Logo des LAVES Niedersachsen klar Logo

Verwendung

Stand: 31.03.2025


Wie können TNP in der EU und in Deutschland verwendet werden?


Auf Ebene der EU ist festgelegt, welche Verwendungszwecke für die verschiedenen Materialien möglich sind:

1. Materialien mit hohem Risiko werden durch Verbrennung sicher beseitigt und können dabei gleichzeitig noch thermisch als Brennstoff, zum Beispiel in Form von Biodiesel, genutzt werden.

Bildrechte: © LAVES
2. Materialien mit mittlerem Risiko können zusätzlich als Energieträger zur Erzeugung erneuerbarer Energie im Rahmen von Biogasanlagen und als Düngemittel genutzt werden.
Bildrechte: © LAVES
3. Materialien mit geringem Risiko kommen zusätzlich als Kleidung oder in der Fütterung von Tieren zum Einsatz, unter besonders strikten Bedingungen auch als rohes Heimtierfutter oder als Futtermittel für Nutztiere.
Bildrechte: © LAVES
Neben den explizit in der Verordnung genannten Verwendungszwecken kommen tierische Nebenprodukte auch als Leder und Wolle in der Bekleidungsindustrie, in der Forschung, Diagnostik, Bildung und zur Herstellung von Medizinprodukten und Medikamenten wie Heparin zum Einsatz.
Bildrechte: © LAVES
Auf nationaler Ebene ist geregelt, dass in Deutschland Materialien mit hohem und mittlerem Risiko grundsätzlich andienungspflichtig sind und drucksterilisiert werden müssen. Diese sind also dem beseitigungspflichtigen Unternehmen anzumelden und zu überlassen. Welche Unternehmen in welcher Region beseitigungspflichtig sind, ist in der Niedersächsischen Verordnung über die Einzugsbereiche der Tierkörperbeseitigungsanstalten (Link) nachzulesen. Als Karte auf der Internetseite der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Link) dargestellt, eine grobe Auflistung findet sich auch in der folgenden Tabelle. Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen und kann telefonisch und zum Teil auch über Firmen-eigene Internetseiten oder Apps stattfinden.


Alle gehaltenen Tiere, die nicht durch Schlachtung zu Tode gekommen sind, sind grundsätzlich andienungspflichtig. Darunter fallen auch tote Pferde, andere Equiden und Heimtiere. Gleichzeitig können Equiden mit einer Genehmigung auch von der Andienungspflicht ausgenommen werden, wenn sie zur Verbrennung in einem Tierkrematorium abgeholt werden. Weitere Informationen über die Voraussetzungen für und den Ablauf dieser Genehmigung finden Sie in diesem Informationsblatt (Link) auf der LAVES homepage, außerdem finden Sie dort das Antragsformular (Link) und die benötigten Handelspapiere (Link). Generelle Informationen zu Handelspapieren (Link) finden Sie unter diesem Link. Heimtiere können auch auf dem eigenen Grundstück – außerhalb von Wasserschutzgebieten – oder auf einem Tierfriedhof vergraben werden. Außerdem ist die Verbrennung in einem Tierkrematorium möglich, hier ist im Gegensatz zu den Equiden keine Genehmigung erforderlich. Wenn sich das Krematorium in einem anderen EU-Mitgliedsstaat befindet, ist außerdem zu beachten, dass dieser EU-Mitgliedsstaat dem Transport durch das Ausstellen einer sogenannten Artikel 48-Genehmigung zustimmen muss. Nähere Informationen zu diesem Thema finden sich unter diesem Link.

Nicht unter die Andienungspflicht fallen Gülle, Milch und Milchprodukte sowie Eier und Eiprodukte der Kategorie 2, sodass diese zum Beispiel in Biogasanlagen zur Energieerzeugung und Düngemittelproduktion genutzt werden können.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln