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Aviäre Influenza - FAQ

Ist die Aviäre Influenza ein Risiko für die menschliche Gesundheit?

Erkrankungen von Menschen setzen nach derzeitigem Kenntnisstand intensiven direkten Kontakt zum infizierten Geflügel voraus. Bisher kam es nur äußerst selten und mit einigen wenigen Subtypen zur Übertragung vom Tier auf den Menschen.

Im Februar 2021 meldete Russland zwei Infektionen mit dem HPAI H5 Virus und im Januar 2022 wurde bei einem nicht erkrankten Menschen HPAI H5N1 Virus nachgewiesen. Alle Personen hatten engen Kontakt mit HPAI H5 infiziertem Geflügel.

Weitere Informationen zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza und empfohlene Schutzmaßnahmen um das Risiko einer Ansteckung zu verringern, finden sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (RKI) unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/Z/ZoonotischeInfluenza/Vogelgrippe.html;jsessionid=83B5A7A34245DB4C4B66B77BECED41EF.internet091

Ist der Verzehr von Geflügelfleisch bei einem Ausbruch der Aviären Influenza ein Risiko für die menschliche Gesundheit?

Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich!

Im Rahmen der amtlich durchgeführten Untersuchung der lebenden Tiere vor der Schlachtung wird die Schlachterlaubnis nur für gesunde Tiere erteilt. Daher wird Fleisch von infiziertem Geflügel erst gar nicht in den Verkehr gebracht.

Geflügelfleisch sollte nicht roh oder halbgar verzehrt werden. Das AI-Virus wird bereits bei +70° Celsius sicher abgetötet, sodass für den Verbraucher keinerlei Gefahr zu erwarten ist. Weitere Verbraucherhinweise zum Umgang mit Geflügelfleisch finden Sie unter:

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/lebensmittelgruppen/fleisch_fleischerzeugnisse/gans-und-co-richtig-einkaufen-und-zubereiten-100035.html

Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde?

Tote oder kranke Vögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere bedingt durch Kälte oder aufgrund ihres schlechten Ernährungszustands häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein!

Tote oder kranke Vögel sollten in dem Fall gemeldet werden, wenn mehrere Tiere an einer Stelle betroffen sind. In diesem Fall informieren Sie bitte telefonisch das Veterinäramt Ihres Landkreises.

Kreisnavigator des Deutschen Landkreistages - Direkter Zugriff auf alle offiziellen Kreispräsentationen

Sollen nach Rücksprache mit dem Veterinäramt tote Vögel eingesammelt werden, so sollten diese generell nur mit Handschuhen oder über die Hände gestülpten Plastiktüten angefasst werden. Wie mit den eingesammelten toten Vögeln weiter Verfahren wird entscheidet das Veterinäramt auf Grundlage der aktuellen Situation.

Wie wird die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) bekämpft?

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) ist nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU (VO (EU) Nr. 2016/429) eine Tierseuche der höchsten Kategorie A. Nach nationalem Recht gehört sie zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen Veterinäramt
(Kreisnavigator des Deutschen Landkreistages - Direkter Zugriff auf alle offiziellen Kreispräsentationen)
mitgeteilt werden, das zur Abklärung Proben entnimmt und in amtlichen Laboren untersuchen lässt. Wenn vermehrt tote Wildvögel beobachtet werden, insbesondere Enten und Gänse, sollte dies ebenfalls dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Im Falle des Ausbruchs ist die Behandlung der erkrankten Tiere verboten. Es wird die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere des betroffenen Bestandes angeordnet. Weitere Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung von Sperrzonen (3 km Schutzzone, 10 km Überwachungszone) mit Handels- und Verbringungsbeschränkungen sowie einer unverzüglichen Meldepflicht aller Geflügelhalter. Alle eingeleiteten Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Verbreitung des AI-Virus zu verhindern.


Gelten die Maßnahmen auch für Halter von wenigen Tieren (Hobbyhaltung)?

Alle getroffenen/angeordneten Maßnahmen gelten auch für Halter von einzelnen oder wenigen Tieren. Das Risiko der Weiterverbreitung der Geflügelpest ist bei Hobbyhaltungen genauso groß wie bei gewerblichen Haltungen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass jede Hobbyhaltung dem zuständigen Veterinäramt angezeigt / gemeldet wird, um im Seuchenfall sämtliche Tierhaltungen schnell zu erfassen.  

Ist die Aviäre Influenza für meinen Hund / meine Katze gefährlich?

Eine Erkrankung von Hunden an Aviärer Influenza ist bisher nicht bekannt.

In seltenen Fällen können Katzen an Aviärer Influenza erkranken. Dafür müssen sie große Mengen des AI-Virus aufnehmen, zum Beispiel durch die (illegale) Verfütterung von an hochpathogener Aviärer Influenza verendetem Geflügel.


Kann Geflügel gegen Aviäre Influenza geimpft werden?

Schutzimpfungen und Heilversuche gegen hochpathogene und niedrigpathogene Aviäre Influenza sind nach Geflügelpest-Verordnung und nach europäischem Recht verboten.

Eine Impfung des Geflügels würde nicht vor der Ansteckung mit AI-Viren schützen. Der Krankheitsverlauf wäre bei dem infizierten Geflügel milder und es wäre schwieriger erkrankte Tiere frühzeitig zu entdecken. Die erkrankten Tiere würden trotz Impfung weiterhin AI-Viren ausscheiden. Dadurch könnte sich weiteres Geflügel anstecken und immer mehr Geflügelbetriebe betroffen werden.

Deutschland und die EU verfolgen bei der Bekämpfung der Aviären Influenza das Prinzip der Eradikation. Dabei soll das AI-Virus schnellstmöglich vollständig aus der Geflügelpopulation entfernt werden, um so wenig Geflügel wie möglich zu infizieren.

Wie kann ich mein Geflügel schützen?

Alle Geflügelhalter sind verpflichtet ihre Tiere vor dem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat. Darum müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnehmen, auch über die gesetzlich verpflichtenden Grundregeln der Biosicherheit hinaus, konsequent eingehalten und überprüft werden. Das Vorhandensein einer physischen Barriere zwischen Geflügel und dem Lebensraum von wildlebenden Wasservögeln (zum Beispiel Gewässer oder Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) ist wesentlich. Geflügelhaltungen dürfen nur mit sauberen Gegenständen (beispielsweise Schuhwerk, Schutzkleidung, Schubkarre, Fahrzeuge ) betreten werden. Futter, Wasser und Einstreu müssen vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein.

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