Innergemeinschaftliches Verbringen, Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und tierischen Nebenprodukten
Um tierische Nebenprodukte, tierische Erzeugnisse oder Tiere in, aus oder durch die Europäische Union zu verbringen ist ggf. eine Genehmigung nach der Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung oder dem europäischen Recht erforderlich. Für entsprechende Einfuhrgenehmigungen ist das Dezernat 32 zuständig.