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Rechtliche Bestimmungen zur Klassischen Schweinepest

Stand: 11.05.2022


Bundesrecht:


EU-Recht:

Die Klassische Schweinepest (KSP) ist gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 eine Seuche der Kategorie A(+D+E), das heißt sie tritt normalerweise nicht in der Union auf und es müssen unmittelbare Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden, sobald sie nachgewiesen wird.

Das Tiergesundheitsrecht der EU löst das bisherige EU-Recht mit der Richtlinie 2001/89/EG, der Entscheidung 2002/106/EG (Diagnosehandbuch) und den Durchführungsbeschluss 2013/764/EU ab.

Die gültigen EU-Rechtsgrundlagen finden Sie hier in unserem Artikel mit den rechtlichen Bestimmungen zum EU Tiergesundheitsrecht. Zur Bekämpfung der KSP gelten darüber hinaus folgende Rechtakte:

Durchführungsverordnung (EU) 2021/934 der Kommission vom 9. Juni 2021 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2158 der Kommission vom 6. Dezember 2021 zur Änderung des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/934 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest
Hausschweine suhlen sich im Schlamm Bildrechte: © LAVES, Tierschutzdienst Niedersachsen
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