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Tierseuchen

Stand: 25.09.2024


Eine Tierseuche ist eine Infektion (Ansteckung) oder Infestation (Besiedelung) einer Tierpopulation, die durch Seuchenerreger verursacht wird. Bei den Seuchenerregern kann es sich um Viren, Bakterien, Parasiten oder Prionen handeln, die auf Tiere oder den Menschen übertragbar ist.


In einer zunehmend vernetzten Welt ist das Auftreten einer Tierseuche an jedem Ort der Welt ein Risiko. Durch internationalen Handel und Tourismus können Seuchenerreger jederzeit eingeschleppt werden. Je mehr Tiere und Menschen in einer Region leben, desto höher sind die möglichen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden. Daher muss gerade in einer bevölkerungsreichen und viehdichten Region wie Niedersachsen Vorsorge getroffen werden.


Wie kann die Verbreitung von Tierseuchen verhindert werden?


Privatpersonen:

  • keine fremden Tierhaltungen betreten,
  • keine fremden Tiere füttern,
  • keine tierischen Souvenirs, auch keine Lebensmittel tierischen Ursprungs, aus dem Urlaub mitbringen.

Tierhalter:

  • Kauf von Tieren nur mit Gesundheitszertifikat,
  • Transport von Tieren auf ein Minimum beschränken,
  • betriebsfremde Personen wie Tierärzte und Besucher mit bestandseigener Schutzkleidung ausstatten,
  • Tiere mit unklaren Krankheitserscheinungen dem Tierarzt vorstellen
  • Biosicherheitsmaßnahmen auf dem Betrieb.

Wie werden Tierseuchen unterschieden?


Seuchen werden nach dem europäischen Recht (Link) verschiedene Kategorien eingeteilt, abhängig davon, ob

  • sie normalerweise nicht in der EU auftreten Kategorie A
  • sie in der gesamten Union bekämpft werden müssen Kategorie B
  • die Ausbreitung in andere Mitgliedsstaaten verhindert werden muss Kategorie C
  • die Ausbreitung dieser Seuche im Zusammenhang mit dem
    Eingang in die Union und dem Verbringen innerhalb der Union
    verhindert werden muss Kategorie D
  • sie überwacht werden müssen Kategorie E

Die Einordnung in verschiedene Kategorien ist auch abhängig von der in Frage stehenden Tierart und findet sich im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882.

Zum Beispiel ist die Infektion mit dem Tollwut-Virus bei Fledermäusen eine Seuche der Kategorie E, bei Rind, Pferd, Schwein und Hund jedoch eine Seuche der Kategorie B, D und E.

Normalerweise können sich Tierhalter nicht eigenständig vor Seuchen schützen, sondern sind auf die staatliche Tierseuchenbekämpfung angewiesen.


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