AHL: weitere Informaitonen
Rechtliche Bestimmungen
Stand: 25.09.2024
EU-Tiergesundheitsrecht
Mit der am 20.04.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt / Animal Health Law = AHL) wurde ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen für die Tiergesundheit geschaffen. Das AHL als Basisrechtsakt wird durch Delegierte Rechtsakte mit weitergehenden Regelungen sowie Durchführungsrechtsakten zur Harmonisierung, z. B. bei der Kategorisierung von Seuchen oder der Bereitstellung von Musterveterinärbescheinigungen, ergänzt.
Das neue Tiergesundheitsrecht wird seit dem 21.04.2021 in allen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt und enthält Regelungen für Landtiere, Wassertiere und sonstige Tiere zur Vorbeugung gelisteter und neu auftretender Tierseuchen sowie deren Bekämpfung. Nationale Vorschriften gelten hinsichtlich spezieller Regelungen darüber hinaus weiter und werden aktuell an den neuen Tiergesundheitsrechtakt der EU angepasst.
Zur Anwendung des AHL seit dem 21. April 2021, hat die Task-Force Veterinärwesen ein Infoschreiben erstellt, in dem die Auswirkungen der Verordnung (EU) 2016/429 in Bezug auf die Landtiere dargestellt und erläutert werden. Das Infoschreiben „Anwendung des AHL“ steht mit Stand vom 12. Dezember 2023 als Download (pdf, nicht barrierefrei) zur Verfügung.
Für die Tierseuchenbekämpfung wichtige Rechtsakte werden im Folgenden aufgelistet.
Eine tabellarische Übersicht finden Sie darüber hinaus auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Für bestimmte gelistete Tierseuchen sind weitere, spezielle Durchführungsrechtsakte von der EU erlassen worden, diese sind auf den Seiten der jeweiligen Seuchen zu finden.
Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 über die Anwendung bestimmter Bestimmungen zur Seuchenprävention und -bekämpfung auf Kategorien gelisteter Seuchen und zur Erstellung einer Liste von Arten und Artengruppen, die ein erhebliches Risiko für die Ausbreitung dieser gelisteten Seuchen darstellen
Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen
Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 hinsichtlich Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Landtieren und Bruteiern innerhalb der Union
zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“
mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 hinsichtlich der gelisteten Seuchen, die Überwachungsprogrammen in der Union unterliegen, des geografischen Geltungsbereichs solcher Programme und der gelisteten Seuchen, für die der Status „seuchenfrei“ von Kompartimenten festgelegt werden kann
Durchführungsverordnung (EU) 2020/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 in Bezug auf die Meldung gelisteter Seuchen innerhalb der Union und die Berichterstattung über gelistete Seuchen innerhalb der Union, in Bezug auf Formate und Verfahren für die Vorlage von Überwachungs-programmen in der Union und von Tilgungsprogrammen und die Berichterstattung darüber sowie für Anträge auf Anerkennung des Status „seuchenfrei“ sowie in Bezug auf das elektronische Informationssystem
Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) 2016/429 und (EU) 2017/625 hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen, der Muster für amtliche Bescheinigungen und der Muster für Veterinär-/amtliche Bescheinigungen für den Eingang in die Union von Sendungen bestimmter Kategorien von Tieren und Waren und für deren Verbringungen innerhalb der Union, hinsichtlich der amtlichen Bescheinigungstätigkeit im Zusammenhang mit derartigen Bescheinigungen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 599/2004, der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 636/2014 und (EU) 2019/628, der Richtlinie 98/68/EG und der Entscheidungen 2000/572/EG, 2003/779/EG und 2007/240/EG
Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen
Durchführungsverordnung (EU) 2023/150 vom 20.01.2023 zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status „seuchenfrei“ für bestimmte Mitgliedstaaten oderZonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen