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Infektiöse Blutarmut der Einhufer (EIA=Equine infektiöse Anämie)

Stand: 02.09.2020


Am 2. Juni 2020 wurde in Hessen im Landkreis Offenbach ein Fall von Infektiöser Blutarmut der Einhufer bei einem Pferd festgestellt. Weitere infizierte Pferde wurden nicht festgestellt. Ein Sperrbezirk wurde eingerichtet.

In Niedersachsen wurde die EIA am 8. Juni 2017 erstmals bei einem Pferd amtlich festgestellt. Seither gab es Niedersachsen keine weiteren Fälle.

Die EIA kommt weltweit vor, tritt jedoch regional gehäuft in Nord- und Südamerika, Asien, Afrika, Australien sowie Süd- und Osteuropa auf. In Rumänien ist sie endemisch.

In Europa wurden im Jahr 2019 Fälle von EIA in Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Rumänien und Ungarn gemeldet. In 2020 wurden bis August 64 Fälle von EIA in Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Rumänien und Ungarn gemeldet.

Inden letzten Jahren traten in Deutschland vereinzelt Fälle in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen auf. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 14 in Deutschland festgestellt. Im Jahr 2018 wurde ein weiterer Fall von EIA in einem Bestand mit 15 Polopferden in Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern, festgestellt.

Übertragung

Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (Syn. Equine Infektiöse Anämie, Infektiöse Anämie der Einhufer) ist eine durch ein Lentivirus, Familie Retroviridae, hervorgerufene Erkrankung von Tieren der Familie Equidae (u. a. Pferde, Esel, Maultiere). Das Virus wird durch das Blut infizierter Equiden übertragen. Infizierte Tiere sind dauerhaft Virusträger.

Der Erreger, der sich im Blut von Equiden vermehrt, wird durch große stechend-saugende Insekten wie Pferdebremsen oder Stechfliegen übertragen. Die Anwendung von kontaminierten Medizinprodukten sowie Geräten und Instrumenten ist mit einem großen Risiko einer Virusübertragung verbunden. Das Virus kann auch mit Milch, Speichel, Harn und Kot sowie intrauterin oder per Deckakt übertragen werden. Eine Übertragung von Tier zu Tier, etwa im Rahmen von Pferdesportveranstaltungen, ist möglich, erfordert aber einen engen Kontakt der Tiere.

Symptome

Die Seuche tritt in verschiedenen Formen, d. h. akut, chronisch oder inapparent auf. Die klinische Symptomatik variiert entsprechend. Ohne sichtbare Anzeichen verläuft die inapparente Form. Anzeichen für einen akuten Verlauf sind unter anderem Punktblutungen, insbesondere auf dem Zungenuntergrund und den Lidbindehäuten, Fieber und Apathie. Bei einem perakuten Verlauf sterben die Tiere ohne eine vorangehende auffällige Symptomatik. Die chronische Verlaufsform äußert sich unter anderem durch Ödembildung, Fieberanfälle und Apathie. Für die menschliche Gesundheit besteht durch das Virus kein Risiko.

Spezifische Antikörper bilden sich zwei bis drei Wochen, ggf. drei Monate nach Infektion.

Rechtliche Verpflichtung und Maßnahmen

Die Infektiöse Blutarmut der Einhufer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bricht die Seuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch befürchten lassen, ist dies nach § 4 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen unverzüglich der zuständige Behörde (kommunale Veterinärbehörde) anzuzeigen. Die kommunale Veterinärbehörde veranlasst die nach dem Tiergesundheitsrecht bzw. der Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer erforderlichen Maßnahmen, z. B. Probenentnahmen zu diagnostischen Zwecken und epidemiologische Nachforschungen.

Eine Therapie oder einen wirksamen Impfstoff gibt es nicht. Impfungen und Heilversuche seuchenkranker oder -verdächtiger Einhufer sind zudem gesetzlich verboten. Infizierte Tiere müssen, da sie ein Leben lang Virusträger sind, eingeschläfert werden.

Labordiagnostische Untersuchung

Amtliche und nicht amtliche labordiagnostische Untersuchungen werden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut BS/H - Standort Hannover - Eintrachtweg 17, 30173 Hannover, in landesweiter Zuständigkeit durchgeführt.

Für den Antikörpernachweis ist Nativblut, d. h. Blut ohne Gerinnungshemmer einzusenden. Untersuchungen erfolgen umgehend, können aber bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen.

Hygienemaßnahmen - Biosicherheit

  • Reinhalten von Ställen und dazugehörigen Räumlichkeiten
  • Trockenhalten von Weiden und Paddocks
  • Insektenschutz in Ställen und auf der Weide
  • Weidegänge zu Hauptflugzeiten blutsaugender Insekten vermeiden
  • Verwendung eines gemeinsamen Equipments, das mit o. g. Stoffen kontaminiert sein könnte, vermeiden; Zubehör, Instrumente, Geräte etc. nach jedem Gebrauch reinigen und desinfizieren

Um Gewissheit über den Infektionsstatus eines Pferdes zu gewinnen, sollten Halter eine regelmäßige Kontrolle auf spezifische Antikörper durchführen lassen.

Pferd auf Weide Bildrechte: Kerstin Hassig
Rechtsvorschriften zur Ansteckenden Blutarmut der Einhufer

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