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Afrikanische Schweinepest

Bereich Hausschweine



Aktuelle Lage zur ASP beim Hausschwein

Der letzte ASP-Ausbruch in einem Hausschweinebestand ereignete sich 2024 in Hessen, wo seit Juni 2024 ein aktives ASP-Geschehen bei Wildschweinen vorherrscht.


In der folgenden Übersicht sind die in Deutschland seit 2021 festgestellten Ausbrüche bei Hausschweinen dargestellt:
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Auf welchen rechtlichen Grundlagen basieren die Bekämpfungsmaßnahmen der ASP?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die sowohl Haus- als auch Wildschweine betrifft. Infizierte Tiere entwickeln schwere, unspezifische Krankheitsverläufe. Da die ASP in Europa bis 2007 nicht anzutreffen war, unterliegt sie nun nach Ausbreitung in mehreren EU-Ländern umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen, um die Ausbreitung einzudämmen und Tierleid sowie umfangreiche wirtschaftliche Schäden einzugrenzen. Sie ist keine Zoonose, deshalb für den Menschen unbedenklich. Für andere Haus- und Wildtiere besteht ebenfalls keine Infektionsgefahr.
Seit 2021 gilt in der EU das Animal Health Law (AHL), das das Ziel verfolgt, den bestehenden Tiergesundheitsstatus in der Union aufrechtzuerhalten bzw. zu verbessern. Das AHL legt die Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Ausbruch der ASP innerhalb der EU fest.
Die in einem Ausbruchsfall anzuwendenden Verordnungen für die ASP finden Sie unter folgendem Link: Rechtsgrundlagen.

Wie groß ist das Ausbruchsrisiko für ASP?


Seit 2020 ist die ASP in der Wildschweinpopulation in Deutschland entlang der polnischen Grenze präsent. Zudem herrscht in Hessen seit 2024 ein aktives ASP-Geschehen bei Wildschweinen vor. Seit 2021 treten zudem sporadisch Punktausbrüche in Hausschweinebeständen in Deutschland auf. Wie hoch das Einschleppungsrisiko in Schweinehaltende Betriebe ist, damit hat sich das FLI in seiner Risikobewertung beschäftigt (Link: Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Auslauf – und Freilandschweinehaltungen in Deutschland).

Wie können sich Schweinehalter gegen die Afrikanische Schweinepest wappnen?


Oberstes Ziel ist es eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Schweinehaltende Betriebe zu vermeiden. Im Falle eines Seuchenausbruchs gilt es dann eine weitere Verschleppung der ASP zu verhindern, um die durch den Seuchenausbruch vorgegebenen Reglementierungen für Schweinehalter zeitnah wieder aufheben zu können.
Dies erfordert unter anderem die Umsetzung wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen in sämtlichen Betrieben. Die Erfüllung dieser präventiven Maßnahmen unter dem Rechtsrahmen des Europäischen Tiergesundheitsrechts (AHL), ist bereits in Friedenszeiten wichtig. Insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter, ebenso Tierärztinnen und Tierärzte sind dafür verantwortlich den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen.
Einen Leitfaden, in dem diese Anforderungen inklusive Checklisten zusammengestellt sind, finden Sie unter diesem Link: Nds. Biosicherheitskonzept für Schweinehaltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitssrechtsakt (Internetseite der Nds. Tierseuchenkasse)
auf der Internetseite der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Besondere Risiken bestehen bei der Auslauf- und Freilandhaltung. Das FLI hat hierzu eine Risikobewertung durchgeführt: Risikobewertung zur Einschleppung der ASP in Auslauf- und Freilandhaltungen in Deutschland (FLI, Stand: 29.08.2023) (pdf, nicht barrierefrei)
Zudem wurden Leitlinien für diese Haltungsformen von Hausschweinen unter ASP-Bedingungen veröffentlicht: Leitlinien zur Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen unter ASP-Bedingungen
(Stand: 03.11.2023) auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (pdf, nicht barrierefrei)

Welche Programme zur Früherkennung sind in Niedersachsen etabliert?

In der Regel werden nicht alle Tiere eines Bestandes gleichzeitig infiziert. Es kann zunächst nur eine Bucht betroffen sein, deshalb können die ersten Symptome einer Infektion eines Bestandes mit ASP leicht übersehen werden. Bis zur Ausbreitung der Seuche im gesamten Bestand können abhängig von den betriebsspezifischen Gegebenheiten durchaus einige Wochen vergehen. (Bei unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand ist deshalb unabhängig von den Früherkennungsprogrammen unbedingt frühzeitig eine Ausschluss-Diagnostik auf Schweinepest durchzuführen!)

Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest und der Klassischen Schweinepest in Niedersachsen (ASP/KSP-Monitoring):

Um den Eintrag in einen Bestand möglichst frühzeitig zu erkennen, ist die Früherkennung ein wichtiges Instrument der Bekämpfung.
Das Niedersächsische Früherkennungsprogramm der Afrikanischen und Klassischen Schweinepest ruht auf mehreren Säulen. Es werden sowohl Haus- als auch Wildschweine untersucht. Besonders wichtig ist die Unterstützung durch die Tierhalter, die Tierärzte und die Jäger. Lesen Sie mehr in unserem Artikel zu Früherkennungs- und Monitoring-Programmen..

Freiwilliges ASP-Früherkennungsprogramm

Zusätzlich haben Schweinehaltende Betriebe haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Voraussetzungen für ein weiteres Früherkennungsprogramm vor einem ASP-Ausbruch zu erfüllen. Dieses freiwillige ASP-Früherkennungsprogramm wurde vom Bundesministerium für Landwirtwschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) mit der EU abgestimmt, um im ASP-Ausbruchsfall die Verbringung von Schweinen zu erleichtern. Die Teilnahme am Früherkennungsprogramm über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ermöglicht es Betrieben, die innerhalb der Sperrzone I und II liegen, Schweine leichter in andere Betriebe oder zum Schlachthof zu verbringen.


Bei diesem ASP-Früherkennungsprogramm können teilnehmende Betriebe bereits jetzt die Voraussetzungen erfüllen, dabei wird der Betrieb zweimal jährlich kontrolliert und es sind wöchentlich Untersuchungen von zwei verendeten Schweinen durchzuführen. Ziel ist es, bei Ausbruch der ASP bei Wildschweinen die gehaltenen Schweine weiterhin ohne Verzögerung verbringen zu können. Näheres hierzu erfahren Sie in unserem Infoblatt "Informationen für Schweine haltende Betriebe" zum freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm".

Welche Auswirkungen haben ASP-Ausbrüche auf Schweinehaltende Betriebe in einer Sperrzone?

Ausbruch der ASP bei Hausschweinen

Nach einem ersten Ausbruch der ASP bei Hausschweinen in einem zuvor seuchenfreien Mitgliedstaat oder einer solchen Zone werden eine Schutzzone (3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb) und eine Überwachungszone (10 km Radius um den Ausbruchsbetrieb) eingerichtet. Innerhalb dieser Sperrzonen gelten strikte Auflagen für Schweinehaltende Betriebe, die u.a. ein Verbot der Verbringung von Zucht- und Nutzschweinen als auch Schlachtschweinen beinhalten. Im Falle weiterer Ausbrüche beim Hausschwein ist eine Sperrzone III einzurichten. In dieser Sperrzone III gelten zusätzlich die besonderen Maßnahmen der ASP-Durchführungsverordnung.

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Ausbruch der ASP bei Wildschweinen

Auch Ausbrüche der ASP bei Wildschweinen haben Auswirkungen auf Schweinehaltende Betriebe. Nach einem ersten Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in einem zuvor seuchenfreien Mitgliedstaat oder einer solchen Zone wird eine infizierte Zone (i. d. R. 15 km Radius um den Fundort) eingerichtet. Im Falle weiterer Ausbrüche beim Wildschwein ist eine Sperrzone II einzurichten. In dieser Sperrzone II gelten zusätzlich die besonderen Maßnahmen der ASP-Durchführungsverordnung. Auch hier gilt ein Verbot für die Verbringung von Zucht-, Nutz- und Schlachtschweinen aus den Betrieben innerhalb der Sperrzonen.

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Verbringungsregelungen bei unterschiedlichen ASP-Ausbruch-Szenarien

Für Schweine und deren Erzeugnisse aus den oben dargestellten Sperrzonen gelten Verbringungsverbote, die aus den betreffenden Verordnungen resultieren. Diese dienen dazu, eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Erfüllen die Schweine die Bedingungen der jeweilig anzuwendenden Verordnung, können die zuständigen Behörden nach einer Risikobewertung Ausnahmen zu den Verboten genehmigen. In die Risikobewertung sind auch Biosicherheitsmaßnahmen beim Transport sowie die Aspekte der Rückverfolgbarkeit mit einzubeziehen. In welchem Rahmen Verbringungen möglich sind, ist in den Infoblättern rechts unter Verbringungen dargestellt.

Welche Auswirkungen haben ASP-Ausbrüche auf Lebensmittelbetriebe?

Lebensmittelbetriebe, die im Rahmen der Schlachtung von Schweinen aus Sperrzonen und der Zerlegung, Verarbeitung und Lagerung von Erzeugnissen aus diesen Schweinen tätig werden, müssen bestimmte Vorgaben bezüglich der Trennung und der Reinigung und Desinfektion einhalten. Der Umfang der Regelungen ist von der Herkunft der Schweine abhängig, je nachdem aus welcher Sperrzone sie stammen und welche Bedingungen die Schweine zur Verbringung erfüllt haben (s.o.).
Darüber hinaus benötigen Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungs- und Lagerbetriebe, die Schweine aus Sperrzonen I, II und III bzw. deren Erzeugnisse bearbeiten, zusätzlich eine besondere Benennung durch die zuständige Behörde. Informationen dazu finden Sie in der Infospalte.

Welche Auswirkungen haben ASP-Ausbrüche auf Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte?

Für die Verbringungen von tierischen Nebenprodukten gelten vergleichbare Voraussetzungen wie bei Lebensmitteln. Die Maßnahmen bezüglich der Rückverfolgbarkeit bedürfen einer durch Satelliten gesteuerten Navigation des Transportfahrzeuges während des Transportes. Weitere Bedingungen sind in den Infoblättern in der rechten Spalte dargestellt.

Wie bereitet sich die Wirtschaft auf einen möglichen ASP-Ausbruch vor?

Krisenpläne der Wirtschaft

Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest hat verheerende Folgen für die Schweineproduktion. Alle Ebenen von der Ferkelproduktion bis zur Fleischvermarktung sind von den Auswirkungen betroffen. Die enge Verflechtung der globalen Märkte und die enormen wirtschaftlichen Schäden durch seuchenbedingte Marktstörungen erfordern bereits in Friedenszeiten Präventionsmaßnahmen und Vorbereitungen auf den Seuchenfall. Im Krisenfall helfen zuvor erarbeitete Krisenpläne und Konzepte für einen möglichst reibungslosen Ablauf bis zur Wiederherstellung der Seuchenfreiheit. Für den Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest wurden bereits Muster-Krisenpläne in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet. Die Zugänge finden Sie rechts unter "Krisenpläne der Wirtschaft".


Im Rahmen der Ausbrüche der ASP im Hausschweinebestand - vor allem in Schweine dichten Regionen - wurden Probleme durch die schleppende Vermarktung des Fleisches deutlich. Diesen Problemen nimmt sich die im Sommer 2023 aus der AG Krisenpläne der Wirtschaft - Veredlungs- und Fleischwirtschaft hervorgegangene Unterarbeitsgruppe mit dem Schwerpunkt „Vermarktung“ an. Im Zuge der ersten Sitzungen dieser Unterarbeitsgruppe kristallisierte sich die Notwendigkeit heraus, ein Schreiben, adressiert an den Verbraucher hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Fleisches von Schweinen aus ASP-Sperrzonen öffentlich zugänglich zu machen.


Eine Stellungnahme wurde durch das FLI und das BfR erstellt.


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Verbringung Wildschweinfleisch - Infoblatt

  Verbringung Wildschweinfleisch (Stand: 03/2025)
(PDF, 0,15 MB)

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