Leitfaden zur zielgerichteten Organentnahme in Schweine haltenden Betrieben
Stand: 09.11.2010
Der „Leitfaden zur zielgerichteten Organentnahme in Schweine haltenden Betrieben“ ist das Ergebnis einer von der Tierärztekammer Niedersachsen initiierten Arbeitsgruppe mit Tierärzten aus Behörden, Institutionen und Praktikern.
Derzeit ist es nach geltender Gesetzeslage den amtlichen oder amtlich beauftragten Tierärzten vorbehalten, Tierkörper außerhalb von Verarbeitungsbetriebe Tierische (VTN)- oder Zwischenbehandlungsbetrieben zu eröffnen.
Ziel der Arbeitsgruppe war, die fachlichen Voraussetzungen und Anforderungen für eine zielgerichtete Organentnahme durch praktizierende Tierärzte in der Tierhaltung aufzuzeigen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Diagnostik in der Bestandbetreuung zu leisten. Die Umsetzung bedarf allerdings einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Tierkörpereröffnung in Deutschland.
Der Leitfaden liefert Informationen zur aktuellen Rechtslage und beschreibt die zur Durchführung der zielgerichteten Organentnahme notwendigen Voraussetzungen und einzuhaltende Anforderungen, die bei einer Änderung des Paragraph 10 des Tierischen Nebenprodukte Beseitigungsgesetzes zur Anwendung kommen sollten.
Leitfaden zur zielgerichteten Organentnahme in Schweine haltenden Betrieben
(PDF, 0,43 MB)