Rechtliche Bestimmungen zur Afrikanischen Schweinepest
Stand: 17.05.2023
Bundesrecht:
Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassung
EU-Recht:
Die Afrikanische Schweinepest ist gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 eine Seuche der Kategorie A(+D+E), das heißt sie tritt normalerweise nicht in der Union auf und es müssen unmittelbare Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden, sobald sie nachgewiesen wird.
Das AHL löst das bisherige EU Recht mit der Richtlinie 2002/60/EG, der Entscheidung 2003/422/EG (Diagnosehandbuch) und den Durchführungsbeschluss 2014/709/EU ab.
Die gültigen EU-Rechtsgrundlagen finden Sie über diesen Link in unserem Artikel mit den rechtlichen Bestimmungen - EU-Tiergesundheitsrecht. Zur Bekämpfung der ASP gilt darüber hinaus folgender Rechtsakt:
Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 vom 16. März 2023 mit besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605