Afrikanische Schweinepest
Stand: 17.12.2024
Deutschland:
Wildschweine
ASP-Fälle bei Wildschweinen (Quelle: TSN, Stand: 17.12.2024)
2022 | 2023 | 2024 |
|
Baden-Württemberg |
0 | 0 | 1 |
Rheinland-Pfalz |
0 |
0 | 58 |
Hessen |
0 | 0 | 523 |
Sachsen |
1.027 | 460 | 102 |
Brandenburg |
533 | 427 | 168 |
Mecklenburg-Vorpommern |
40 | 0 | 0 |
Niedersachsen ist aktuell nicht von den Sperrzonen betroffen
Am 09.07.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Rheinland-Pfalz (LK Alzey-Worms) nachgewiesen. Betroffen von den Sperrzonen sind in Rheinland-Pfalz neben dem LK Alzey-Worms auch der LK Mainz-Bingen, der LK Bad-Dürkheim, der Donnersbergkreis, der Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Städte Worms, Frankenthal, Ludwigshafen und Mainz. Am 29.11.2024 wurde bei einer Bache im Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz) das ASP-Virus festgestellt. Das Tier wurde nach aktueller Einschätzung aus dem sich rund 100 Kilometer stromaufwärts befindlichen aktiven ASP-Gebiet am Ufer des Rheins angeschwemmt.
In Brandenburg konnten zum 23.11.2024 die Sperrzonen I und II in mehreren Landkreisen angepasst oder aufgehoben werden. Mit dieser Änderung ist in Brandenburg die Gesamtfläche der Sperrzone II von zuletzt 2.545 auf jetzt 1.680 Quadratkilometern verkleinert worden; die Gesamtfläche der Sperrzone I veränderte sich von 3.969 auf 2.692 Quadratkilometern. Die Sperrzone II existiert in Brandenburg damit aktuell in den Landkreisen Uckermark, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz. Am 21.11.2024 wurde ein tot aufgefundener Keiler im Kreis Oberhavel positiv auf das ASP-Virus untersucht. Daraufhin wurde in diesem Bereich eine infizierte Zone eingerichtet.
Am 09.08.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Baden-Württemberg (Rhein-Neckar-Kreis) nachgewiesen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Seuchengeschehen in Hessen und Rheinland-Pfalz, ist von einem Zusammenhang auszugehen. Betroffen von den Sperrzonen sind in Baden-Württemberg neben dem Rhein-Neckar-Kreis auch die Städte Mannheim und Heidelberg.
Am 15.06.2024 wurde das ASP-Virus erstmals bei einem Wildschwein in Hessen (LK Groß-Gerau) nachgewiesen. Betroffen von den Sperrzonen sind in Hessen neben Groß-Gerau der Odenwaldkreis, der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land, Landkreis Bergstraße sowie die Städte Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde am 24.11.2021 erstmals ein Wildschwein positiv auf ASP untersucht. Nach erfolgreicher Bekämpfung konnten die Sperrzonen im September 2023 vollständig aufgehoben werden. Jedoch sind einige Gemeinden an der polnischen Grenze Teil der Sperrzone I, die aufgrund des aktiven ASP-Geschehens bei Wildschweinen im Osten Polens eingerichtet wurde.
In Deutschland wurde die Afrikanische Schweinepest erstmals am 10.09.2020 bei Wildschweinen in Brandenburg, unweit der deutsch-polnischen Grenze, festgestellt. Neben Brandenburg ist Sachsen seit dem 31.10.2020 von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen betroffen.
gehaltene Schweine
In Hessen wurden bisher neun Ausbrüche der ASP bei gehaltenen Schweinen festgestellt. Zuletzt gab es am 12.11.2024 einen Ausbruch in einem Wildschweingehege im Landkreis Bergstraße. Alle anderen Ausbruchsbetriebe liegen im Landkreis Groß-Gerau.
Am 15.08.2024 wurde erstmals in Rheinland-Pfalz im Landkreis Bad Dürkheim ein Ausbruch der ASP in einem Hausschweinebetrieb festgestellt.
In der Vergangenheit wurden bereits neun Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest bei gehaltenen Schweinen festgestellt. Neben einem Ferkelerzeuger in Niedersachsen (Juli 2022) waren zwei Mastschweinebestände in Mecklenburg-Vorpommern (zuletzt Juni 2024) sowie fünf unterschiedliche Haltungen in Brandenburg (zuletzt Februar 2023) und in Baden-Württemberg (Mai 2022) betroffen.
Europa:
Im Jahr 2007 hat die Afrikanische Schweinepest Europa erreicht und sich seitdem vor allem in Osteuropa stark ausgebreitet. Mittlerweile ist neben Deutschland auch Italien betroffen.
Aktuell steigen die Fallzahlen vor allem bei Wildschweinen in Polen stark an. Dort wurden seit Beginn des Jahres 2024 über 2.000 Wildschweine positiv auf ASP untersucht. Ähnlich ist die Situation in Italien. Dort wurden in 2024 mehr als 1.100 ASP-Fälle bei Wildschweinen festgestellt - überwiegend in Norditalien.
In Schweden wurden seit September 2023 nordwestlich von Stockholm 69 Wildschweine positiv auf ASP untersucht. Nach erfolgreicher Tilgung wurde der Ausbruch im Oktober 2024 für beendet erklärt und die Sperrzonen aufgehoben.
Bei gehaltenen Schweinen werden derzeit vor allem aus Serbien und Rumänien Ausbrüche gemeldet.
Am 10. Februar 2024 wurde die ASP erstmals bei einem Wildschwein in Albanien nachgewiesen. Damit wurden seit 2007 in 28 europäischen Ländern Fälle von ASP festgestellt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter anderem auf der Internetseite des und auf den Internetseiten der Länder sowie .
Aktuelles Kartenmaterial zur ASP-Situation in Deutschland und Europa des Friedrich-Loeffler-Instituts finden Sie hier.
Eine aktuelle Karte mit den eingerichteten Restriktionsgebieten innerhalb der EU ist hier zu finden.
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Infektion mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu einer schweren Erkrankung, die fast immer tödlich ist! Die Afrikanische Schweinepest kann klinisch nicht von der Klassischen Schweinepest (KSP) unterschieden werden. Da eine Ansteckung vornehmlich über Blut, bluthaltige Flüssigkeiten und bluthaltige Gewebe erfolgt, breitet sich die Infektion oftmals nur sehr langsam aus. Dabei reichen jedoch sehr geringe Blutmengen für eine Ansteckung aus.
Für den Menschen und andere Haustierarten ist die Afrikanische Schweinepest nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko! Ein Impfstoff gegen ASP ist nicht verfügbar!
Stand zur Impfstoffentwicklung (FLI, Stand: 04.07.2022)
Besondere Gefahren der Einschleppung der ASP aus den betroffenen Regionen:
- Lebensmittel, die Schweinefleisch oder Wildschweinefleisch enthalten, welches nicht erhitzt wurde,
- Teile von Schweinen oder Wildschweinen (zum Beispiel Häute, unbehandelte Jagdtrophäen),
- Gegenstände und Fahrzeuge, die Kontakt zu Schweinen oder Wildschweinen hatten (zum Beispiel Kleidung, Jagdwaffen),
- lebende Schweine oder Wildschweine, die sich bereits mit der Virusinfektion angesteckt haben.
Personen, die aus betroffenen Regionen zu uns kommen oder diese besuchen, müssen unbedingt auf die Gefahren der Verbreitung der ASP hingewiesen werden. Bitte informieren Sie sich vor einer Reise, insbesondere vor einer Jagdreise, über den Tierseuchenstatus, wenn Sie Kontakt zu Haus- oder Wildschweinen haben werden.
Für den Bereich „Wildschweine“ lesen Sie hier weiter
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Beachten Sie bitte die diversen Merkblätter am rechten Rand dieser Seite.
Informationen für Touristen (Stand: 03/2024) (nicht barrierefrei)
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Infoblatt ASP für Saisonarbeitskräfte (02/2020) (nicht barrierefrei)
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Infoblatt ASP (englisch) (nicht barrierefrei)
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Infoblatt ASP (armenisch) (nicht barrierefrei)
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Infoblatt ASP (aserbaidschanisch) (nicht barrierefrei)
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Infoblatt ASP (litauisch) (nicht barrierefrei)
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Infoblatt ASP (tschechisch) (nicht barrierefrei)
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Infoblatt ASP (ukrainisch) (nicht barrierefrei)
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Infoblatt ASP (ungarisch) (nicht barrierefrei)
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