Tierseuchen
Im globalen Handel stellen Tierseuchen eine permanente Bedrohung dar – vor allem für die Land- und Ernährungswirtschaft.
Warum bedeutet zum Beispiel Maul- und Klauenseuche in Südamerika oder Afrika eine Gefährdung für unsere Region? Durch Tourismus, weltweiten Tier- und Warenhandel oder Trophäensammler kann diese hochansteckende Krankheit in Kürze an jeden Ort der Welt verschleppt werden. So stellt schon ein aus dem Urlaub mitgebrachtes Sandwich ein potenzielles Infektionsrisiko dar, wenn es bedenkenlos entsorgt wird und zum Beispiel in einem Futtertrog landet – so geschehen mit einer Wildschweinefleischsalami, die aus Ungarn mitgebracht und in Deutschland verbotenerweise an Schweine verfüttert wurde.
Was ist eine Tierseuche?
Unter einer Seuche versteht man das massenhafte Auftreten einer übertragbaren, hoch ansteckenden Krankheit in einer bestimmten Tierpopulation. Sie wird durch Erreger wie Bakterien oder Viren ausgelöst. Normalerweise können sich Tierhalter nicht eigenständig vor Seuchen schützen, sondern sind auf die staatliche Tierseuchenbekämpfung angewiesen.
Zoonosen
Bestimmte Seuchen können vom Tier auf den Menschen übertragbar sein, die so genannten Zoonosen. Beispiele für Zoonosen sind Tollwut oder Tuberkulose.
Anzeigepflichtige Tierseuchen
Einige Tierseuchen werden als gemeingefährlich eingestuft, z.B. wenn sie sehr große wirtschaftliche Folgen haben können oder auch wenn sie eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen bedeuten können. Zu diesen Seuchen zählen z.B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Geflügelpest, BSE, Tollwut oder Tuberkulose. Sie sind anzeigepflichtig, d.h. alle, die eine Verantwortung im Umgang mit Tieren tragen, seien es Tierhalterinnen und Tierhalter selbst, Tierärztinnen und Tierärzte, Viehhändler oder Schlachter, müssen den geringsten Verdacht auf eine der Tierseuchen sofort den zuständigen Veterinärbehörden anzeigen. In der Regel ist der erste Ansprechpartner dafür das Veterinäramt vor Ort.
Damit es gar nicht erst zum Seuchenausbruch kommt, muss vor allem Vorsorge getroffen werden.
Als Bürgerin/Bürger und Landwirtin/Landwirt können Sie durch ein paar einfache Verhaltensregeln dazu beitragen, die Ausbreitung von Seuchen so weit wie möglich zu verhindern:
von Reisen keine Lebensmittel tierischer Herkunft mitbringen
auf Urlaubssouvenirs wie Tiertrophäen und Felle verzichten
nach der Rückkehr aus seuchengefährdeten Gebieten die Kleidung umgehend waschen
keine fremden Tierhaltungen betreten; keine Tiere füttern
Landwirte können ihren Betrieb darüber hinaus schützen, indem sie
Tiere nur aus bekannten, gesunden Beständen mit Gesundheitszertifikat kaufen
Klauentiere oder von ihnen stammende Erzeugnisse (z. B. Sperma) nicht illegal einführen
Tiertransporte auf ein Minimum beschränken
Viehtransporter gründlich reinigen und desinfizieren
Fliegen, Ratten, Mäuse und Schaben bekämpfen
Tiere mit unklaren Krankheitserscheinungen dem Tierarzt vorstellen
gemeinschaftlich genutzte Geräte, z. B. Güllewagen, vor Weitergabe gründlich reinigen und desinfizieren
Desinfektionsmittel nach Vorschrift einsetzen
Spaziergänger von Tierhaltungen fern halten; unbefugtes Füttern verhindern
an Schweine keine unerhitzten Speiseabfälle verfüttern
die Schweinehaltungshygieneverordnung beachten
Betriebsfremde Personen, auch den Tierarzt und Besamungstechniker sowie Besucher, nur in bestandseigener Schutzkleidung (Overall und Stiefel) in den Stall lassen.
Auch Tierärzte dürfen den Stall nur in Schutzkleidung betreten