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Aviäre Influenza

Stand: 08.05.2025


Aktuelle Lage zur Aviären Influenza

Im März und April gab es deutschlandweit nur noch vereinzelte HPAI-Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. In Niedersachsen wurde der letzte HPAI-Ausbruch am 16. April 2025 festgestellt. Auch bei Wildvögeln konnte im März und April nur bei einzelnen verendeten Tieren das HPAI-Virus nachgewiesen werden.

Niedersachsen ist derzeit frei von Sperrzonen aufgrund von HPAI-Ausbrüchen.

Die Möglichkeit einer präventiven HPAI-Impfung von Geflügel in Deutschland befindet sich derzeit in Prüfung.

Weltweit zirkuliert das HPAI H5 Virus vor allem in Asien und Nordamerika. In den USA breitet sich das Virus in Milchvieh- und Geflügelbeständen aus und infiziert dort auch sporadisch Katzen und Menschen. Das Auswärtige Amt hat diesbezüglich Vorsichtsmaßnahmen für Reisende in die USA in seine Empfehlungen ausgenommen.


Übersicht

Was ist Geflügelpest?

Risikobeurteilung

Risiko für den Menschen

HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

AI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Niedersachsen

HPAI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

Impfung von Geflügel gegen HPAI

Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest


Was ist Geflügelpest?

Aviäre Influenza (AI) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.
Bei dieser Erkrankung wird zwischen niedrigpathogenen ("wenig krank machenden") und hochpathogenen ("stark krank machenden") Viren unterschieden. Niedrigpathogene AI-Viren (LPAI) können bei infizierten Tieren mit nur geringen bis gar keinen Krankheitsanzeichen einhergehen. Eine Infektion mit hochpathogenen AI-Viren (HPAI) wird Geflügelpest genannt und führt oft zu schweren Krankheitsbildern mit vielen Todesfällen.

Weitere ausführliche Informationen über Aviäre Influenza lesen Sie in einem Factsheet zur Aviären Influenza (nicht barrierefrei, pdf, 0,37 MB) hier.

Aus der aktuellen FLI-Risikobewertung vom Mai 2025 zur Hochpathogenen Aviären Influenza (Link):AI-Nachweise bei Säugetieren in Niedersachsen

Risiko Einschätzung
Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands Moderat
Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln Gering
Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb der EU und auch innerhalb Deutschlands Gering
Eintragsrisiko durch die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder auf Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands und Europa
Gering
Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen Gering
Risiko des Eintrags des US-amerikanischen HPAI H5N1-Stammes (B3.13) oder anderer in Nordamerika zirkulierender Genotypen in deutsche Rinderbestände einschließlich Milchkuhbetriebe Sehr gering

Infektionen des Menschen mit dem HPAI-H5 Virus sind grundsätzlich möglich.

Trotz weltweiter hoher Anzahl an HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln ist eine Infektion beim Menschen mit den aktuellen HPAI H5 Viren ein sehr seltenes Ereignis.Seit 2020 sind in Europa weniger als zehn Infektionen bei Menschen aufgetreten. In allen Fällen kam es zu einem milden oder einem symptomlosen Verlauf.

Der in den USA zirkulierende und bei Rindern auftretende HPAI H5N1 Stamm (B3.13) wurde in Europa bisher nicht nachgewiesen. Die Personen, die sich in den USA mit HPAI infiziert haben hatten mehrheitlich Kontakt zu infizierten Rindern und erkrankten meist mit milder Symptomatik. Die erkrankten Rinder scheiden eine sehr hohe Viruslast über die Milch aus. Daher geht von Rohmilch und Rohmilcherzeugnissen vermutlich eine Infektionsgefahr für den Menschen aus. Die US-amerikanische Lebensmittelsicherheitsbehörde (FDA) geht davon aus, dass eine Hitzebehandlung der Milch zu einer Inaktivierung der Viren führt. Rohmilch aus den USA wird nicht nach Deutschland importiert und aus den USA importierte Milcherzeugnisse werden so behandelt, dass möglicherweise enthaltene HPAI Viren inaktiviert werden.

Es besteht kein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung in Deutschland und Europa. Nach Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) wird das Risiko einer zoonotischen Influenzaübertragung für die allgemeine Bevölkerung in den EU/EWR-Ländern als gering eingestuft.

Wer Kontakt zu infiziertem Geflügel hat, sollte sich durch adäquate Schutzkleidung vor einer möglichen Übertragung des Virus schützen.

Für Reisen in die USA siehe die Vorsichtsmaßnahmen, die das Auswärtige Amt in seine Empfehlungen aufgenommen hat.

Weitere Informationen zu humanen Erkrankungen mit der aviären Influenza finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (Link in der Infospalte).

HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

Im Zeitraum von November 2024 bis Februar 2025 kam es in Deutschland zu 40 Ausbrüchen der HPAI bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. Seit Mitte Februar sind die Ausbruchszahlen rückläufig. In den Monaten März und April kam es deutschlandweit nur noch vereinzelt zu ausbrüchen der HPAI. Zuletzt in einer privaten Hühnerhaltung in Nordrhein-Westfalen sowie in einer Hobbyhaltung in Niedersachsen.

Die detaillierte Übersicht des Ausbruchsgeschehens einschließlich Übersichtskarten und Einschätzung der Lage ist der Seite des FLI sowie deren Risikobeurteilung zu entnehmen (siehe Link in der rechten Spalte)

AI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Niedersachsen

Im Frühjahr 2025 kam es in Niedersachsen zu einem Ausbruch der HPAI. Mitte April war eine private Hühnerhaltung in der Gemeinde Emden betroffen.

Derzeit ist Niedersachsen von keinen Sperrzonen aus HPAI Ausbrüchen betroffen.

HPAI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

In Niedersachsen wurden im Jahr 2024 über 800 Wildvögel auf AI untersucht.
Lediglich bei 16 Wildvögeln konnten HPAI Viren nachgewiesen werden. Betroffen waren hauptsächlich Wildgänse und einige Watvögel. Anders als in den vergangenen Jahren wurde in den Brotvogelkolonien der Seevögel kein HPAI Ausbruchsgeschehen beobachtet.

Im Januar und Februar 2025 wurde in Niedersachsen bei 51 Wildvögel das HPAI-Virus nachgewiesen. Die Anzahl der Nachweise ist seit Mitte Februar rückläufig und das saisonale HPAI-Ausbruchsgeschehen in der Wildvogelpopulation scheint mit Abschluss des Frühjahrsvogelzugs zum Erliegen zu kommen. Vereinzelt wurden bei verendeten Möwenvögeln und Gänsen noch HPAI Viren nachgewiesen.

Mit Abschluss des Frühjahrsvogelzugs scheint das saisonale HPAI-Ausbruchsgeschehen in der Wildvogelpopulation zum Erliegen zu kommen.

Impfung von Geflügel gegen HPAI

Impfungen von Geflügel könnten neben Biosicherheitsmaßnahmen eine weitere wichtige Säule der Prävention von HPAIV Infektionen auch in Deutschland sein. Nach den geltenden Vorgaben des nationalen Tiergesundheitsrechts ist eine präventive Impfung von Geflügel gegen das HPAIV jedoch grundsätzlich verboten. Auf der Basis von überarbeiteten EU-Tiergesundheitsvorschriften, die eine Impfung unter strengen Auflagen erlauben, erarbeitet eine Bund-Länder-Kommission und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Strategie zur präventiven Impfung von Geflügel gegen HPAI. Dabei sind Auswirkungen auf die Vermarktung und den grenzüberschreitenden Handel mit den Erzeugnissen aus geimpften Geflügelbeständen zu beachten. In die Planungen fließen Erfahrungen anderer EU Staaten ein, die bereits in größeren Umfang (Frankreich) bzw. in einzelnen Pilotprojekten (Niederlande) Impfungen von Geflügel durchgeführt haben. Für Deutschland ist auf nationaler Ebene hierzu noch eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben erforderlich. Das Friedrich-Loeffler-Institut führt zudem derzeit eine Impfstudie in Gänsen durch.

AI-Nachweise bei Säugetieren in Niedersachsen

Seit 2023 werden in Niedersachsen vermehrt wildlebende Raubsäuger (Füchse, Nerze, Marderhunde und Seerobben) auf HPAI-Viren untersucht. Insbesondere bei einigen Füchsen, zuletzt bei einem Tier im April 2025, konnte das Virus bisher gefunden werden. Wahrscheinlich steckten sich die Tiere an den Kadavern von mit HPAI infizierten Wildvögeln an.

Dabei handelt es sich bisher immer um einzelne Ausbrüche und es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass das Virus außerhalb von Vögeln von Tier zu Tier übertragen werden kann.

Nach Bekanntwerden der HPAI Fälle bei Milchvieh in den USA erfolgte 2024 in Deutschland und Niedersachsen ein Monitoring auf HPAI Viren in deutschen Milchvieherden. Weder in Deutschland noch in Europa wurden in Rindern oder in Milch HPAI-Viren festgestellt. Die in Europa vorkommenden HPAIV H5 Stämme unterscheiden sich von dem Stamm, der in den USA die Rinder infiziert.

Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest

Größte Wichtigkeit hat der Schutz der Tiere vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAI-Infektionen. Dazu müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen Überwachung der Tiergesundheit konsequent eingehalten und ständig überprüft werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter (kommerzielle-, private sowie Rassegeflügelhalter) gesetzlich verpflichtet.

Für eine Übersicht über die rechtlichen Verpflichtungen hat das LAVES insbesondere für kleine und nicht gewerbliche Geflügelhaltungen ein Infoblatt (Link) erstellt.

Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel sehen, dann beachten Sie bitte folgende Schutzmaßnahmen:

  • Fassen Sie keine toten Vögel an!
  • Verhindern Sie einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln!
  • Betreten Sie keinen Geflügelstall 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln!
  • Reinigen Sie Ihre Schuhe nach einem Küstenbesuch!

Dieselben Vorsichtsmaßnahmen sind beim Auffinden verendeter wildlebender Fleischfresser (v.a. Füchse) geboten.

Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat.
Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme hat der Halter unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

Milchviehalter werden aufgefordert sicherzustellen, dass Besucher ihrer Betriebe in letzter Zeit keinen Kontakt zu Milchvieh oder Rinderbetrieben in den betroffenen Regionen der USA hatten (siehe aktuelle Empfehlungen in der Risikobeurteilung des FLI). Bei unklaren und gehäuften Erkrankungsfällen von Milchkühen (reduzierte Milchleistung, dicke, verfärbte Milch, Fieber, Appetitlosigkeit) sollte eine Untersuchung auf HPAI H5 Viren miteingeschlossen werden.

Zur frühen Erkennung von Geflügelpest wird in Niedersachsen seit vielen Jahren ein intensives Monitoring zum Vorkommen bei Wildvögeln und Geflügel durchgeführt.




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