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Blauzungenkrankheit

Stand: 11.11.2024


BTV-Fälle in Deutschland:


Der erste Ausbruch in Deutschland wurde in Nordrhein-Westfalen am 12.10.2023 in einem Schafbestand festgestellt. Am 25.10.2023 wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) in einem Schafbestand im Landkreis Ammerland, Niedersachsen, amtlich festgestellt. Damit hat Niedersachsen und aufgrund der räumlichen Nähe auch die Freie Hansestadt Bremen den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren.

Seit dem 25.10.2023 wurden insgesamt knapp 4.000 Betriebe in Niedersachsen positiv getestet (Serotyp 3). Die Nachweise stammen überwiegend aus Rinder- bzw. Schaf-/Ziegenhaltungen, es gibt allerdings auch einzelne Nachweise bei zum Beispiel Alpakas.

Mittlerweile haben alle Bundesländer den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren.

Die aktuelle Risikobewertung des FLI und eine Übersicht finden Sie hier auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts und auf TSIS, dem Tierseucheninformationssystem des FLI hier.

Die aktualisierte Stellungnahme zur Impfung gegen BTV-3 finden Sie hier.

Das aktuelle Blauzungengeschehen kann zu einer höheren Sterblichkeit bei Schafen und Rindern führen. Sollte es in Folge dessen zu Problemen oder Verzögerungen im Zuge der Abholung von Falltieren kommen, können sich niedersächsische Tierbesitzer an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) unter der Rufnummer 0441 - 5 70 26 - 0 wenden.

Möglichkeit zur Impfung gegen BTV-3 zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit


Einen regulär zugelassenen Impfstoff gegen den BTV Serotyp 3 gibt es zur Zeit in Europa nicht. Impfstoffe gegen andere Subtypen schützen nicht gegen den Serotyp 3.

Gemäß der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV), die am 07.06.2024 in Kraft trat, ist nun die Anwendung der in der Verordnung genannten Impfstoffe möglich.

Der Einsatz dieser Impfstoffe wurde durch Allgemein- und Einzelverfügungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen gestattet. Vorsorglich und aus gegebenem Anlass wird wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen handelt. Die Verordnung gestattet lediglich die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe. Diese führt jedoch nicht zu Verbringungserleichterungen. Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.

Um die Nachvollziehbarkeit von durchgeführten Impfungen gewährleisten zu können, und der Mitteilungspflicht gemäß Allgemeinverfügung nachzukommen sollen die Impfungen von der/dem verschreibenden bzw. impfenden Tierärztin/Tierarzt in der HIT-Datenbank eingetragen werden. Dies ist ab dem Datum der Verkündung der BTV-3 ImpfgestattungsV möglich. Da der Beginn der Immunität noch nicht belegt ist, erhalten Rinder im weiteren Verlauf mit zwei gültigen eingetragenen Impfungen den Status "IM2" (BTV-Zweitimpfung liegt vor (noch kein Impfschutz)), jedoch bis auf Weiteres nicht den Status "GRU" (Grundimmunisierung wirksam).

Der BTV-8-Seuchenzug aus den Jahren 2006 bis 2009 betraf fast die gesamte Bundesrepublik Deutschland und konnte durch den flächendeckenden Einsatz der Impfung erfolgreich bekämpft werden. Im Vordergrund der Impfung steht der Schutz der Schafe und Ziegen, da die Infektion mit BTV-3 bei kleinen Wiederkäuern häufig zum Tod führt.

Bei Fragen zur Impfung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige kommunale Veterinärbehörde.

Seuchenlage in Europa

Nachdem im September 2023 erstmals Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps-3 (BTV-3) bei Schafen in den Niederlanden festgestellt wurden, erfolgte eine sehr schnelle Ausbreitung über das ganze Land, insbesondere in Richtung Osten. Während bei Rindern eher milde klinische Symptome auftraten, teilweise jedoch deutliche Leistungsrückgänge verzeichnet wurden, verendeten über 50.000 Schafe und Ziegen bzw. mussten euthanasiert werden. Für BTV-3 wird eine ebenso schnelle Ausbreitung des Virus, wie im Rahmen des Seuchengeschehens der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) zwischen 2006 bis 2009 erwartet. BTV-8 breitete sich in Deutschland sehr schnell flächendeckend aus. In der Folge kam es zu sehr hohen Tierverlusten und großem Tierleid. Erst die Notzulassung eines Impfstoffs im Jahr 2008 und die Einführung einer Pflichtimpfung führte zu einem deutlichen Rückgang der Ausbrüche und schließlich zur Eradikation des Virus.

In Europa sind aktuell neben den Niederlanden und Deutschland auch Großbritannien, Belgien, Frankreich, Spanien, Luxemburg, Dänemark, Österreich, die Schweiz, Schweden, Tschechien, Portugal und Italien betroffen.

In den Niederlanden wurde am 10. Oktober 2024 erstmals der Serotyp 12 (BTV-12) nachgewiesen. Dieser Serotyp kam bisher in der EU noch nicht vor, ist aber in anderen Ländern außerhalb Europas weit verbreitet (Israel und Länder im südlichen Afrika, Nord-, Mittel- und Südamerika, Zentralasien, Südostasien und Australien). Der erste Nachweis in den Niederlanden erfolgte in den Gemeinden Stichtse Vecht und Woerden). Für den Serotyp 12 steht derzeit kein Impfstoff zur Verfügung.

Unter folgendem Link gelangen Sie zu einer Webseite der niederländischen Behörden, auf welcher Informationen zur aktuellen Ausbreitung der Infektion in den Niederlanden dargestellt sind: (https://www.nvwa.nl/onderwerpen/blauwtong/documenten/dier/dierziekten/overige-dierziekten/publicaties/index).

Verbringungsregelungen:

Infolge eines Ausbruchs werden Zonen gebildet, die nicht frei von einer BTV-Infektion sind. Zur Verbringung in und aus diesen Gebieten müssen alle Rinder, Schafe, Ziegen und Gatterwild sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen bestimmte Bedingungen erfüllen. Rechtsgrundlagen zur Verbringung befinden sich in der Infospalte sowie auf der Seite der EU, auf der spezielle Forderungen einzelner Länder aufgeführt sind. (Link: Verbringungen innerhalb der EU).

Die Verbringungsregelungen sind in den Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 (LINK: EUR-Lex - 32020R0688 - DE - EUR-Lex (europa.eu)) und (EU) 2020/689 (LINK: EUR-Lex - 32020R0689 - DE - EUR-Lex (europa.eu)) festgelegt. Hierauf basieren die in den TRACES-Bescheinigungen zu bestätigenden Garantien. In Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 (LINK: EUR-Lex - 32021R0620 - DE - EUR-Lex (europa.eu)) in der jeweils gültigen Fassung sind alle Gebiete mit Status seuchenfrei aufgeführt.

In Folge des aktuellen Ausbruchsgeschehens wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, zum Beispiel Sperma oder Embryonen, für Deutschland eingeschränkt. Verbringungen innerhalb Deutschlands können weiterhin erfolgen. Eine Übersicht über die Bedingungen zur Verbringung finden Sie auch rechts in der Infospalte.

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich.Die Blauzungenkrankheit ist nach EU-Recht eine optional zu bekämpfende Tierseuche der Kategorien C+D+E. Sie gehört jedoch zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der Union gemeldet werden.

Wie wird die Blauzungenkrankheit übertragen?

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht-kontagiöse, durch Insekten übertragene Krankheit. Überträger sind kleine Mücken (1 - 3 mm lang) der Gattung Culicoides (= Gnitzen). Infizierte Gnitzen bleiben lebenslang mit dem Blauzungenvirus infiziert und können nach einer Woche Entwicklungszeit das Virus bei einer Blutmahlzeit auf einen Säugetierwirt übertragen. Aus Frankreich wurde von BTV-8 Nachweisen in wenige Tage alten Kälbern berichtet, die vermutlich auf eine Infektion während der Trächtigkeit zurückzuführen sind.

Woran erkennt man die Krankheit?

Alle Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren, damit die notwendigen Laboruntersuchungen schnell eingeleitet werden können.

BTV-3 verursacht bei ungeimpften Schafen schwere Krankheitserscheinungen und erhebliche Verluste. Bei Rindern sind die Krankheitsverläufe insgesamt milder, aber auch hier sind plötzliche Todesfälle zu beobachten.

Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum. Die klinischen Erscheinungen ähneln den Symptomen der Maul- und Klauenseuche.

Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv. Die Krankheit kann ausheilen. Anschließend bilden die Tiere eine belastbare Immunität aus.

Die klinischen Anzeichen beim Schaf sind schwerwiegender als beim Rind. Erste klinische Symptome einer akuten Erkrankung sind ca. 7 - 8 Tage nach der Infektion zu beobachten. Dazu gehören eine erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde sowie typische Veränderungen der Schleimhäute. Es kommt zur Schwellung der Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge und der Hals können anschwellen und die Zunge kann aus dem Maul hängen. Der Kronsaum kann sich entzünden und es kommt zu Lahmheiten. Tragende Tiere können abortieren.

Ein Vortrag mit beeindruckenden Bildern aus den Niederlanden findet sich auf der Internetseite der StIKo Vet des FLI - Link: https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/ausbruch-der-blauzungenkrankheit-in-den-niederlanden-serotyp-3-btv-3/

Informationen zum Blauzungenkrankheitsgeschehen in der EU

Die Blauzungenkrankheit ist in einigen Mitgliedstaaten endemisch, andere Mitgliedstaaten sind frei von Blauzungenkrankheit. In Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 sind Mitgliedstaaten oder Zonen der Mitgliedstaaten gelistet, die als „seuchenfrei“ oder mit „genehmigten Tilgungsprogramm“ gelten. Dieser Status ist für die Verbringung von empfänglichen Tieren wichtig. Die EU informiert auf ihrer Webseite (Link) über die Bedingungen unter dem neuen Tiergesundheitsrecht.

Rind schwarz-weiß Bildrechte: Tierschutzdienst Niedersachsen
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