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Pest der kleinen Wiederkäuer

Stand: 10.01.2020


Was ist die Pest der kleinen Wiederkäuer?

Die Pest der kleinen Wiederkäuer ist eine hochansteckende Viruserkrankung, an der Schafe und Ziegen sowie verwandte Wildwiederkäuer erkranken und meist auch sterben.
Die Erkrankung trat in den 40er Jahren erstmals in Afrika auf. Sie breitete sich weiter über Asien aus und gelangte 2016 erstmals nach Europa (Georgien). Es gibt regelmäßige Ausbrüche in der Türkei. Die 2018 in Bulgarien, nahe der türkischen Grenze, aufgetretenen Verdachtsfälle wurden negativ befundet.

Der Mensch kann sich nicht anstecken.

Wie erkennt man die Pest der kleinen Wiederkäuer?

Ziegen erkranken meistens schwerer als Schafe, wobei häufig ein Großteil der Herde betroffen ist. Jungtiere werden von dieser Erkrankung stärker in Mitleidenschaft gezogen als Alttiere. Es gibt unterschiedliche Verlaufsformen, wobei es zum plötzlichen Tod ohne vorherige Krankheitserscheinungen kommen kann.

Die akute Form ist charakterisiert durch hohes Fieber und schwerwiegende Entzündungen in der Maulhöhle und des Zahnfleischs, was mit starkem Speicheln einhergeht. Die Tiere sind zudem matt und fressen nicht. Durch den wässrigen Nasen- und Augenausfluss bilden sich Krusten an den Augen und Nasenlöchern. Zusätzlich können die Tiere Durchfälle und Lungenentzündungen bekommen. Viele der Tiere verenden.

Es können auch Erkrankungen mit milden klinischen Erscheinungen vorkommen.

Wie wird die Pest der kleinen Wiederkäuer übertragen?

Die Übertragung erfolgt durch engen Tierkontakt, insbesondere über Inhalation des Virus. Das Virus wird über Nasen- und Rachensekret, Tränenflüssigkeit und Kot ausgeschieden. Eine Virusausscheidung ist bereits möglich, wenn die Tiere noch keine klinischen Symptome zeigen. In diesem Zusammenhang kann es insbesondere über Tiertransporte zu einer Virusverbreitung kommen.

Was tun bei Pest der kleinen Wiederkäuer?

Die Pest der kleinen Wiederkäuer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei Verdacht muss der Amtstierarzt umgehend verständigt werden, der alles weitere veranlasst.

Schützen Sie Ihren eigenen Klauentierbestand, indem Sie alle betriebsfremden Personen, wie zum Beispiel Tierärzte, Nachbarn oder Besucher, nur in betriebseigener Schutzkleidung den Stall betreten lassen.

Impfungen sind in der Europäischen Union verboten.


Ziege am Stall Bildrechte: Tierschutzdienst Niedersachsen
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