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Aviäre Influenza

Stand: 08.04.2024


Aktuell

Biosicherheit zum Schutz des Geflügels von HPAI-Infektionen hat weiterhin höchste Priorität.


Eine Online-Informationsveranstaltung zur Aviären Influenza in Wildvogelbeständen findet am

16. April 2024 um 18.00 Uhr statt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und ein Anmeldeformular finden Sie hier.



Übersicht

Was ist Geflügelpest?

Aktuelle Lage zur Aviären Influenza - Risikoeinschätzung

HPAI-Lage in Europa

HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

AI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Niedersachsen

HPAI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

Impfung von Geflügel gegen HPAI

AI-Nachweise bei Füchsen in Niedersachsen

Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest


Was ist Geflügelpest?

Aviäre Influenza (AI) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.
Bei dieser Erkrankung wird zwischen niedrigpathogenen ("wenig krank machenden") und hochpathogenen ("stark krank machenden") Viren unterschieden. Niedrigpathogene AI-Viren (LPAI) können bei infizierten Tieren mit nur geringen bis gar keinen Krankheitsanzeichen einhergehen. Eine Infektion mit hochpathogenen AI-Viren (HPAI) wird Geflügelpest genannt und führt oft zu schweren Krankheitsbildern mit vielen Todesfällen.

Weitere ausführliche Informationen über Aviäre Influenza lesen Sie in einem Factsheet zur Aviären Influenza (nicht barrierefrei, pdf, 0,37 MB) hier.


Aktuelle Lage zur Aviären Influenza

Die letzten Ausbrüche bei Geflügel oder anderen gehaltenen Vögeln lagen im Januar und Februar diesen Jahres. Seit Mitte Februar 2024 ist die Anzahl der gemeldeten HPAI-Fälle und die in dem Zusammenhang gemeldeten Totfunde bei Wildvögeln rückläufig. Dennoch zeigen uns die HPAI-Virus Nachweise bei Wildvögeln, dass das Virus weiterhin in der Wildvogelpopulation zirkuliert und somit auch ein Risiko für Geflügel und andere gehaltene Vögel darstellt. Daher ist in Deutschland und Niedersachsen das Risiko der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) weiterhin grundsätzlich erhöht und der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und deren weiterer Verbreitung hat oberste Priorität.

Aus der aktuellen FLI-Risikobewertung zur Hochpathogenen Aviären Influenza (Link):

  • Das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird als hoch eingestuft.
  • Das Eintragsrisiko durch Verschleppung des HPAI-Virus zwischen Haltungen (Sekundärinfektionen) wird als moderat eingestuft.
  • Das Eintragsrisiko durch Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder Geflügelausstallungen wird als moderat eingestuft.
  • Das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen und die Verbreitung zwischen diesen Haltungen wird als moderat eingestuft.
  • Mit dem „Bird Flu Radar“ der EFSA lässt sich über eine wöchentlich aktualisierte Abschätzung das die regionale Wahrscheinlichkeit einer HPAI-Einschleppung durch Wildvögel abbilden (Link rechts in der Infospalte)

Infektionen des Menschen mit dem HPAI-H5 Virus sind grundsätzlich möglich.

Trotz weltweiter hoher Anzahl an HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln ist eine Infektion beim Menschen mit den aktuellen HPAI H5 Viren ein sehr seltenes Ereignis.Seit 2020 sind in Europa weniger als zehn Infektionen bei Menschen aufgetreten. In allen Fällen kam es zu einem milden oder einem symptomlosen Verlauf.

Es besteht kein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung. Nach Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wird das Risiko einer zoonotischen Influenzaübertragung für die allgemeine Bevölkerung in den EU/EWR-Ländern als gering eingestuft.

Wer Kontakt zu infiziertem Geflügel hat, sollte sich durch adäquate Schutzkleidung vor einer möglichen Übertragung des Virus schützen.

Weitere Informationen zu humanen Erkrankungen mit der aviären Influenza finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (Link in der Infospalte).


HPAI-Lage in Europa

Seit Oktober 2023 wurden in Europa über 260 Ausbrüche in Geflügelhaltungen gemeldet. Allein in dem Zeitraum von Oktober 2023 bis Februar 2024 beläuft sich die Zahl der durch HPAI verendeten oder getöteten Geflügel auf sechs Millionen Tiere.

Im Februar 2024 waren vor allem private Kleinhaltungen in der Republik Moldau und der Tschechischen Republik von HPAI Ausbrüchen betroffen, sowie gewerbliche Wassergeflügel- und Putenhaltungen in Polen. Andere europäische Länder meldeten ebenfalls einzelne Ausbrüche.

In der Wildvogelpopulation waren von Dezember 2023 bis Februar 2024 hauptsächlich Wasservögel betroffen. Während es an der Nord- und Ostseeküste zu vermehrten HPAI-Nachweisen bei Wildgänsen kam wurde aus dem Südosten Europas ein gehäuftes Sterben von Schwänen mit Nachweisen von HPAI-Virus gemeldet.

Die Beobachtungen zeigen, dass sich das HPAI-Virus auch weiterhin in der Wildvogelpopulation hält und sich gerade in den Wasservogelpopulationen gut verbreiten kann.

HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

Zu Beginn des Jahres 2024 wurden viele Fälle von hochpathogener Aviären Influenza (HPAI) bei Wildvögeln ebenso wie bei gehaltenen Vögeln in Deutschland festgestellt. Neben gewerblichen Legehennen- und Putenhaltungen war auch der Kölner Zoo sowie einige private Kleinsthaltungen von Ausbrüchen der HPAI betroffen. Der letzte Ausbruch in Deutschland wurde Ende Februar in Sachsen festgestellt, dabei sind in einer privaten Kleinsthaltung alle 40 Hühner verendet.

Auch die HPAI Fälle bei Wildvögeln sind seit Mitte Februar deutlich rückläufig. Weiterhin ist der Subtyp H5N1 die vorherrschende Variante, jedoch hat sich der Genotyp geändert so dass sich die betroffenen Wildvogelarten erneut geändert haben. Im Jahr 2023 waren in Deutschland hauptsächlich Möwen und Koloniebrütende Seevögel betroffen. Anfang 2024 waren Wildgänse stark von der HPAI betroffen.

Karten des FLI zu den Ausbrüchen in Deutschland sind unter diesem Link zu finden.

AI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Niedersachsen

Im Januar 2024 kam es im Landkreis Northeim zu einem HPAI-Ausbruch in einer gewerblichen Legehennenhaltung und im Landkreis Emsland zu einem HPAI-Ausbruch in einer kleinen Hobbyhaltung mit knapp 30 Hühnern. In beiden Fällen mussten die Tiere des betroffenen Bestands getötet werden.

Seit Ende Februar sind alle HPAI-Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Niedersachsen aufgehoben.

AI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

In Niedersachsen wurden im Jahr 2023 über 1.400 Wildvögel auf AI untersucht. Bei über 150 Wildvögeln konnte HPAI-Virus nachgewiesen werden. Insbesondere auf den Nordseeinseln und entlang der Küste werden viele kranke oder tote Wildvögel beobachtet. Besonders betroffen waren Möwenvögel, Seeschwalben und Trottellummen.

In 2024 konnte bisher in weniger als 10 untersuchten Wildvögeln das HPAI-Virus nachgewiesen werden. Betroffen sind bisher Wildgänse und Möwen. Auch wenn die Anzahl der Nachweise rückläufig ist, so wird dennoch deutlich, dass das HPAI-Virus weiterhin in der Region in Wildvögeln vorhanden ist.

Impfung von Geflügel gegen HPAI

Mit der EU Verordnung 2023/361 ist eine Impfung von Geflügel gegen HPAI rechtlich möglich geworden.

In Deutschland testet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Impfung bei Gänsen. In den Niederlanden wird die Impfung an Hühnern getestet. Im Rahmen eines Massnahmenplans werden in Frankreich Enten zur Mast- und Stopfleberproduktion geimpft. Die Studien könnten teilweise bis 2025 abgeschlossen sein, mit ersten Ergebnissen wird im ersten Quartal 2024 gerechnet.

Derzeit fehlt es neben den Erfahrungen mit der Impfung an geeigneten, in Europa zugelassenen, kommerziellen Impfstoffen. Dazu ist gemäß der EU Verordnung die Impfung von Geflügel mit erheblichen Überwachungsauflagen verknüpft, die finanziell und personell aufwendig umzusetzen sein werden. Es ist derzeit nicht abzusehen, wann ein geeigneter Impfstoff auf dem europäischen Markt verfügbar sein wird.

AI-Nachweise bei Füchsen in Niedersachsen

Seit 2022 werden in Niedersachsen vermehrt Füchse und andere wildlebende Fleischfresser (Karnivoren) auf HPAI-Viren untersucht. Seit Beginn des Jahres wurde das HPAI-Virus bei einzelnen Füchsen nachgewiesen. Die Füchse stammten aus den Landkreisen Region Hannover, Hameln-Pyrmont, Lüchow-Dannenberg, Verden und Schaumburg. Wahrscheinlich stecken sich die Tiere an den Kadavern von mit HPAI infizierten Wildvögeln an. Das HPAI-Virus wird aktuell europaweit gehäuft bei Karnivoren nachgewiesen. Dabei handelt es sich bisher immer um einzelne Ausbrüche und es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass das Virus außerhalb von Vögeln von Tier zu Tier übertragen werden kann.


Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest

Größte Wichtigkeit hat der Schutz der Tiere vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAI-Infektionen. Dazu müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen Überwachung der Tiergesundheit konsequent eingehalten und ständig überprüft werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter (kommerzielle-, private sowie Rassegeflügelhalter) gesetzlich verpflichtet.

Für eine Übersicht über die rechtlichen Verpflichtungen hat das LAVES insbesondere für kleine und nicht gewerbliche Geflügelhaltungen ein Infoblatt (Link) erstellt.

Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel sehen, dann beachten Sie bitte folgende Schutzmaßnahmen:

  • Fassen Sie keine toten Vögel an!
  • Verhindern Sie einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln!
  • Betreten Sie keinen Geflügelstall 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln!
  • Reinigen Sie Ihre Schuhe nach einem Küstenbesuch!

Die selben Vorsichtsmaßnahmen sind beim Auffinden verendeter wildlebender Fleischfresser (v.a. Füchse) geboten.

Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat.
Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme hat der Halter unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

Zur frühen Erkennung von Geflügelpest wird in Niedersachsen seit vielen Jahren ein intensives Monitoring zum Vorkommen bei Wildvögeln und Geflügel durchgeführt.



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