NEU ! Gemeinsame Stellungnahme des BfR und FLI: ASP – Bewertung der Risiken von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, die in ASP-Sperrzonen gehalten worden sind
Afrikanische Schweinepest
Bereich Hausschweine
Informationen für Landwirte und Schweinehalter (Stand: 02/2024) (pdf, nicht barrierefrei)
Oberstes Ziel ist es eine Einschleppung und ggf. Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Schweinehaltende Betriebe zu vermeiden und die durch den Seuchenausbruch vorgegebenen Reglementierungen für Schweinehalter zeitnah aufheben zu können.
Dies erfordert unter anderem die Umsetzung wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen in sämtlichen Betrieben. Die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts (AHL), das seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden ist, ist bereits in Friedenszeiten wichtig. Insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter, ebenso Tierärztinnen und Tierärzte sind dafür verantwortlich den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. In einem Leitfaden werden diese Anforderungen inklusive Checklisten zusammengestellt. Diesen Leitfaden finden Sie hier:
Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt auf der Internetseite der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
Risikobewertung zur Einschleppung der ASP in Auslauf- und Freilandhaltungen in Deutschland (FLI, Stand: 29.08.2023) (pdf, nicht barrierefrei)
Leitlinien zur Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen unter ASP-Bedingungen (Stand: 03.11.2023) auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (pdf, nicht barrierefrei)
Ausbruch der ASP bei Hausschweinen
Nach einem Ausbruch der ASP bei Hausschweinen werden eine Schutzzone (3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb) und eine Überwachungszone (10 km Radius um den Ausbruchsbetrieb) eingerichtet. Innerhalb dieser Sperrzonen gelten strikte Auflagen für die schweinehaltenden Betrieben, die u.a. ein Verbot der Verbringung beinhalten.
Ablauf im Falle eines Ausbruchs der ASP in Schweine haltenden Betrieben (Stand: 06/2022) (pdf, nicht barrierefrei)
Hilfestellungen zur Verbringung:
Merkblatt: Verbringen von Fleisch aus Schutz- und Überwachungszonen bei ASP-Ausbruch bei Hausschweinen (Stand: 08/2022) (pdf, nicht barrierefrei)
Verbringungsmöglichkeiten tierischer Nebenprodukte aus Schutz- und Überwachungszone (Stand: 08/2022) (pdf, nicht barrierefrei)
Ausbruch der ASP bei Wildschweinen
Auch Ausbrüche der ASP bei Wildschweinen haben zahlreiche Auswirkungen auf die Hausschweine. Vor allem ist mit Einschränkungen bei der Verbringung der Schweine in andere Betriebe oder zur Schlachtung sowie beim Verbringen von Fleisch, Produkten und Erzeugnissen zu rechnen.
Ablauf im Falle eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen – Auswirkungen auf Hausschweine (Stand: 06/2022) (pdf, nicht barrierefrei)
Infoblatt: Verbringung von Hausschweinen aus Sperrzone II (Stand: 27.06.2024) (pdf, nicht barrierefrei)
Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest und der Klassischen Schweinepest in Niedersachsen (ASP/KSP-Monitoring):
Da in der Regel nicht alle Tiere eines Bestandes gleichzeitig infiziert werden, können die ersten Symptome einer Infektion eines Bestandes mit ASP leicht übersehen werden. Bis zur Ausbreitung der Seuche im gesamten Bestand können abhängig von den betriebsspezifischen Gegebenheiten durchaus einige Wochen vergehen. Bei unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand ist deshalb unbedingt frühzeitig eine Ausschluss-Diagnostik auf Schweinepest durchzuführen!
Das Niedersächsische Früherkennungsprogramm der Afrikanischen und Klassischen Schweinepest ruht auf mehreren Säulen. Es werden sowohl Haus- als auch Wildschweine untersucht. Besonders wichtig ist die Unterstützung durch die Tierhalter, die Tierärzte und die Jäger. Lesen Sie mehr in unserem Artikel zu Früherkennungsprogrammen und Monitorings.
Informationen für Landwirte zum ASP/KSP Monitoring (Stand: 02/2024) (pdf, nicht barrierefrei)
Freiwilliges ASP-Früherkennungsprogramm
Schweinehaltende Betriebe haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Voraussetzungen für ein Früherkennungsprogramm zu erfüllen. Dieses freiwillige ASP-Früherkennungsprogramm wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit der EU abgestimmt, um im ASP-Ausbruchsfall die Verbringung von Schweinen zu erleichtern. Die Teilnahme am Früherkennungsprogramm über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ermöglicht es Betrieben, die innerhalb der Sperrzone I und II liegen, Schweine leichter in andere Betriebe oder zum Schlachthof zu verbringen.
Bei diesem ASP-Früherkennungsprogramm können teilnehmende Betriebe bereits jetzt die Voraussetzungen dazu erfüllen, dabei wird der Betrieb zweimal jährlich kontrolliert und es wird wöchentlich eine Untersuchung von verendeten Schweinen durchgeführt. Ziel ist es, bei Ausbruch der ASP bei Wildschweinen Schweine weiterhin verbringen zu können. Näheres hierzu erfahren Sie in unserem Infoblatt "Informationen für Schweine haltende Betriebe" zum freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm".
Informationen zum ASP-Früherkennungsprogramm für Schweine haltende Betriebe (Stand: 01/2024) (pdf, nicht barrierefrei)
Krisenpläne der Wirtschaft
Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest hat verheerende Folgen für die Schweineproduktion. Alle Ebenen von der Ferkelproduktion bis zur Fleischvermarktung sind von den Auswirkungen betroffen. Die enge Verflechtung der globalen Märkte und die enormen wirtschaftlichen Schäden durch seuchenbedingte Marktstörungen erfordern bereits in Friedenszeiten Präventionsmaßnahmen und Vorbereitungen auf den Seuchenfall. Im Krisenfall helfen zuvor erarbeitete Krisenpläne und Konzepte für einen möglichst reibungslosen Ablauf bis zur Wiederherstellung der Seuchenfreiheit.
Im Rahmen der Ausbrüche der ASP im Hausschweinebestand - vor allem in Schweine dichten Regionen - wurden Probleme durch die schleppende Vermarktung des Fleisches deutlich. Diesen Problemen nimmt sich die im Sommer 2023 aus der AG Krisenpläne der Wirtschaft - Veredlungs- und Fleischwirtschaft hervorgegangene Unterarbeitsgruppe mit dem Schwerpunkt „Vermarktung“ an. Im Zuge der ersten Sitzungen dieser Unterarbeitsgruppe kristallisierte sich die Notwendigkeit heraus, ein Schreiben, adressiert an den Verbraucher hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Fleisches von Schweinen aus ASP-Sperrzonen öffentlich zugänglich zu machen.
Eine Stellungnahme, wurde inzwischen durch das FLI und das BfR erstellt und als Nr. 43/2024 mit Datum vom 17.09.2024 sowohl auf der Internetseite des BfR als auch des FLI eingestellt.
Für den Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest wurden bereits Muster-Krisenpläne in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet.
Muster-Krisenhandbuch ASP für Schlachtbetriebe:
Muster-Krisenhandbuch ASP für Tier-Warentransporte, Sammelstellen und Berater:
Krisenhandbuch ASP für Schweinehaltungen:
- Krisenhandbuch Afrikanische Schweinepest für Schweinehaltungen aus der nds. AG Krisenpläne der Wirtschaft - Veredelungs- und Fleischwirtschaft
- Checkliste Schweinehaltung im gefährdeten Gebiet - was ist zu tun?
- Checkliste "ASP Statusbetriebe - was ist zu tun?"
- Mindestanforderungen zur Fahrzeug-Reinigung und Desinfektion auf landwirtschaftlichen Betrieben
- Checkliste Schweinehaltung im Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet - was ist zu tun?
Hilfestellungen für Gemischtbetriebe:
ASP-Verbringungsregelungen (Stand: 26.01.2024)
(PDF, 0,58 MB)
Infoblatt: Verbringung von Hausschweinen aus Sperrzone II (Stand: 27.06.2024)
(PDF, 0,65 MB)
Schaubild Früherkennungsprogramm (Stand: 26.01.2024)
(PDF, 0,74 MB)
Merkblatt: Verbringen von Fleisch aus Schutz- und Überwachungszonen bei ASP-Ausbruch bei Hausschweinen (Stand: 14.08.2023) (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,12 MB)
Verbringungsmöglichkeiten tierischer Nebenprodukte aus Schutz- und Überwachungszone (Stand: 08/2022)
(PDF, 0,12 MB)