Logo des LAVES Niedersachsen klar Logo

Aviäre Influenza

Stand: 18.07.2024



Übersicht

Aktuelle Lage zur Aviären Influenza - Risikoeinschätzung

Was ist Geflügelpest?

HPAI-Lage in Europa

HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

AI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Niedersachsen

HPAI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

Impfung von Geflügel gegen HPAI

AI-Nachweise bei Füchsen in Niedersachsen

Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest


Aktuelle Lage zur Aviären Influenza

In Niedersachsen kam es am 02.07.2024 zu einem Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom Subtyp H7N5 in einem Legehennenbestand. Bisher ist dies der einzige Nachweis dieses Subtypes seit langer Zeit. Der Bestand mit ca. 90000 Legehennen wurde getötet, der Stall anschließend geräumt, Schutz- und Überwachungszone eingerichtet sowie Überwachungsuntersuchungen durchgeführt. Bislang gibt es keine Hinweise auf eine weitere Verbreitung dieses Virus.

Der letzte Nachweis von HPAI bei Wildvögeln in Niedersachsen war im März. Aufgrund dieser relativ langen Zeit ohne einen Nachweis ist von einem geringeren HPAI-Geschehen bei Wildvögel als in den letzten Jahren auszugehen.

In Deutschland und Niedersachsen ist ein Risiko von HPAI weiterhin grundsätzlich vorhanden. Daher hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und deren weiterer Verbreitung oberste Priorität.

Derzeit erregt ein HPAI-Geschehen bei Rindern in den USA Aufsehen. Das Virus wurde bisher in 13 US-Bundesstaaten nachgewiesen. Der in den USA zirkulierende Genotyp des Virus vom Subtyp H5N1 wurde in Europa bislang nicht nachgewiesen. Erkrankte Milchkühe fallen vor allem durch Euterinfektionen auf. Das Eutergewebe ist höchst empfänglich, eine Übertragung zwischen Kühen erfolgt über kontaminiertes Melkgeschirr, der direkte Tier zu Tier Kontakt scheint bislang zu keiner Übertragung zu führen. Die HPAI Viren werden von infizierten Tieren in hohen Mengen über die Milch ausgeschieden. Unbehandelte Milch von infizierten Kühen stellt daher eine mögliche Übertragungsquelle für humane Infektionen dar. In den USA wurden bereits Infektionen bei einigen Menschen und Katzen nachgewiesen. Das Risiko des Eintrags des US-amerikanischen HPAI H5N1-Stammes (B3.13) in deutsche Rinderbestände einschließlich Milchkuhbetriebe wird als sehr gering eingeschätzt. Erste Tankmilchuntersuchungen von deutlichen Milchkühen zeigen keinerlei Hinweise auf mögliche Infektionen. Und aAuch das Risiko der Infektion von Rindern mit in Europa vorkommenden HPAI H5-Viren wird vom FLI als sehr gering eingeschätzt.


Was ist Geflügelpest?

Aviäre Influenza (AI) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.
Bei dieser Erkrankung wird zwischen niedrigpathogenen ("wenig krank machenden") und hochpathogenen ("stark krank machenden") Viren unterschieden. Niedrigpathogene AI-Viren (LPAI) können bei infizierten Tieren mit nur geringen bis gar keinen Krankheitsanzeichen einhergehen. Eine Infektion mit hochpathogenen AI-Viren (HPAI) wird Geflügelpest genannt und führt oft zu schweren Krankheitsbildern mit vielen Todesfällen.

Weitere ausführliche Informationen über Aviäre Influenza lesen Sie in einem Factsheet zur Aviären Influenza (nicht barrierefrei, pdf, 0,37 MB) hier.


Aus der aktuellen FLI-Risikobewertung zur Hochpathogenen Aviären Influenza (Link):

  • Das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird als gering eingestuft.
  • Das Eintragsrisiko durch Verschleppung des HPAI-Virus zwischen Haltungen (Sekundärinfektionen) wird als gering eingestuft.
  • Das Eintragsrisiko durch Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder Geflügelausstallungen wird als gering eingestuft.
  • Das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen und die Verbreitung zwischen diesen Haltungen wird als gering eingestuft.
  • Mit dem „Bird Flu Radar“ der EFSA lässt sich über eine wöchentlich aktualisierte Abschätzung das die regionale Wahrscheinlichkeit einer HPAI-Einschleppung durch Wildvögel abbilden (Link rechts in der Infospalte)

Infektionen des Menschen mit dem HPAI-H5 Virus sind grundsätzlich möglich.

Trotz weltweiter hoher Anzahl an HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln ist eine Infektion beim Menschen mit den aktuellen HPAI H5 Viren ein sehr seltenes Ereignis.Seit 2020 sind in Europa weniger als zehn Infektionen bei Menschen aufgetreten. In allen Fällen kam es zu einem milden oder einem symptomlosen Verlauf.


Es besteht kein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung. Nach Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wird das Risiko einer zoonotischen Influenzaübertragung für die allgemeine Bevölkerung in den EU/EWR-Ländern als gering eingestuft.

Wer Kontakt zu infiziertem Geflügel hat, sollte sich durch adäquate Schutzkleidung vor einer möglichen Übertragung des Virus schützen.

Weitere Informationen zu humanen Erkrankungen mit der aviären Influenza finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (Link in der Infospalte).

Der in den USA zirkulierende HPAI H5N1-Stamm (B3.13) wurde bislang nicht in Europa nachgewiesen. Der Eintrag in deutsche Rinderbestände wird als sehr gering eingeschätzt. Auch das Risiko der Infektion von Rindern mit in Europa vorkommenden HPAI H5-Viren wird vom FLI als sehr gering eingeschätzt.

Es besteht kein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung. Nach Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wird das Risiko einer zoonotischen Influenzaübertragung für die allgemeine Bevölkerung in den EU/EWR-Ländern als gering eingestuft. Wer Kontakt zu infiziertem Geflügel hat, sollte sich durch adäquate Schutzkleidung vor einer möglichen Übertragung des Virus schützen. Weitere Informationen zu humanen Erkrankungen mit der aviären Influenza finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (Link in der Infospalte).


HPAI-Lage in Europa

In diesem Jahr wurden bisher in Europa 134 HPAI Ausbrüche in Geflügelhaltungen gemeldet.

Bei Wildvögeln wurden in Europa für 2024 bisher 336 Fälle gemeldet. Die meisten Fälle 2024 ereigneten sich bis März. Seit April wurden bei lediglich 20 Wildvögeln Nachweise geführt.

HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

Zu Beginn des Jahres 2024 wurden viele Fälle von hochpathogener Aviären Influenza (HPAI) bei Wildvögeln ebenso wie bei gehaltenen Vögeln in Deutschland festgestellt. Neben gewerblichen Legehennen- und Putenhaltungen war auch der Kölner Zoo sowie einige private Kleinsthaltungen von Ausbrüchen der HPAI betroffen.

Auch die HPAI Fälle bei Wildvögeln sind seit Mitte Februar deutlich rückläufig. Weiterhin ist der Subtyp H5N1 die vorherrschende Variante.

Karten des FLI zu den Ausbrüchen in Deutschland sind unter diesem Link zu finden.

AI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Niedersachsen

In Niedersachsen waren 2024 bisher drei Tierbestände betroffen.

Im Landkreis Northeim und im Landkreis Emsland kam es im Januar zu jeweils einem HAPAI Ausbruch in eine Legehennenhaltung und in einer Hobbyhaltung. Anfang Juli wurde HPAI in einer Legehennenhaltung in der Grafschaft Bentheim festgestellt. Die dortigen HPAI-Seuchenbekämpfungsmaßnahmen werden fortgesetzt.

AI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

In Niedersachsen wurden im Jahr 2023 über 1.400 Wildvögel auf AI untersucht. Bei über 150 Wildvögeln konnte HPAI-Virus nachgewiesen werden. Insbesondere auf den Nordseeinseln und entlang der Küste werden viele kranke oder tote Wildvögel beobachtet. Besonders betroffen waren Möwenvögel, Seeschwalben und Trottellummen.

In 2024 konnte bisher bei sechs Wildvögeln das HPAI-Virus nachgewiesen werden. Betroffen sind bisher Wildgänse und Möwen. Auch wenn die Anzahl der Nachweise zu 2023 rückläufig ist, so wird dennoch deutlich, dass das HPAI-Virus weiterhin in der Region in Wildvögeln vorhanden ist.

Impfung von Geflügel gegen HPAI

Mit der EU Verordnung 2023/361 ist eine Impfung von Geflügel gegen HPAI rechtlich möglich geworden.

In Deutschland testet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Impfung bei Gänsen. In den Niederlanden wird die Impfung an Hühnern getestet. Im Rahmen eines Massnahmenplans werden in Frankreich Enten zur Mast- und Stopfleberproduktion geimpft. Die Studien könnten teilweise bis 2025 abgeschlossen sein, mit ersten Ergebnissen wird im ersten Quartal 2024 gerechnet.

Derzeit fehlt es neben den Erfahrungen mit der Impfung an geeigneten, in Europa zugelassenen, kommerziellen Impfstoffen. Dazu ist gemäß der EU Verordnung die Impfung von Geflügel mit erheblichen Überwachungsauflagen verknüpft, die finanziell und personell aufwendig umzusetzen sein werden. Es ist derzeit nicht abzusehen, wann ein geeigneter Impfstoff auf dem europäischen Markt verfügbar sein wird.

AI-Nachweise bei Säugetieren in Niedersachsen

2023konnten in Niedersachsen immer wieder Nachweise von HPAI auch bei Säugetieren geführt werden. Betroffen waren Füchse, Nerze und Marderhunde.vermehrt Füchse und andere wildlebende Fleischfresser (Karnivoren) auf HPAI-Viren untersucht. Seit Beginn des Jahres wurde das HPAI-Virus bei einzelnen Füchsen nachgewiesen. Die Füchse stammten aus den Landkreisen Region Hannover, Hameln-Pyrmont, Lüchow-Dannenberg, Verden und Schaumburg. Wahrscheinlich stecken sich die Tiere an den Kadavern von mit HPAI infizierten Wildvögeln an. Das HPAI-Virus wird aktuell europaweit gehäuft bei Karnivoren nachgewiesen. Dabei handelt es sich bisher immer um einzelne Ausbrüche und es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass das Virus außerhalb von Vögeln von Tier zu Tier übertragen werden kann.


Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest

Größte Wichtigkeit hat der Schutz der Tiere vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAI-Infektionen. Dazu müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen Überwachung der Tiergesundheit konsequent eingehalten und ständig überprüft werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter (kommerzielle-, private sowie Rassegeflügelhalter) gesetzlich verpflichtet.

Für eine Übersicht über die rechtlichen Verpflichtungen hat das LAVES insbesondere für kleine und nicht gewerbliche Geflügelhaltungen ein Infoblatt (Link) erstellt.

Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel sehen, dann beachten Sie bitte folgende Schutzmaßnahmen:

  • Fassen Sie keine toten Vögel an!
  • Verhindern Sie einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln!
  • Betreten Sie keinen Geflügelstall 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln!
  • Reinigen Sie Ihre Schuhe nach einem Küstenbesuch!

Die selben Vorsichtsmaßnahmen sind beim Auffinden verendeter wildlebender Fleischfresser (v.a. Füchse) geboten.

Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat.
Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme hat der Halter unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

Zur frühen Erkennung von Geflügelpest wird in Niedersachsen seit vielen Jahren ein intensives Monitoring zum Vorkommen bei Wildvögeln und Geflügel durchgeführt.




zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln