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Aviäre Influenza - FAQ

Ist die Aviäre Influenza ein Risiko für die menschliche Gesundheit?

Erkrankungen von Menschen setzen nach derzeitigem Kenntnisstand intensiven direkten Kontakt zum infizierten Geflügel voraus. Bisher kam es nur äußerst selten und mit einigen wenigen Subtypen zur Übertragung vom Tier auf den Menschen.

Im Februar 2021 meldete Russland zwei Infektionen mit dem HPAI H5 Virus und im Januar 2022 wurde bei einem nicht erkrankten Menschen HPAI H5N1 Virus nachgewiesen. Alle Personen hatten engen Kontakt mit HPAI H5 infiziertem Geflügel.

Weitere Informationen zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza und empfohlene Schutzmaßnahmen um das Risiko einer Ansteckung zu verringern, finden sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes (RKI) unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/Z/ZoonotischeInfluenza/Vogelgrippe.html

Ist der Verzehr von Geflügelfleisch bei einem Ausbruch der Aviären Influenza ein Risiko für die menschliche Gesundheit?

Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich!

Im Rahmen der amtlich durchgeführten Untersuchung der lebenden Tiere vor der Schlachtung wird die Schlachterlaubnis nur für gesunde Tiere erteilt. Daher wird Fleisch von infiziertem Geflügel erst gar nicht in den Verkehr gebracht.

Geflügelfleisch sollte nicht roh oder halbgar verzehrt werden. Das AI-Virus wird bereits bei +70° Celsius sicher abgetötet, sodass für den Verbraucher keinerlei Gefahr zu erwarten ist. Weitere Verbraucherhinweise zum Umgang mit Geflügelfleisch finden Sie unter:

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/lebensmittelgruppen/fleisch_fleischerzeugnisse/gans-und-co-richtig-einkaufen-und-zubereiten-100035.html

Was mache ich, wenn ich einen toten Vogel finde?

Tote oder kranke Vögel sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Im Kreislauf der Natur ist das Sterben einzelner Tiere ein normaler Vorgang. Besonders im Winter sterben alte und kranke Tiere bedingt durch Kälte oder aufgrund ihres schlechten Ernährungszustands häufiger als in anderen Jahreszeiten. Deshalb muss nicht jeder tote Vogel an Geflügelpest gestorben sein!

Tote oder kranke Vögel sollten in dem Fall gemeldet werden, wenn mehrere Tiere an einer Stelle betroffen sind. In diesem Fall informieren Sie bitte telefonisch das Veterinäramt Ihres Landkreises.

Kreisnavigator des Deutschen Landkreistages - Direkter Zugriff auf alle offiziellen Kreispräsentationen

Sollen nach Rücksprache mit dem Veterinäramt tote Vögel eingesammelt werden, so sollten diese generell nur mit Handschuhen oder über die Hände gestülpten Plastiktüten angefasst werden. Wie mit den eingesammelten toten Vögeln weiter Verfahren wird entscheidet das Veterinäramt auf Grundlage der aktuellen Situation.

Wie wird die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) bekämpft?

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) ist nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU (VO (EU) Nr. 2016/429) eine Tierseuche der höchsten Kategorie A. Nach nationalem Recht gehört sie zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Ein Verdacht muss sofort dem zuständigen Veterinäramt
(Kreisnavigator des Deutschen Landkreistages - Direkter Zugriff auf alle offiziellen Kreispräsentationen)
mitgeteilt werden, das zur Abklärung Proben entnimmt und in amtlichen Laboren untersuchen lässt. Wenn vermehrt tote Wildvögel beobachtet werden, insbesondere Enten und Gänse, sollte dies ebenfalls dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Im Falle des Ausbruchs ist die Behandlung der erkrankten Tiere verboten. Es wird die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere des betroffenen Bestandes angeordnet. Weitere Maßnahmen bestehen unter anderem in der Einrichtung von Sperrzonen (3 km Schutzzone, 10 km Überwachungszone) mit Handels- und Verbringungsbeschränkungen sowie einer unverzüglichen Meldepflicht aller Geflügelhalter. Alle eingeleiteten Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Verbreitung des AI-Virus zu verhindern.


Gelten die Maßnahmen auch für Halter von wenigen Tieren (Hobbyhaltung)?

Alle getroffenen/angeordneten Maßnahmen gelten auch für Halter von einzelnen oder wenigen Tieren. Das Risiko der Weiterverbreitung der Geflügelpest ist bei Hobbyhaltungen genauso groß wie bei gewerblichen Haltungen.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass jede Hobbyhaltung dem zuständigen Veterinäramt angezeigt / gemeldet wird, um im Seuchenfall sämtliche Tierhaltungen schnell zu erfassen.  

Ist die Aviäre Influenza für meinen Hund / meine Katze gefährlich?

Eine Erkrankung von Hunden an Aviärer Influenza ist bisher nicht bekannt.

In seltenen Fällen können Katzen an Aviärer Influenza erkranken. Dafür müssen sie große Mengen des AI-Virus aufnehmen, zum Beispiel durch die (illegale) Verfütterung von an hochpathogener Aviärer Influenza verendetem Geflügel.


Ist eine Impfung von Geflügel gegen HPAI möglich?

Mit der EU Verordnung 2023/361 ist eine Impfung von Geflügel gegen HPAI rechtlich möglich geworden.

In Deutschland testet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Impfung bei Gänsen. In den Niederlanden wird die Impfung an Hühnern getestet. Im Rahmen eines Massnahmenplans werden in Frankreich Enten zur Mast- und Stopfleberproduktion geimpft. Die Studien könnten teilweise bis 2025 abgeschlossen sein, mit ersten Ergebnissen wird im ersten Quartal 2025 gerechnet.

Derzeit fehlt es neben den Erfahrungen mit der Impfung an geeigneten, in Europa zugelassenen, kommerziellen Impfstoffen. Dazu ist gemäß der EU Verordnung die Impfung von Geflügel mit erheblichen Überwachungsauflagen verknüpft, die finanziell und personell aufwendig umzusetzen sein werden. Es ist derzeit nicht abzusehen, wann ein geeigneter Impfstoff auf dem europäischen Markt verfügbar sein wird.


Wie schütze ich mein Geflügel vor Geflügelpest?

Größte Wichtigkeit hat der Schutz der Tiere vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAI-Infektionen. Dazu müssen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen Überwachung der Tiergesundheit konsequent eingehalten und ständig überprüft werden. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter (kommerzielle-, private sowie Rassegeflügelhalter) gesetzlich verpflichtet.

Für eine Übersicht über die rechtlichen Verpflichtungen hat das LAVES insbesondere für kleine und nicht gewerbliche Geflügelhaltungen ein Infoblatt (Link) erstellt.

Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel sehen, dann beachten Sie bitte folgende Schutzmaßnahmen:

  • Fassen Sie keine toten Vögel an!
  • Verhindern Sie einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln!
  • Betreten Sie keinen Geflügelstall 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln!
  • Reinigen Sie Ihre Schuhe nach einem Küstenbesuch!

Die selben Vorsichtsmaßnahmen sind beim Auffinden verendeter wildlebender Fleischfresser (v.a. Füchse) geboten.

Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat.

Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme hat der Halter unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

Zur frühen Erkennung von Geflügelpest wird in Niedersachsen seit vielen Jahren ein intensives Monitoring zum Vorkommen bei Wildvögeln und Geflügel durchgeführt.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/Z/ZoonotischeInfluenza/ZoonotischeInfluenza.html?nn=2386228

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