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Aviäre Influenza

Stand: 30.10.2025


Aktuelle Lage zur Aviären Influenza

Durch 13 Ausbrüche der HPAI in Niedersachsen sind einige Landkreise von Sperrzonen betroffen, in denen es Auflagen für Tierhalter gibt. Eine Übersicht der Sperrzonen in Niedersachsen ist der interaktiven Karte (Link) zu entnehmen. Weiterhin wurde in einigen Landkreisen die Aufstallung erlassen.

Seit September 2025 wurden in Deutschland deutlich vermehrt HPAI-Ausbrüche in Geflügelhaltungen gemeldet. Aufgrund der vielfältigen Feststellungen von HPAI Ausbrüchen, ist von einem hohen Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände auszugehen.

Bitte keine erkrankten Wildvögel anfassen!

Insbesondere Kraniche sind von der Erkrankung betroffen. Die Tiere zeigen heftige zentralnervöse Störungen. Eine Heilung der Tiere ist nicht möglich.


Übersicht

Was ist Geflügelpest?

Risikobeurteilung

Risiko für den Menschen

HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

AI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Niedersachsen

HPAI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

Impfung von Geflügel gegen HPAI

AI-Nachweise bei Säugetieren in Niedersachsen

Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest


Was ist Geflügelpest?

Aviäre Influenza (AI) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.
Bei dieser Erkrankung wird zwischen niedrigpathogenen ("wenig krank machenden") und hochpathogenen ("stark krank machenden") Viren unterschieden. Niedrigpathogene AI-Viren (LPAI) können bei infizierten Tieren mit nur geringen bis gar keinen Krankheitsanzeichen einhergehen. Eine Infektion mit hochpathogenen AI-Viren (HPAI) wird Geflügelpest genannt und führt oft zu schweren Krankheitsbildern mit vielen Todesfällen.

Weitere ausführliche Informationen über Aviäre Influenza lesen Sie in einem Factsheet zur Aviären Influenza (nicht barrierefrei, pdf, 0,37 MB) hier.

Aus der aktuellen FLI-Risikobewertung vom Oktober 2025 zur Hochpathogenen Aviären Influenza (Link):

Die Risikoeinschätzung berücksichtigt noch nicht die seit dem 01.09.2025 aufgetretenen HPAI-Ausbrüche. Aufgrund der vielfältigen Feststellungen von HPAI Ausbrüchen in Geflügelhaltungen Deutschland weit, ist von einem ansteigenden Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vorgelbestände auszugehen.


Risiko

Einschätzung

Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands

Hoch

Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln

Hoch

Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb der EU und auch innerhalb Deutschlands

Moderat

Eintragsrisiko durch die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder auf Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands und Europa

Moderat

Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen

Moderat

Risiko des Eintrags des US-amerikanischen HPAI H5N1-Stammes (B3.13) oder anderer in Nordamerika zirkulierender Genotypen in deutsche Rinderbestände einschließlich Milchkuhbetriebe Sehr gering

Risiko der Infektion von Wiederkäuern mit in Europa vorkommenden HPAI H5-Viren

Sehr gering


Infektionen des Menschen mit dem HPAI-H5 Virus sind grundsätzlich möglich.

Trotz weltweiter hoher Anzahl an HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln ist eine Infektion beim Menschen mit den aktuellen HPAI H5 Viren ein sehr seltenes Ereignis. Seit 2020 sind in Europa weniger als zehn Infektionen bei Menschen aufgetreten. In allen Fällen kam es zu einem milden oder einem symptomlosen Verlauf.

Der in den USA zirkulierende und bei Rindern auftretende HPAI H5N1 Stamm (B3.13) wurde in Europa bisher nicht nachgewiesen. Die Personen, die sich in den USA mit HPAI infiziert haben hatten mehrheitlich Kontakt zu infizierten Rindern und erkrankten meist mit milder Symptomatik. Die erkrankten Rinder scheiden eine sehr hohe Viruslast über die Milch aus. Daher geht von Rohmilch und Rohmilcherzeugnissen vermutlich eine Infektionsgefahr für den Menschen aus. Die US-amerikanische Lebensmittelsicherheitsbehörde (FDA) geht davon aus, dass eine Hitzebehandlung der Milch zu einer Inaktivierung der Viren führt. Rohmilch aus den USA wird nicht nach Deutschland importiert und aus den USA importierte Milcherzeugnisse werden so behandelt, dass möglicherweise enthaltene HPAI Viren inaktiviert werden.

Es besteht kein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung in Deutschland und Europa. Nach Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wird das Risiko einer zoonotischen Influenzaübertragung für die allgemeine Bevölkerung in den EU/EWR-Ländern als gering eingestuft.

Wer Kontakt zu infiziertem Geflügel hat, sollte sich durch adäquate Schutzkleidung vor einer möglichen Übertragung des Virus schützen.

Für Reisen in die USA siehe die Vorsichtsmaßnahmen, die das Auswärtige Amt in seine Empfehlungen aufgenommen hat.

Weitere Informationen zu humanen Erkrankungen mit der aviären Influenza finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (Link in der Infospalte).

HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

Vom April bis August 2025 kam es in Deutschland zu keinem Ausbruch der HPAI bei Geflügel. Dennoch zirkuliert das HPAI-Virus weiterhin endemisch in der heimischen Wildvogelpopulation. Durch den Vogelzug im Herbst sind neue Virusvarianten hinzugekommen, die zu einer dynamischen Verbreitung führten.

Seit September 2025 kam es bisher zu über 41 HPAI-Ausbrüchen in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Dabei waren hauptsächlich kommerzielle Geflügelhaltungen betroffen. Eine Übersicht über die aktuelle Situation in Deutschland und Europa ist auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zu finden (Link in der Infospalte).

AI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Niedersachsen

Seit Oktober kam es in Niedersachsen zu 13 HPAI Ausbrüchen in Geflügelhaltungen. Betroffen sind hauptsächlich Putenmasthaltungen, aber auch Legehennenhaltungen sowie eine Entenhaltung in den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz und Vechta. Dabei wurde HPAI Virus vom Subtyp H5N1 (HPAI H5N1) festgestellt. Außerdem wurde das HPAI Virus in einer privaten Vogelhaltung im Heidekreis festgestellt. Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung wurden eingeleitet.

Durch die Ausbrüche in den Landkreisen Cloppenburg, Diepholz und Vechta bestehen in Niedersachsen Sperrzonen, in denen es Auflagen für Tierhalter gibt. Eine Übersicht der Sperrzonen in Niedersachsen gibt es hier auf der interaktiven Karte (Link).

Einige Landkreise haben eine Aufstallung für in Freiland gehaltenes Geflügel erlassen. Eine Übersicht entnehmen Sie bitte der Karte (Link). In der Karte sind auch geplante Aufstallungen enthalten, die erst ab nächster Woche gelten!

Weitere Informationen zu den Sperrzonen, den Auflagen für die Tierhalter und die Bekämpfungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte der Internetseite des betroffenen Landkreises.

HPAI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

In Niedersachsen wurden im Jahr 2024 über 800 Wildvögel auf AI untersucht.
Lediglich bei 16 Wildvögeln konnten HPAI Viren nachgewiesen werden. Betroffen waren hauptsächlich Wildgänse und einige Watvögel. Anders als in den vergangenen Jahren wurde in den Brutvogelkolonien der Seevögel kein HPAI Ausbruchsgeschehen beobachtet.

Auch im Jahr 2025 wurde das HPAI Virus nicht nur im Winter bei Wildvögeln in Niedersachsen nachgewiesen, sondern konnte noch bis in den Sommer und Herbst vereinzelt bei verendeten Wildvögeln gefunden werden.

Seit September 2025 wurden Proben von mehr als 200 Wildvögeln in den Landeslaboren in Niedersachsen auf Influenza Viren untersucht. In der Zeit wurde das HPAI-Virus bisher bei 35 Wildvögeln nachgewiesen.

Insbesondere Kraniche sind von der Erkrankung betroffen. Die Tiere zeigen heftige zentralnervöse Störungen. Eine Heilung der Tiere ist nicht möglich.

Bitte fassen Sie keine erkrankten Wildvögel an!

Für den Umgang mit erkrankten Kranichen oder tot aufgefundenen Wildvögeln wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt in Ihrem Landkreis.

Impfung von Geflügel gegen HPAI

Impfungen von Geflügel könnten neben Biosicherheitsmaßnahmen eine weitere wichtige Säule der Prävention von HPAIV Infektionen auch in Deutschland sein. Nach den geltenden Vorgaben des nationalen Tiergesundheitsrechts ist eine präventive Impfung von Geflügel gegen das HPAIV jedoch grundsätzlich verboten. Auf der Basis von überarbeiteten EU-Tiergesundheitsvorschriften, die eine Impfung unter strengen Auflagen erlauben, erarbeitet eine Bund-Länder-Kommission und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Strategie zur präventiven Impfung von Geflügel gegen HPAI. Dabei sind Auswirkungen auf die Vermarktung und den grenzüberschreitenden Handel mit den Erzeugnissen aus geimpften Geflügelbeständen zu beachten. In die Planungen fließen Erfahrungen anderer EU Staaten ein, die bereits in größeren Umfang (Frankreich) bzw. in einzelnen Pilotprojekten (Niederlande) Impfungen von Geflügel durchgeführt haben. Für Deutschland ist auf nationaler Ebene hierzu noch eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben erforderlich. Das Friedrich-Loeffler-Institut führt zudem derzeit eine Impfstudie in Gänsen durch.

AI-Nachweise bei Säugetieren in Niedersachsen

Seit 2023 werden in Niedersachsen vermehrt wildlebende Raubsäuger (Füchse, Nerze, Marderhunde und Seerobben) auf HPAI-Viren untersucht. Insbesondere bei einigen Füchsen, zuletzt bei einem Tier im April 2025, konnte das Virus bisher nachgewiesen werden. Wahrscheinlich steckten sich die Tiere an den Kadavern von mit HPAI infizierten Wildvögeln an.

Dabei handelt es sich bisher immer um einzelne Ausbrüche und es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass das Virus außerhalb von Vögeln von Tier zu Tier übertragen werden kann.

Nach Bekanntwerden der HPAI Fälle bei Milchvieh in den USA erfolgte 2024 in Deutschland und Niedersachsen ein Monitoring auf HPAI Viren in deutschen Milchvieherden. Weder in Deutschland noch in Europa wurden in Rindern oder in Milch HPAI-Viren festgestellt. Die in Europa vorkommenden HPAIV H5 Stämme unterscheiden sich von dem Stamm, der in den USA die Rinder infiziert.

Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest

Größte Wichtigkeit hat der Schutz der Tiere vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAI-Infektionen. Dazu müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen Überwachung der Tiergesundheit konsequent eingehalten und ständig überprüft werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter (kommerzielle-, private sowie Rassegeflügelhalter) gesetzlich verpflichtet.

Für eine Übersicht über die rechtlichen Verpflichtungen hat das LAVES insbesondere für kleine und nicht gewerbliche Geflügelhaltungen ein Infoblatt (Link) erstellt.

Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel sehen, dann beachten Sie bitte folgende Schutzmaßnahmen:

  • Fassen Sie keine toten Vögel an!
  • Verhindern Sie einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln!
  • Betreten Sie keinen Geflügelstall 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln!
  • Reinigen Sie Ihre Schuhe nach einem Küstenbesuch!

Die selben Vorsichtsmaßnahmen sind beim Auffinden verendeter wildlebender Fleischfresser (v. a. Füchse) geboten.

Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat.
Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme hat der Halter unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

Milchviehalter werden aufgefordert sicherzustellen, dass Besucher ihrer Betriebe in letzter Zeit keinen Kontakt zu Milchvieh oder Rinderbetrieben in den betroffenen Regionen der USA hatten (siehe aktuelle Empfehlungen in der Risikobeurteilung des FLI). Bei unklaren und gehäuften Erkrankungsfällen von Milchkühen (reduzierte Milchleistung, dicke, verfärbte Milch, Fieber, Appetitlosigkeit) sollte eine Untersuchung auf HPAI H5 Viren miteingeschlossen werden.

Zur frühen Erkennung von Geflügelpest wird in Niedersachsen seit vielen Jahren ein intensives Monitoring zum Vorkommen bei Wildvögeln und Geflügel durchgeführt.




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