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Aviäre Influenza

Stand: 19.01.2024


Aktuell

Seit Ende September werden aus verschiedenen europäischen Ländern wieder HPAI-Ausbrüchen in Geflügelhaltungen gemeldet. Auch in Deutschland und Niedersachsen kam es seit Mitte November zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest. Biosicherheit zum Schutz des Geflügels von HPAI-Infektionen hat weiterhin höchste Priorität.


Eine Online-Informationsveranstaltung zur Aviären Influenza in Wildvogelbeständen findet am

16. April 2024 um 18.00 Uhr statt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und ein Anmeldeformular finden Sie hier.



Übersicht

Was ist Geflügelpest?

Aktuelle Lage zur Aviären Influenza - Risikoeinschätzung

HPAI-Lage in Europa

HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

AI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Niedersachsen

HPAI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

Impfung von Geflügel gegen HPAI

AI-Nachweise bei Füchsen in Niedersachsen

Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest


Was ist Geflügelpest?

Aviäre Influenza (AI) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.
Bei dieser Erkrankung wird zwischen niedrigpathogenen ("wenig krank machenden") und hochpathogenen ("stark krank machenden") Viren unterschieden. Niedrigpathogene AI-Viren (LPAI) können bei infizierten Tieren mit nur geringen bis gar keinen Krankheitsanzeichen einhergehen. Eine Infektion mit hochpathogenen AI-Viren (HPAI) wird Geflügelpest genannt und führt oft zu schweren Krankheitsbildern mit vielen Todesfällen.

Weitere ausführliche Informationen über Aviäre Influenza lesen Sie in einem Factsheet zur Aviären Influenza (nicht barrierefrei, pdf, 0,37 MB) hier.


Aktuelle Lage zur Aviären Influenza

Seit Ende September werden aus verschiedenen europäischen Ländern wieder HPAI-Ausbrüchen in Geflügelhaltungen gemeldet. Auch in Deutschland und Niedersachsen kam es seit Mitte November zu mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest. Biosicherheit zum Schutz des Geflügels von HPAI-Infektionen hat weiterhin höchste Priorität.

Mit dem Einsetzen des Vogelzugs der Wasservögel kommt es zu einem Anstieg der Wildvögel an den Rastplätzen und einer Verschiebung des örtlichen Artenspektrums. Durch den Wechsel zwischen Futterflächen im Binnenland (Getreidefelder) und Übernachtungsflächen in flachen Gewässern kommt es zur erhöhten Bewegung in der Wildvogelpopulation. In Verbindung mit kühleren Temperaturen und schwächer UV-Strahlung sind dies günstige Bedingungen für die Verbreitung des HPAI-Virus.

Aus der aktuellen FLI-Risikobewertung zur Hochpathogenen Aviären Influenza (Link):

  • Das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird als hoch eingestuft.
  • Das Eintragsrisiko durch Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder Geflügelausstellungen wird als hoch eingestuft.
  • Das Eintragsrisiko durch Verschleppung des HPAI-Virus zwischen Haltungen (Sekundärinfektionen) wird als hoch eingestuft.
  • Das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen und die Verbreitung zwischen diesen Haltungen wird als hoch eingestuft.
  • Mit dem „Bird Flu Radar“ der EFSA lässt sich über eine wöchentlich aktualisierte Abschätzung das die regionale Wahrscheinlichkeit einer HPAI-Einschleppung durch Wildvögel abbilden (Link rechts in der Infospalte)

Infektionen des Menschen mit dem HPAI-H5 Virus sind grundsätzlich möglich.

Trotz weltweiter hoher Anzahl an HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln ist eine Infektion beim Menschen mit den aktuellen HPAI H5 Viren ein sehr seltenes Ereignis. Es besteht kein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung. Wer Kontakt zu infiziertem Geflügel hat, sollte sich durch adäquate Schutzkleidung vor einer möglichen Übertragung des Virus schützen.

Weitere Informationen zu humanen Erkrankungen mit der aviären Influenza finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (Link in der Infospalte).


HPAI-Lage in Europa

Das HPAI-Geschehen ist auch im Sommer 2023 nicht zum Erliegen gekommen. Im Zeitraum von Juni bis September kam es in Europa zwar in Geflügelhaltungen nur vereinzelt zu HPAI- Ausbrüchen, dennoch konnte europaweit das ganze Jahr über das HPAI H5-Virus in Wildvögeln nachgewiesen werden.

Unter den Wildvögeln waren Koloniebrütende Seevögel am stärksten betroffen. Mit Ende der Brutsaison und Auflösung der Brutkolonien sind die Zahlen von HPAIV infizierten Wildvögeln rückläufig.

Seit Ende September wird eine Zunahme der HPAI Ausbrüche in Geflügelhaltungen beobachtet. Im Oktober 2023 haben Bisher haben Polen, Bulgarien, Rumänien, Norwegen, Österreich und das Vereinigte Königreich 12 HPAI Ausbrüche bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gemeldet. Bis zum 08.11.2023 haben auch noch Dänemark und Ungarn Ausbrüche in Geflügelhaltungen gemeldet.


HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

Seit Anfang Januar 2023 gab es in Deutschland über 55 HPAI-Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. Neben kommerziellen Putenmasthaltungen und Legehennenbetrieben mit tausenden von Tieren sind darunter auch zahlreiche kleinere, private Haltungen und auch Zoologische Gärten / Tierparks. Ein Großteil der Ausbrüche lag im ersten Halbjahr 2023. Von August bis Oktober wurde in Deutschland kein HPAI Ausbruch festgestellt. Seit Mitte November steigt die Zahl der HPAI Feststellungen in deutschen Geflügelhaltungen sprunghaft an. Bisher wurden vierzehn Ausbrüche seit November festgestellt. Betroffen sind die Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Der letzte Aubruch wurde im Juli aus Schleswig-Holstein gemeldet.

Karten des FLI zu den Ausbrüchen in Deutschland sind unter diesem Link zu finden. 

In 2022 kam es im Zusammenhang mit mindestens drei Geflügelausstellungen und dem Verkauf von Rassegeflügel zu mehr als 50 HPAI-Ausbrüche bei überwiegend nicht gewerblich gehaltenem Geflügel (Rassegeflügel und seltene Arten). Besonders betroffen war Mecklenburg-Vorpommern, aber auch Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. In Thüringen war ein weiterer Schwerpunkt von HPAI Ausbrüchen bei Rassegeflügel. Insgesamt hat dies zu erheblichen Verlusten bei seltenen Geflügelrassen geführt.


AI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Niedersachsen

Von Januar bis Februar 2023 kam es zu 8 Ausbrüchen der HPAI in Niedersachsen. Betroffen waren Putenmastbetriebe, ein Legehennenbetrieb und kleine, private Haltungen mit Hühnern, Enten und Gänsen ebenso wie ein Freilichtmuseum.

Ende Oktober wurde in einem klinisch rkrankten Masthänchenzuchtbestand im Landkreis Cuxhaven niedrigpathogenes aviäres Influenza Virus (LPAI) des Subtyp H5 festgestellt.

Seit Mitte November 2023 sind in niedersächsischen Geflügelhaltungen sechs Ausbrüche der HPAI aufgetreten. Neben einer Hobbyhaltung mit Enten, Puten und Hühnern sind bisher Mastputenhaltungen betroffen. Die Ausbrüche wurden in Cuxhaven, Cloppenburg, Emsland und Oldenburg festgestellt.

Die Landkreise haben alle rechtlich erforderlichen Sperrzonen eingerichtet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der betroffenen Landkreise sowie der Interaktiven Karte der Sperrzonen in Niedersachsen: Link der interaktiven Karte.

Der Landkreis Schaumburg hat aufgrund der Risikolage eine Aufstallung für einzelne Geflügelbetriebe angeordnet. Weitere kreisweite oder eine landesweite Aufstallung für Geflügel besteht derzeit nicht. Dennoch müssen Geflügelhalter und Halter von Vögeln anderer Arten, die in einer Schutzzone zu den HPAI-Ausbrüchen gelegen sind, ihre in Freiland gehaltenen Tiere gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises absondern. Über die interaktive Karte lässt sich ermitteln ob die eigene Tierhaltung in einem solchen Gebiet liegt.

AI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

In Niedersachsen wurden seit Januar 2023 über 1.400 Wildvögel auf AI untersucht. Bei über 150 Wildvögeln konnte HPAI-Virus nachgewiesen werden.

Insbesondere auf den Nordseeinseln und entlang der Küste werden viele kranke oder tote Wildvögel beobachtet. Besonders betroffen waren Möwenvögel, Seeschwalben und Trottellummen. Dieses Jahr brach erneut die AI in einigen Brutkolonien der Meeresvögel aus. Die Verlustzahlen bei den koloniebrütenden Meeresvögeln blieben deutlich unter denen vom letzten Jahr. Deutschlandweit waren vor allem auch Lachmöwenkolonien betroffen. Auch in Niedersachsen ist das Virus in einer Lachmöwenkolonie ausgebrochen. In der Brutkolonie der Trottellummen auf Helgoland (SH) kam es dieses Jahr zu einem massiven Seuchengeschehen. Viele der Tiere sind an der niedersächsischen Küste angeschwemmt worden. In diesen Trottellummen konnte das HPAI-Virus nachgewiesen werden.

Impfung von Geflügel gegen HPAI

Mit der EU Verordnung 2023/361 ist eine Impfung von Geflügel gegen HPAI rechtlich möglich geworden.

In Deutschland testet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Impfung bei Gänsen. In den Niederlanden wird die Impfung an Hühnern getestet. Im Rahmen eines Massnahmenplans werden in Frankreich Enten zur Mast- und Stopfleberproduktion geimpft. Die Studien könnten teilweise bis 2025 abgeschlossen sein, mit ersten Ergebnissen wird im ersten Quartal 2024 gerechnet.

Derzeit fehlt es neben den Erfahrungen mit der Impfung an geeigneten, in Europa zugelassenen, kommerziellen Impfstoffen. Dazu ist gemäß der EU Verordnung die Impfung von Geflügel mit erheblichen Überwachungsauflagen verknüpft, die finanziell und personell aufwendig umzusetzen sein werden. Es ist derzeit nicht abzusehen, wann ein geeigneter Impfstoff auf dem europäischen Markt verfügbar sein wird.

AI-Nachweise bei Füchsen in Niedersachsen

Seit 2022 werden in Niedersachsen vermehrt Füchse und andere wildlebende Fleischfresser (Karnivoren) auf HPAI-Viren untersucht. Seit Beginn des Jahres wurde das HPAI-Virus bei einzelnen Füchsen nachgewiesen. Die Füchse stammten aus den Landkreisen Region Hannover, Hameln-Pyrmont, Lüchow-Dannenberg, Verden und Schaumburg. Wahrscheinlich stecken sich die Tiere an den Kadavern von mit HPAI infizierten Wildvögeln an. Das HPAI-Virus wird aktuell europaweit gehäuft bei Karnivoren nachgewiesen. Dabei handelt es sich bisher immer um einzelne Ausbrüche und es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass das Virus außerhalb von Vögeln von Tier zu Tier übertragen werden kann.


Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest

Größte Wichtigkeit hat der Schutz der Tiere vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAI-Infektionen. Dazu müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen Überwachung der Tiergesundheit konsequent eingehalten und ständig überprüft werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter (kommerzielle-, private sowie Rassegeflügelhalter) gesetzlich verpflichtet.

Für eine Übersicht über die rechtlichen Verpflichtungen hat das LAVES insbesondere für kleine und nicht gewerbliche Geflügelhaltungen ein Infoblatt (Link) erstellt.

Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel sehen, dann beachten Sie bitte folgende Schutzmaßnahmen:

  • Fassen Sie keine toten Vögel an!
  • Verhindern Sie einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln!
  • Betreten Sie keinen Geflügelstall 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln!
  • Reinigen Sie Ihre Schuhe nach einem Küstenbesuch!

Die selben Vorsichtsmaßnahmen sind beim Auffinden verendeter wildlebender Fleischfresser (v.a. Füchse) geboten.

Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat.
Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme hat der Halter unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

Zur frühen Erkennung von Geflügelpest wird in Niedersachsen seit vielen Jahren ein intensives Monitoring zum Vorkommen bei Wildvögeln und Geflügel durchgeführt.



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