Tierseuchenbekämpfung
Grundpfeiler der Tierseuchenbekämpfung sind die Prävention, Früherkennung und Intervention, deren Maßnahmen im europäischen Recht sowie in nationalen Bestimmungen des Tiergesundheitsgesetzes und erlassenen Spezialverordnungen niedergelegt sind.
Prävention
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- empfängliche Tiere im Stall gehalten werden,
- Ställe, Ausrüstung und Transportfahrzeuge, die mit Tieren in Kontakt kommen, gereinigt und desinfiziert werden,
- der Transport von Tieren und tierischen Produkten eingeschränkt wird,
- Tiere vor Insekten und Schadnagern geschützt werden, die Tierseuchen übertragen können,
- der Kontakt von Tieren mit vielen anderen Tieren, wie auf Ausstellungen oder anderen Veranstaltungen, minimiert wird,
- empfängliche Tiere immunisiert werden.
Früherkennung
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Das Auftreten einer Tierseuche muss möglichst früh zu erkannt werden, um eine Ausbreitung und damit die Folgen für Gesundheit und Wirtschaft weitestgehend zu vermeiden bzw. gering zu halten. In Niedersachsen werden für die verschiedensten Tierseuchen und Tierarten sogenannte Monitoringprogramme durchgeführt. Mittels regelmäßiger Untersuchungen und frühzeitiger Abklärung bei unklaren Krankheitsgeschehen werden Proben auf Tierseuchenerreger untersucht, um die Seuchenfreiheit zu bestätigen bzw. ein Ausbruch frühzeitig zu erkennen.
Intervention
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Werden Tierseuchen im europäischen Recht als Kategorie A eingestuft müssen sie unmittelbar bekämpft werden. Dabei gilt es, im Rahmen der Invention einen Ausbruch einer Tierseuche zu erkennen, die Erreger zu eliminieren, deren Ausbreitung zu verhindern sowie die Seuchenfreiheit wiederherzustellen.
Tierhaltende und mit den Tieren betraute Personen haben Krankheitssymptome, die auf eine Tierseuche hindeuten könnten, dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Das zuständige Veterinäramt wird weitere Schritte einleiten und Maßnahmen anordnen, um die Tierseuche auszuschließen oder festzustellen. Darunter fallen Maßnahmen wie
- Sperrung des betroffenen Tierbestandes (Verbringungsverbot für die Tiere und deren Produkte, kein Zukauf von Tieren, Zutrittsverbot von betriebsfremden Personen),
- Untersuchung und Beprobung von Tieren, die im benannten Labor (staatliches Veterinärinstitut) untersucht werden,
- Absonderung von erkrankten Tieren,
- Ggf. Tötung der betroffenen Tiere sowie deren unschädliche Beseitigung,
- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.
Sollte eine Tierseuche amtlich festgestellt werden, greifen weitere Maßnahmen, wie beispielsweise:
- Tötung der Tiere des betroffenen Bestandes,
- unschädliche Beseitigung der Tiere in einem Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte (VTN) und unschädliche Beseitigung der tierischen Produkte,
- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im geräumten Betrieb (Grobreinigung und Vordesinfektion sowie Feinreinigung und Schlussdesinfektion nach einer gewissen Karenzzeit),
- Einrichtung von Sperrzonen (Schutzzone und Überwachungszone in einem Radius von 3 bzw. 10 km um den Ausbruchsbetrieb) mit Verbringungseinschränkungen für Tiere und deren Produkte und weiteren Maßnahmen,
- Untersuchungen der empfänglichen Tiere in den Sperrzonen,
- Verbote von Ausstellungen und Märkten.
Für behördlich angeordnete Tötungen von Tieren gibt es Entschädigungsregelungen, die von der Tierseuchenkasse geleistet werden. Für weitere Schadensausfälle müssen sich Tierhalter selbst versichern.
Sollte es zu mehr als einem Ausbruch einer Tierseuche kommen, wird um betroffenen Landkreis ein lokales Krisenzentrum (Tierseuchenbekämpfungszentrum) eingerichtet. Im Krisenzentrum arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärämter, der Polizei, der Ordnungs-, Abfallwirtschafts- und Gesundheitsämter und des Katastrophenschutzes zusammen, um die notwendigen Maßnahmen bis zur Wiederherstellung der Seuchenfreiheit durchzuführen.
Mitunter kann es sein, dass die personellen Ressourcen innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs der Veterinärämter nicht ausreicht, da viele Betriebe betroffenen sind und Betriebsbesuche und Verwaltungsarbeiten nur durch einen größeren Pool an Personen zu leisten sind. In diesem Fall kann auf Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (Tierärztinnen und Tierärzte, Verwaltungspersonal) sowie auf die Unterstützung von tierärztlichen und landwirtschaftlichen Fachpersonal zurückgegriffen werden.