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Maul- und Klauenseuche (MKS)

Stand: 25.01.2024


Aktuelle und andauernde Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Drittländern stellen ein ständiges Risiko der Einschleppung des Virus in die EU dar. Aufgrund umfangreicher Handels- und Reisekontakte mit diesen Ländern muss auch weiterhin davon ausgegangen werden, dass die Gefahr einer Einschleppung in die Mitgliedstaaten der EU gegeben ist.

Im Jahr 2011 kam es zu 12 Ausbrüchen in Bulgarien. In der Türkei ist die MKS endemisch, jedes Jahr werden zahlreiche Fälle gemeldet. Auch in asiatischen und afrikanischen Ländern kommt es immer wieder zu Ausbrüchen.

Link: Aktuelle Ausbrüche in Nordafrika - Infoschreiben der EuFMD vom Januar 2024 (Übersetzung)

Die Europäische Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (EuFMD) veröffentlicht jeden Monat einen Bericht über die weltweite MKS Situation (Link zur EuFMD-Seite). Aktuelle Informationen zur weltweiten Lage und Ausbreitung können auch dem Radar Bulletin des FLI entnommen werden.

Durch illegalen Handel mit Produkten tierischer Herkunft, ihre Mitnahme im Reiseverkehr, durch Futtermittel und Einstreumaterialien aus Ländern mit MKS-Ausbrüchen besteht die Gefahr der Einschleppung des MKS-Virus.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende, akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Sie kann alle Klauentiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Rot-, Reh- und Damwild befallen.

Für den Menschen stellt die MKS keine gesundheitliche Gefahr dar.

Detaillierte Einschätzungen zu diesem Thema finden Sie rechts neben diesem Text unter Häufig gestellte Fragen zu Maul- und Klauenseuche sowie in der Stellungnahme zur Unbedenklichkeit von Milch aus MKS-Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten.

MKS verbreitet sich sehr schnell. An MKS erkrankte Tiere leiden in der Regel unter erheblichen Schmerzen. Nicht nur das Aufstehen und Laufen kann zur Qual werden, sondern die Tiere vermeiden wegen Schmerzen im Maulbereich auch das Fressen. Die geringe bzw. fehlende Futteraufnahme schwächt die Tiere zunehmend. So geht bei Milchkühen beispielsweise die Milch drastisch zurück.

In der Europäischen Union gelten für Länder mit MKS-Ausbrüchen strikte Handelsrestriktionen sowohl für lebende Klauentiere als auch deren Produkte. Somit ist ein Ausbruch dieser Tierseuche nicht nur mit Leiden für die Tiere, sondern auch mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen für die Tierhalter verbunden. MKS ist eine der wirtschaftlich folgenreichsten Tierseuchen.

Wie erkennt man die Maul- und Klauenseuche?

Anzeichen für eine mögliche Infektion können sein:

  • Störung des Allgemeinbefindens (Fieber, Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit)
  • Blasenbildung im Bereich der Lippen, des Zahnfleisches und auf der Zunge
  • Blasenbildung im Bereich der Klauen, insbesondere im Zwischenklauenbereich
  • Blasenbildung im Bereich der Euter- und Zitzenhaut sowie ggf. Milchrückgang
  • Vermehrtes Speicheln bei erkrankten Tieren
  • Schmerzen beim Aufstehen und Lahmen beim Gehen (insbesondere Schafe)

In den Blasen ist der MKS-Erreger massenhaft enthalten. Die Blasen reißen nach kurzer Zeit auf und der Inhalt entleert sich. Dadurch verbreitet sich der Tierseuchenerreger schnell weiter.

Die Erkrankungsrate liegt in den meisten Fällen bei 100%, die Sterblichkeitsrate bei 2-5%.

Wie wird die Maul- und Klauenseuche übertragen?

direkt: von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete

indirekt: über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, etc.

Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen und weitertragen.

Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren oder eingetrocknet (in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu, etc.) kann es über Monate bis Jahre überleben.

Was ist bei MKS zu tun?

Bei der MKS handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Allein der Verdacht auf MKS muss sofort dem zuständigen Landkreis bzw. dem Veterinäramt mitgeteilt werden.

Der Amtstierarzt / die Amtstierärztin untersucht den gesamten Bestand und entnimmt dann Proben von den betroffenen Tieren. Sollte sich der Verdacht nach der Untersuchung der Proben bestätigen, werden die Tiere des betroffenen Betriebes getötet und unschädlich beseitigt. Es werden eine Schutzzone von 3 km und eine Überwachungszone von 10 km um den betroffenen Betrieb eingerichtet.

Zu beachtende Biosicherheitsmaßnahmen:

  • Verzichten Sie zum Schutz der heimischen Klauentiere auf Mitbringsel wie Wurst, Fleisch oder Trophäen von Klauentieren aus dem Urlaub im Ausland
  • Verfüttern Sie niemals Küchenabfälle oder Essensreste an Klauentiere!
  • Schützen Sie Ihren eigenen Klauentierbestand, indem Sie alle betriebsfremden Personen, wie z. B. die Tierärztin, den Besamungstechniker, die Nachbarin oder Besucher, nur in betriebseigener Schutzkleidung den Stall betreten lassen.
  • Informieren Sie schon bei dem geringsten Verdacht auf MKS Ihren Tierarzt, denn:

Ein nicht geäußerter Verdacht kann verheerende Folgen haben, ein unbegründeter Verdacht hat dagegen keine!

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