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Tuberkulose der Rinder

Stand: August 2016


Bei der Tuberkulose der Rinder handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Mycobacterium bovis oder Mycobacterium caprae verursacht wird und chronisch verläuft. Charakteristisch ist die Entwicklung von Granulomen (sogenannten Tuberkeln), die zu Beginn der Erkrankung meistens in der Lunge entstehen, dann mit Erregerausbreitung auf die Lymphknoten übergehen und über den Blutkreislauf auf andere Organe verbreitet werden. Die Rindertuberkulose kann als Zoonose auch auf andere Haustiere und den Menschen übertragen werden.

Durch intensive Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen ist Deutschland seit 1997 amtlich anerkannt frei von Rindertuberkulose. Das bedeutet, dass 99,9 Prozent der Rinderbestände frei von Tuberkulose sind. Nach Einstellung der flächendeckenden Bestandsuntersuchungen (Tuberkulinisierung) wird dieser Freiheitsstatus durch routinemäßige Kontrollen im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung aufrechterhalten.

In Deutschland ist die Bekämpfung der Tuberkulose beim Rind durch die Tuberkulose-Verordnung (Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 2013 geregelt. Impfungen gegen die Tuberkulose des Rindes und Heilversuche sind gesetzlich verboten. Weiterhin sind in der Verordnung Maßnahmen aufgeführt, die bei einem Ausbruch zum Eindämmen der Tuberkulose beim Rind einzuleiten sind.

Zur Situation der Bekämpfung und Überwachung in Niedersachsen

Um eine Übersicht über die Situation in den niedersächsischen Rinderbeständen zu erhalten, wurden bis zum 30. April 2014 insgesamt 3390 Rinder in 226 Beständen tuberkulinisiert. Alle untersuchten Rinder hatten abschliessend ein negatives Ergebnis. Auch in den Jahren 2015 und 2016 wurden Rinder in Niedersachsen auf Tuberkulose untersucht. Im Jahr 2015 waren es 240, in der ersten Jahreshälfte 2016 waren es 23 Tiere.

Während in den südlichen Bundesländern die Tuberkulose beim Rind gelegentlich nachgewiesen wird (in 2016 bisher in zwei Beständen, in 2015 in neun Beständen) so wurde die Rindertuberkulose in Niedersachsen letztmalig im Februar 2015 nachgewiesen. Ursache für die Ausbrüche der Rindertuberkulose wird das Vorkommen von Tuberkulose in Rotwild vermutet. Auch der Handel mit infizieren Tieren spielt eine Rolle.

Um die Gesundheit von Menschen nicht zu gefährden, werden positiv getestete Tiere von der Lebensmittelgewinnung ausgeschlossen und Kontaktiere des positiv getesteten Tieres ebenfalls untersucht.

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