Verwendung
Stand: 31.03.2025
Auf Ebene der EU ist festgelegt, welche Verwendungszwecke für die verschiedenen Materialien möglich sind:
1. Materialien mit hohem Risiko werden durch Verbrennung sicher beseitigt und können dabei gleichzeitig noch thermisch als Brennstoff, zum Beispiel in Form von Biodiesel, genutzt werden.
Alle gehaltenen Tiere, die nicht durch Schlachtung zu Tode gekommen sind, sind grundsätzlich andienungspflichtig. Darunter fallen auch tote Pferde, andere Equiden und Heimtiere. Gleichzeitig können Equiden mit einer Genehmigung auch von der Andienungspflicht ausgenommen werden, wenn sie zur Verbrennung in einem Tierkrematorium abgeholt werden. Weitere Informationen über die Voraussetzungen für und den Ablauf dieser Genehmigung finden Sie in diesem Informationsblatt (Link) auf der LAVES homepage, außerdem finden Sie dort das Antragsformular (Link) und die benötigten Handelspapiere (Link). Generelle Informationen zu Handelspapieren (Link) finden Sie unter diesem Link. Heimtiere können auch auf dem eigenen Grundstück – außerhalb von Wasserschutzgebieten – oder auf einem Tierfriedhof vergraben werden. Außerdem ist die Verbrennung in einem Tierkrematorium möglich, hier ist im Gegensatz zu den Equiden keine Genehmigung erforderlich. Wenn sich das Krematorium in einem anderen EU-Mitgliedsstaat befindet, ist außerdem zu beachten, dass dieser EU-Mitgliedsstaat dem Transport durch das Ausstellen einer sogenannten Artikel 48-Genehmigung zustimmen muss. Nähere Informationen zu diesem Thema finden sich unter diesem Link.
Nicht unter die Andienungspflicht fallen Gülle, Milch und Milchprodukte sowie Eier und Eiprodukte der Kategorie 2, sodass diese zum Beispiel in Biogasanlagen zur Energieerzeugung und Düngemittelproduktion genutzt werden können.