Rechtsgrundlagen
Stand: 31.03.2025
Der Umgang mit tierischen Nebenprodukten wird durch Verordnungen und Gesetze auf verschiedenen Ebenen geregelt. Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 erläutert, für welche tierischen Nebenprodukte dieses Recht anzuwenden ist.
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 142/2011
Delegiertenverordnung (EU) 2023/1605
Auf der Interseite eur-lex.europa.eu stehen alle Gesetze auf EU-Ebene in sämtlichen Amtssprachen zur Verfügung. Außerdem findet sich unter folgendem Link eine Zusammenfassung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und eine Liste aller Verordnungen, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 verbunden sind.
Tierisches Nebenprodukte Beseitigungsgesetz (TierNebG)
Tierische Nebenprodukte Beseitigungsverordnung (TierNebV)
Tierische Nebenprodukte-Bußgeldverordnung (TierNebBußV)
Die Gesetze und Verordnungen auf nationaler Ebene sind auf der Internetseite https://www.gesetze-im-internet.de/ zu finden.
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum TierNebG
Niedersächsische Verordnung über die Einzugsbereiche der Tierkörperbeseitigungsanstalten
Die Gesetze und Verordnungen auf niedersächsischer Ebene sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) zu finden.