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Niedersächsisches Biosicherheitskonzept

Stand: 11.12.2023


Die Gefahr einer Einschleppung von ASP in Hausschweinebestände wird immer größer. Um den eigenen Betrieb vor einem Eintrag zu schützen, wird die Abschirmung nach außen als wichtigster Faktor angesehen.
Seit April 2021 sind die Vorgaben des neuen europäischen Tiergesundheitsrechts in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Tierhalter stehen in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ für ihren Betrieb sicherzustellen. Die bestandsbetreuenden Tierarztpraxen haben die Aufgabe, ihre Kunden zu diesem Thema fachkundig zu beraten. Zudem hängt im Seuchenfall die gewährte Entschädigung unter Umständen von der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ab.


Vor diesen Hintergründen hat sich im November 2021 auf Initiative der Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen eine „Arbeitsgruppe (AG) Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben“ mit maßgeblichen Interessenvertretungen und Behörden zusammengefunden. Am 22.12.22 wurde nun die zweite überarbeitete und ergänzte Version veröffentlicht. Das „niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ stellt eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden dar, mit der abhängig von der Betriebsart sowie der Seuchenlage für jeden Betrieb ein individuelles Konzept erarbeitet werden kann.

Titel des Biosicherheitskonzeptes mit den Logos der beteiligten Institutionen/Behörden   Bildrechte: LAVES
Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt

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