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Newcastle Disease

Stand: 12.03.2026


Im Februar 2026 kam es in Brandenburg und Bayern zu mehreren Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit in kommerziellen Geflügelhaltungen und Kleinsthaltungen. Die Krankheit galt seit 1996 in Deutschland als getilgte Tierseuche. Nach bisherigen Untersuchungen handelt es sich in Brandenburg und Bayern um das Virus mit dem Genotyp VII.1.1, welches derzeit vor allem in osteuropäischen Ländern verbreitet ist. In Verbindung mit der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5 (Klassische Geflügelpest) schätzt das FLI die Gefährdungslage für Geflügel- und andere Vogelarten als erheblich ein. Aktuelle Zahlen im Newcastle-Krankheitsgeschehen in Deutschland können dem Tierseucheninformationssystem (TSIS) Link entnommen werden.

Was ist Newcastle Disease?

Die Newcastle Disease (Newcastle-Krankheit) ist eine hochansteckende Viruskrankheit der Kategorie A, D und E gemäß der Verordnung (EU) 2016/429. Betroffen sind vor allem Hühner und Puten, aber auch andere Vogelarten (z.B. Enten, Gänse, Strauße oder Tauben) sind empfänglich, können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Newcastle-Krankheit nicht gefährlich.

Die Newcastle-Krankheit richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an, sondern führt auch zu schweren wirtschaftlichen Folgen für Tierhalter und ganze Regionen. Betroffene Tierbestände müssen sofort getötet werden, großräumige Sperren um den Seuchenherd werden errichtet. Aufgrund von Handelsbeschränkungen kommt es zu schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt.

Wie erkennt man die Newcastle-Krankheit?

Die Newcastle-Krankheit ist hochansteckend. Die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen beträgt ca. drei bis sechs Tage. Eine eindeutige Diagnose der Newcastle Disease kann nur labordiagnostisch erfolgen. Besonders auffällige erste Anzeichen für eine Erkrankung sind:

  • drastischer Rückgang der Legeleistung
  • dünnschalige bis schalenlose Eier
  • wässriges Eiklar
  • dünnflüssiger, grünlichgelber Kot, der z.T. mit Blut durchmischt ist

Bei rascher Ausbreitung innerhalb der Herde treten Todesfälle ohne vorher sichtbare Symptome auf. Die Todesrate erkrankter Tiere beträgt bis zu 100%.

Bei leicht verzögertem Verlauf überwiegen folgende Symptome:

  • hochgradige Apathie
  • gänzliches Verweigern von Futter- und Wasseraufnahme
  • Atemnot
  • geschwollene Augenlider
  • bläulich verfärbte Kämme

Tiere, die diese erste Krankheitsphase überlebt haben, fallen später durch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur sowie Halsverdrehen auf.

Wie wird die Newcastle-Krankheit übertragen?

  • Direkt über die Tiere: infizierte Vögel scheiden das Virus über die Luftwege sowie über Sekrete und Exkrete aus. Durch den direkten Kontakt von Tier zu Tier im Stall oder auf dem Transport (auch von geschlachteten Tieren, Bruteiern oder Eintagsküken) breitet sich das Virus sehr schnell aus.
  • Indirekt: über Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten kann der Seuchenerreger übertragen bzw. verschleppt werden. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann er die Krankheit weiterverbreiten. Wildvögel, Ratten, Mäuse und Insekten stellen ebenfalls große Risiken dar, ganz besonders in der Freilandhaltung. Der als Dünger auf die Felder aufgebrachte Geflügelkot ist eine zusätzliche große Gefahr.

Was tun gegen die Newcastle-Krankheit?

Für die Newcastle-Krankheit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Impfpflicht. Alle Halter/Innen müssen ihre Tiere regelmäßig gegen den Erreger impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen von ein oder zwei Tieren. Auch geimpfte Tiere können erkranken, sie scheiden jedoch weniger Virusmaterial aus, zeigen weniger Krankheitszeichen und sind über einen kürzeren Zeitraum infektiös, sodass die Viruslast insgesamt reduziert wird.

Idealerweise sollte mit der Impfung bereits im Kükenalter begonnen werden, um eine ausreichende Immunität zu erreichen. Die derzeit auf dem Markt vorhandenen Impfstoffe lassen sich sowohl über das Trinkwasser als auch in Form eines Sprays anwenden. Auf diese Art und Weise können zeitgleich viele (alle) Tiere geimpft werden. Aber auch Impfstoff zur Einzeltierbehandlung ist erhältlich, der in Tropfenform in die Augen und Nasenlöcher der Tiere eingegeben wird. Die unterschiedlichen Impfstoffe sind über den Tierarzt in unterschiedlichen Dosisgrößen zu beziehen. Mit einer Flasche Impfstoff lassen sich zwischen 1000 und 10.000 Tiere behandeln. Dabei ist auch bei Tierhaltern mit weniger als 1000 Tieren darauf zu achten, den gesamten Impfstoff im Trinkwasser oder in einem Spray aufzulösen. Eine Stellungnahme der StIKoVet zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltungen finden Sie hier.

Darüber hinaus sollten alle Geflügelhalter über ein Biosicherheitskonzept verfügen. Die daraus resultierenden Maßnahmen sollten überprüft und konsequent eingehalten werden, um das Risiko eines Eintrags oder der Verschleppung des Virus zu minimieren. Dazu gehören insbesondere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an Stallungen, Gegenständen, Fahrzeugen und der Nutzung von Schutzkleidung. Laut des FLI sollte zusätzlich auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen geachtet werden. Seit dem 01.01.2026 ist ein betriebsspezifischer Biosicherheitsmanagementplan Voraussetzung für die vollständigen Leistungen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sollte trotzdem ein Verdacht auf Newcastle-Krankheit bestehen, muss dies das zuständige Veterinäramt unverzüglich informiert werden. Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Hühnern oder Puten gleichzeitig oder in kurzen Abständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten. Zur Überprüfung des Verdachtes auf Newcastle-Krankheit entnehmen die Veterinärbehörden Proben. Diese werden zur Untersuchung in spezielle amtliche Labore gebracht. Bestätigt sich der Verdacht nach der Untersuchung der Proben, werden vor Ort Maßnahmen für den Seuchenbetrieb, einen 3 km großen Sperrbezirk und ein 10 km großes Beobachtungsgebiet angeordnet. Da der Mensch die Seuche übertragen kann, gilt: im Seuchengebiet unbedingt an die amtlichen Maßnahmen halten, um ein Ausbreiten der Seuche zu verhindern.

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Schon beim geringsten Verdacht auf die Newcastle-Krankheit unbedingt die Tierärztin/den Tierarzt informieren! Denn ein nicht geäußerter Verdacht kann verheerende Folgen haben, ein unbegründet geäußerter hat dagegen keine.

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