wurden Fälle von ABE in Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich und Ungarn gemeldet. In Rumänien ist sie endemisch.
In den letzten Jahren traten in Deutschland vereinzelt Fälle in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen auf. Im März 2026 trat ABE zuletzt in Thüringen auf.
In Niedersachsen wurde die ABE am 8. Juni 2017 erstmals bei einem Pferd amtlich festgestellt. Im Jahr 2017 gab es ein größeres Ausbruchsgeschehen bei Polopferden.
Übertragung
Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Syn. Equine Infektiöse Anämie (EIA), Infektiöse Anämie der Einhufer) ist eine durch ein Lentivirus, Familie Retroviridae, hervorgerufene Erkrankung von Tieren der Familie Equidae (u. a. Pferde, Esel, Maultiere). Das Virus wird durch das Blut infizierter Equiden übertragen. Infizierte Tiere sind dauerhaft Virusträger.
Der Erreger, der sich im Blut von Equiden vermehrt, wird durch große blutsaugende Insekten wie Pferdebremsen oder Stechfliegen übertragen. Die Anwendung von kontaminierten Medizinprodukten sowie Geräten und Instrumenten ist mit einem großen Risiko einer Virusübertragung verbunden. Das Virus kann auch mit Milch, Speichel, Harn und Kot sowie intrauterin oder per Deckakt übertragen werden. Eine Übertragung von Tier zu Tier, etwa im Rahmen von Pferdesportveranstaltungen, ist möglich, erfordert jedoch einen engen Kontakt der Tiere.
Symptome
Die Seuche tritt in verschiedenen Formen, d. h. akut, chronisch oder inapparent auf. Die klinische Symptomatik variiert entsprechend. Ohne sichtbare Krankheitssymptome verläuft die inapparente Form. Gesund erscheinende Tiere bleiben dennoch lebenslang Virusträger und stellen eine potentielle Infektionsquelle dar. Anzeichen für einen akuten Verlauf sind unter anderem Punktblutungen, insbesondere auf dem Zungenuntergrund und den Lidbindehäuten, Fieber und Apathie. Die chronische Verlaufsform äußert sich unter anderem durch Ödembildung, wiederkehrende Fieberanfälle und Apathie. Für die menschliche Gesundheit besteht durch das Virus kein Risiko.
Spezifische Antikörper bilden sich zwei bis drei Wochen, ggf. drei Monate nach Infektion.
Rechtliche Verpflichtung und Maßnahmen
Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer ist eine unverzüglich meldepflichtige Tierseuche nach der Tierseuchenmeldeverordnung und gemäß der Einteilung des neuen Tiergesundheitsrechts der EU eine Seuche der Kategorie D+E. Die kommunale Veterinärbehörde veranlasst, im Falle eines amtlichen ausbruchs der ABE, die nach dem Tiergesundheitsrecht bzw. der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer erforderlichen Maßnahmen, z. B. Probenentnahmen zu diagnostischen Zwecken und epidemiologische Nachforschungen.
Impfungen und Heilversuche seuchenkranker oder -verdächtiger Einhufer sind gesetzlich verboten. Nachweislich infizierte Tiere müssen getötet werden, da sie lebenslange Virusträger sind, wodurch sich immer weitere Einhufer anstecken können.
Labordiagnostische Untersuchung
Amtliche und nicht amtliche labordiagnostische Untersuchungen werden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut BS/H - Standort Hannover - Eintrachtweg 17, 30173 Hannover, in landesweiter Zuständigkeit durchgeführt.
Für den Antikörpernachweis ist Nativblut, d. h. Blut ohne Gerinnungshemmer einzusenden. Untersuchungen erfolgen umgehend, können aber bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen.
Hygienemaßnahmen - Biosicherheit
- Reinhalten von Ställen und dazugehörigen Räumlichkeiten
- Trockenhalten von Weiden und Paddocks
- Insektenschutz in Ställen und auf der Weide
- Weidegänge zu Hauptflugzeiten blutsaugender Insekten vermeiden
- Verwendung eines gemeinsamen Equipments, das mit o. g. Stoffen kontaminiert sein könnte, vermeiden; Zubehör, Instrumente, Geräte etc. nach jedem Gebrauch reinigen und desinfizieren
Um Gewissheit über den Infektionsstatus eines Pferdes zu gewinnen, sollten Halter eine regelmäßige Kontrolle auf spezifische Antikörper durchführen lassen.
- Einhufer-Blutarmut-Verordnung v. 04.10.2010 zuletzt geändert am 03.05.2016
- Verordnung (EU) 2016/429 v. 09.03.2016 zu Tierseuchen u. zur Änd. u. Aufhebung einiger Rechtsakte
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 v. 03.12.2018 bestimmte Bestimmungen zur Seuchenprävention
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 v. 17.12.2019 Ergänzung der VO 2016/429
