Zulassung von Laboren und Einrichtungen, die mit Tierseuchenerregern arbeiten
Nach der Tierseuchenerreger-Verordnung ist das LAVES, Dezernat 32 zuständig für die Zulassung von Laboren und Einrichtungen, die mit Tierseuchenerregern arbeiten.
Nach der Tierseuchenerreger-Verordnung ist das LAVES, Dezernat 32 zuständig für die Zulassung von Laboren und Einrichtungen, die mit Tierseuchenerregern arbeiten.