Rechtliche Bestimmungen zur Bekämpfung der Aviären Influenza
Stand: 01.02.2022
Handel:
Verbringungen in die Union
Delegierte Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für den Eingang von Sendungen von bestimmten Tieren, bestimmtem Zuchtmaterial und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union und für deren anschließende Verbringung und Handhabung (Text von Bedeutung für den EWR)
Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission vom 24. März 2021 zur Festlegung der Listen von Drittländern, Gebieten und Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zulässig ist ABl. L 114 vom 31.3.2021, S. 1–117
Verbringungen Innerhalb der EU
Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Landtieren und Bruteiern innerhalb der Union ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 140–210
Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen . (Falldefinitionen) ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 211–340
EU-Recht vor vor Inkrafttreten der VO (EU) 2016/429 (teilweise noch gültig):
Entscheidung 2006/563/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. August 2006 mit Maßnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Entscheidung 2006/115/EG vom 11. August 2006
Entscheidung 2007/598/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. August 2007 über Maßnahmen zur Verhütung der Ausbreitung der hochpathogenen Aviären Influenza auf in Zoos, amtlich zugelassenen Einrichtungen, Instituten oder Zentren in den Mitgliedstaaten gehaltene Vögel
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1136 der Kommission vom 10. August 2018 zu Risikominderungsmaßnahmen, verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Früherkennungssystemen im Zusammenhang mit von Wildvögeln ausgehenden Risiken für die Übertragung von Viren der hochpathogenen Aviären Influenza auf Geflügel
Durchführungsverordnung (EU) 2021/130 vom 03.02.2021 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich des Eintrags für das Vereinigte Königreich in der Liste der Drittländer, Gebiete, Zonen und Kompartimente, aus denen bestimmte Geflügelwaren in die Union eingeführt bzw. durch die Union durchgeführt werden dürfen, in Bezug auf die hochpathogene Aviäre Influenza
Durchführungsverordnung (EU) 2021/169 vom 11.02.2021 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 ...
Durchführungsverordnung (EU) 2021/256 vom 18.02.2021 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 ...
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1654 vom 06.11.2020 betreffend bestimmte vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 im Vereinigten Königreich
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1996 vom 04.12.2020 zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1742 betreffend bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N8 im Vereinigten Königreich
Herstellung/Verarbeitung/Vertrieb und Einfuhr für Lebensmittel tierischen Ursprungs:
- Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
konsolidierte Fassung vom 02.08.2013
Nationales Recht:
- Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664)
Landessrecht:
Niedersächsische Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 26.11.2004 (in der gültigen Fassung)