Was können Schweinehalter gegen die Afrikanische Schweinepest tun?
Oberstes Ziel ist es eine Einschleppung und ggf. Verschleppung der Afrikanische Schweinepest in Schweinehaltende Betriebe zu vermeiden und die durch den Seuchenausbruch vorgegebenen Reglementierungen für Schweinehalter zeitnah aufheben zu können.
Dies erfordert unter anderem die Umsetzung wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen in sämtlichen Betrieben. Die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts (AHL), das seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden ist, ist bereits in Friedenszeiten wichtig. Insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter, ebenso Tierärztinnen und Tierärzte sind dafür verantwortlich den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. In einem Leitfaden werden diese Anforderungen inklusive Checklisten zusammengestellt. Diesen Leitfaden finden Sie hier:
Ausbruch der ASP bei Hausschweinen
Nach einem Ausbruch der ASP bei Hausschweinen werden eine Schutzzone (3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb) und eine Überwachungszone (10 km Radius um den Ausbruchsbetrieb) eingerichtet. Innerhalb dieser Sperrzonen gelten strikte Auflagen für die schweinehaltenden Betrieben, die u.a. ein Verbot der Verbringung beinhalten.
Hilfestellungen zur Verbringung:
Ausbruch der ASP bei Wildschweinen
Auch Ausbrüche der ASP bei Wildschweinen haben zahlreiche Auswirkungen auf die Hausschweine. Vor allem ist mit Einschränkungen bei der Verbringung der Schweine in andere Betriebe oder zur Schlachtung sowie beim Verbringen von Fleisch, Produkten und Erzeugnissen zu rechnen.
Hilfestellungen zur Verbringung:
Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest und der Klassischen Schweinepest in Niedersachsen (ASP/KSP-Monitoring):
Da in der Regel nicht alle Tiere eines Bestandes gleichzeitig infiziert werden, können die ersten Symptome einer Infektion eines Bestandes mit ASP leicht übersehen werden. Bis zur Ausbreitung der Seuche im gesamten Bestand können abhängig von den betriebsspezifischen Gegebenheiten durchaus einige Wochen vergehen. Bei unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand ist deshalb unbedingt frühzeitig eine Ausschluss-Diagnostik auf Schweinepest durchzuführen!
ASP-Früherkennungsprogramm zur Erlangung der Voraussetzungen für den sogenannten Status:
Schweinehaltende Betriebe haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Voraussetzungen für einen sogenannten Statusbetrieb zu erfüllen. Ein Status ermöglicht es Betrieben, die innerhalb der Sperrzone liegen, Schweine leichter in andere Betriebe oder zum Schlachthof zu verbringen.
Bei diesem ASP-Früherkennungsprogramm können teilnehmende Betriebe bereits jetzt die Voraussetzungen dazu erfüllen, dabei wird der Betrieb zweimal jährlich kontrolliert und es wird wöchentlich eine Untersuchung von verendeten Schweinen durchgeführt. Ziel ist es, bei Ausbruch der ASP bei Wildschweinen Schweine weiterhin verbringen zu können. Näheres hierzu erfahren Sie in unserem Infoblatt "Informationen für schweinehaltende Betriebe" zum freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm" (pdf, nicht barrierefrei, 0,2 MB)
Krisenpläne der Wirtschaft
Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest hat verheerende Folgen für die Schweineproduktion. Alle Ebenen von der Ferkelproduktion bis zur Fleischvermarktung sind von den Auswirkungen betroffen. Die enge Verflechtung der globalen Märkte und die enormen wirtschaftlichen Schäden durch seuchenbedingte Marktstörungen erfordern bereits in Friedenszeiten Präventionsmaßnahmen und Vorbereitungen auf den Seuchenfall. Im Krisenfall helfen zuvor erarbeitete Krisenpläne und Konzepte für einen möglichst reibungslosen Ablauf bis zur Wiederherstellung der Seuchenfreiheit. Für den Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest wurden bereits Muster-Krisenpläne in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet:
Muster-Krisenhandbuch ASP für Schlachtbetriebe:
Muster-Krisenhandbuch ASP für Tier-Warentransporte, Sammelstellen und Berater:
Krisenhandbuch ASP für Schweinehaltungen:
Hilfestellungen für Gemischtbetriebe: