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Aviäre Influenza

Stand: 16.02.2023


Aktuell

Geflügelpestgeschehen im vollen Gange! Hohes Risiko für die Übertragung von HPAI-Viren auf Geflügel! Weiterhin sind auch viele Kleinsthaltungen und Tierparks betroffen.


Übersicht

Was ist Geflügelpest?

Aktuelle Lage zur Aviären Influenza - Risikoeinschätzung

HPAI-Lage in Europa

HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Niedersachsen

HPAI-Nachweise bei Wildvögeln in Deutschland

HPAI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest


Was ist Geflügelpest?

Aviäre Influenza (AI) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.
Bei dieser Erkrankung wird zwischen niedrigpathogenen ("wenig krank machenden") und hochpathogenen ("stark krank machenden") Viren unterschieden. Niedrigpathogene AI-Viren (LPAI) können bei infizierten Tieren mit nur geringen bis gar keinen Krankheitsanzeichen einhergehen. Eine Infektion mit hochpathogenen AI-Viren (HPAI) wird Geflügelpest genannt und führt oft zu schweren Krankheitsbildern mit vielen Todesfällen.

Weitere ausführliche Informationen über Aviäre Influenza lesen Sie in einem Factsheet zur Aviären Influenza (nicht barrierefrei, pdf, 0,37 MB) hier.


Aktuelle Lage zur Aviären Influenza

Teilweise Hohes Risiko:

Das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-H5 Viren bei Wildvögeln wird, insbesondere an Sammelplätzen von Wasservögeln, als hoch eingestuft.

Das Risiko von Einträgen des HPAI-H5 Virus in Geflügelhaltungen und Bestände mit gehaltenen Vögeln wird für ganz Deutschland wird als hoch eingestuft.

Das Risiko von Verschleppungen des HPAI-H5 Virus zwischen Haltungen bzw. durch Geflügelausstellungen oder Abgabe von Lebendgeflügel wird als hoch eingestuft.

Geflügelhalter sind angehalten die Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren und strikt einzuhalten und eine Verschleppung des Virus zu unterbinden. Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden.


Infektionen des Menschen mit dem HPAI-H5 Virus sind grundsätzlich möglich.

Es besteht kein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung. Wer Kontakt zu infiziertem Geflügel hat, sollte sich durch adäquate Schutzkleidung vor einer möglichen Übertragung des Virus schützen.

Weitere Informationen zu humanen Erkrankungen mit der aviären Influenza finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes.


HPAI-Lage in Europa

Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde in der Saison 2021/2022 die bisher größte Epidemie der Aviären Influenza verzeichnet. Aufgrund der Persistenz des HPAI-Virus bei Wildvögeln während des Sommers 2022 ist das Tierseuchengeschehen nicht zum Stillstand gekommen.

Der aktuelle HPAI H5N1-Seuchenzug ist voll im Gange. Bei Geflügel und gehaltenen Vögeln konnte Ende 2022 ein leichter Rückgang bei den wöchentlichen Ausbruchszahlen festgestellt werden, diese stiegen im Januar allerdings wieder an. Frankreich ist immer noch am schwersten betroffen, in Polen und Deutschland nehmen die Ausbruchszahlen zu. Auch Italien, Ungarn und neu Österreich melden weitere Fälle. Auch die Fallzahlen bei Wildvögeln nimmt seit Anfang Januar 2023 wieder stark zu. Besonders betroffen sind vor allem Deutschland, Frankreich und Großbritannien.


HPAI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Deutschland

Seit Anfang Januar 2023 gab es in Deutschland über 30 HPAI-Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. Neben kommerziellen Putenmasthaltungen mit tausenden von Tieren sind darunter auch zahlreiche kleinere, private Haltungen und auch Zoologische Gärten / Tierparks, wie in Sachsen-Anhalt in Bad Kösen und Halle, in Mecklenburg-Vorpommern der Schweriner Zoo oder in Hamburg das Winterquartier der Alsterschwäne.

Eine Karte des FLI zu den Ausbrüchen in Deutschland ist unter diesem Link zu finden. 

In 2022 kam es im Zusammenhang mit mindestens drei Geflügelausstellungen und dem Verkauf von Rassegeflügel zu mehr als 50 HPAI-Ausbrüche bei überwiegend nicht gewerblich gehaltenem Geflügel (Rassegeflügel und seltene Arten). Besonders betroffen war Mecklenburg-Vorpommern, aber auch Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. In Thüringen war ein weiterer Schwerpunkt von HPAI Ausbrüchen bei Rassegeflügel. Insgesamt hat dies zu erheblichen Verlusten bei seltenen Geflügelrassen geführt.


AI-Ausbrüche in Geflügelbeständen in Niedersachsen

Seit Januar 2023 kam es zu 6 Ausbrüchen der HPAI in Niedersachsen. Betroffen sind Putenmastbetriebe im LK Cloppenburg (Anfang Januar) sowie kleine, private Haltungen mit Hühnern, Enten und Gänsen sowie ein Freilichtmuseum. Die Ausbrüche wurden in folgenden Landkreisen festgestellt: AUR, CLP, DAN, GÖ und WL.


Letzte Ausbrüche der Geflügelpest:

Am 15.02.2023 wurde in einem Kleinstbestand mit Hühnern in der Gemeinde Krummhörn, Landkreis Ammerland, HPAI des Subtypen H5N1 festgestellt.

Die betroffenen Landkreise haben alle erforderlichen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. In einigen Fällen konnte nach einer Risikobeurteilung auf die Einrichtung dieser Zonen verzichtet werden.

Nähere Informationen sowie die Allgemeinverfügungen sind auf den Webseiten der betroffenen Landkreise zu finden.


HPAI-Nachweise bei Wildvögeln in Deutschland

Seit Januar 2023 wurde in Deutschland bei über 190 Wildvögeln das HPAI-Viren nachgewiesen. Bisher sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen von den HPAI Ausbrüchen bei Wildvögeln betroffen.


AI-Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen

In Niedersachsen wurde seit Januar bei über 35 Wildvögeln der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza gemeldet. Die HPAI-Viren konnten bisher bei Wildvögeln aus den Kreisen Aurich, Celle, Cloppenburg, Diepholz, Göttingen, Grafschaft Bentheim, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme) und Wesermarsch nachgewiesen werden.

Insbesondere auf den Nordseeinseln und entlang der Küste werden viele kranke oder tote Wildvögel beobachtet. Die Meldung von toten Tieren beim Veterinäramt ist nicht notwendig. Tote Tiere werden systematisch durch die Behörden eingesammelt.


Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest

Sollten Sie kranke oder tote Wildvögel sehen, dann beachten Sie bitte folgende Schutzmaßnahmen:

  • Fassen Sie keine toten Vögel an!
  • Verhindern Sie einen Kontakt Ihres Hundes mit toten Vögeln!
  • Betreten Sie keinen Geflügelstall 48 Stunden nach Kontakt zu toten Vögeln!
  • Reinigen Sie Ihre Schuhe nach einem Küstenbesuch!

Für alle Geflügelhalter (insbesondere für Freilandhaltungen und Offenstallsysteme) ist es wichtig Vorsorge zu treffen, um ihre Geflügelbestände vor einem Eintrag des Virus der Aviären Influenza zu schützen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, zu verhindern, dass das Geflügel Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen hat.
Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit unerlässlich. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme hat der Halter unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Dabei ist auch immer auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.

Zur frühen Erkennung von Geflügelpest wird in Niedersachsen seit vielen Jahren ein intensives Monitoring zum Vorkommen bei Wildvögeln und Geflügel durchgeführt.



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