Rechtliche Bestimmungen zur Afrikanischen Schweinepest
Stand: 12.02.2021
Bundesrecht:
Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)in der jeweils geltenden Fassung
EU-Recht:
Beschlüsse der Europäischen Kommission zu tierseuchenrechtlichen Maßnahmen:
Die in den folgenden Beschlüssen festgelegten Zonen und Gebiete werden vom Friedrich-Loeffler-Institut kartografisch dargestellt und sind unter folgendem Link zu finden: ( Karten des FLI)
Durchführungsbeschluss 2014/709/EU mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2014/178/EU
Konsolidierte Fassung des Durchführungsbeschlusses DB/2014/709/EU (Stand: 19.01.2021)
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Aktueller Durchführungsbeschluss zur Änderung des Anhangs des DB/2014/709/EU:
Durchführungsbeschlüsse mit inhaltlichen Änderungen des DB/2014/709/EU:
- Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1452 vom 2. September 2016 betreffend bestimmte vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest in Polen
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Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1995 vom 13.12.2018 zur Genehmigung des Plans zur Tilgung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in bestimmten Gebieten Rumäniens
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Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1281 vom 21.09.2018 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest in Belgien
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Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1334 vom 07.08.2019 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest in der Slowakei
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Durchführungsbeschluss (EU) 2020/181 vom 07.02.2020 betreffend bestimmte vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest in Griechenland
Chronik nicht mehr geltender Durchführungsbeschlüsse
geändert durch:
- Durchführungsbeschluss 2014/448/EU der Kommission vom 8. Juli 2014 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/178/EU in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest in Lettland
- Durchführungsbeschluss 2014/513/EU der Kommission vom 31. Juli 2014 zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/178/EU in Bezug auf die Gebiete in Litauen, Lettland und Estland, die wegen der Afrikanischen Schweinepest Beschränkungen unterliegen
- Durchführungsbeschluss 2014/637/EU der Kommission vom 28. August 2014 zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/178/EU in Bezug auf die Gebiete in bestimmten Mitgliedstaaten, die wegen der Afrikanischen Schweinepest Beschränkungen unterliegen
Beschlüsse der Europäischen Kommission zu vorläufigen Maßnahmen: (befristet)
(Diese sind immer befristet und werden gefasst, wenn in einem Mitgliedstaat neue Seuchengebiete ausgewiesen werden. Sie stehen unabhängig neben dem Beschluss 2014/178/EU (siehe oben))
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 18. Februar 2014 betreffend bestimmte vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest in Polen, befristet bis 14. März (2014/100/EU)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 12. März 2014 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest in Polen, befristet bis 30. April 2014 (2014/134/EU)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 27. Juni 2014 betreffend bestimmte vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest in Lettland, befristet bis 31. Juli 2014 (2014/417/EU)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 24. Juli 2014 betreffend bestimmte vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest in Litauen, befristet bis 15.08.2014 (2014/502/EU)
- Durchführungsbeschluss der Kommission vom 13. August 2014 betreffend bestimmte vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest in Lettland, befristet bis 15.09.2014 (2014/530/EU)