Blauzungenkrankheit
Stand: 06.12.2023
Eine Übersicht über die Bedingungen zur Verbringung finden Sie rechts in der Info-Spalte.
Die aktuelle Risikobewertung des FLI und eine Übersicht finden Sie hier auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts und auf TSIS, dem Tierseucheninformationssystem des FLI hier.
Am 06.09.2023 gab es die ersten BTV-3-Nachweise in Schafzuchtbetrieben in den Niederlanden. Die ersten Ausbrüche betrafen die Regionen Nord Holland und Utrecht. Bis Anfang Oktober 2023 wurde der Serotyp 3 bereits rund 600 Mal in weiten Teilen der Niederlande nachgewiesen. Das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, z. B. Sperma oder Embryonen, aus den Niederlanden wurde eingeschränkt. Auch das Verbringen von lebenden Wiederkäuern zu Schlachtbetrieben in Deutschland ist von den Verbringungsbeschränkungen betroffen.
Unter folgendem Link gelangen Sie zu einer Webseite der niederländischen Behörden, unter welchem aktuelle Informationen zur Ausbreitung der Infektion mit BTV Serotyp 3 in den Niederlanden entnommen werden können: https://www.nvwa.nl/onderwerpen/dierziekten/actuele-dierziekten-in-nederland-en-europa.
Hierüber kann ein pdf-Dokument mit aktuellen Stand der Ausbrüche in den Niederlanden (Karte und Auflistung der Orte, in denen Fälle festgestellt wurden) heruntergeladen werden (https://www.nvwa.nl/onderwerpen/blauwtong/documenten/dier/dierziekten/overige-dierziekten/publicaties/index).
Spanien:
Anfang August 2023 meldete Spanien den Nachweis von Blauzungenvirus in zwei Schafhaltungen in der Provinz Ciudad Real im Zentrum des Landes. Es handelt sich um den Serotyp BTV-4.
Verbringungsregelungen:
Infolge eines Ausbruchs werden Zonen gebildet, die nicht frei von einer BTV-Infektion sind. Zur Verbringung in und aus diesen Gebieten müssen alle Rinder, Schafe, Ziegen und Gatterwild sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen bestimmte Bedingungen erfüllen. Rechtsgrundlagen zur Verbringung befinden sich in der Infospalte sowie auf der Seite der EU, auf der spezielle Forderungen einzelner Länder aufgeführt sind. (Link: Verbringungen innerhalb der EU).
Die Verbringungsregelungen sind in den Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 (LINK: EUR-Lex - 32020R0688 - DE - EUR-Lex (europa.eu) ) und (EU) 2020/689 (LINK: EUR-Lex - 32020R0689 - DE - EUR-Lex (europa.eu) ) festgelegt. Hierauf basieren die in den TRACES-Bescheinigungen zu bestätigenden Garantien. In Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 (LINK: EUR-Lex - 32021R0620 - DE - EUR-Lex (europa.eu) ) in der jeweils gültigen Fassung sind alle Gebiete mit Status seuchenfrei aufgeführt.
Aufgrund des BTV-3-Ausbruches vom 25.10.2023 in Niedersachsen wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten für Niedersachsen eingeschränkt. Allerdings können Verbringungen aus BTV-freien Bundesländern weiterhin erfolgen. Übersichten der Bedingungen zur Verbringung aus nicht BTV-3-freien Gebieten (Niedersachsen) finden Sie rechts in der Info-Spalte und unter diesem hier.
Impfung:
Einen Impfstoff gegen den Serotyp 3 gibt es zurzeit in Europa nicht. Impfstoffe gegen andere Serotypen schützen nicht gegen den Serotyp 3.
Der BTV-8-Seuchenzug aus den Jahren 2006 bis 2009 betraf fast die gesamte Bundesrepublik Deutschland und konnte durch den flächendeckenden Einsatz der Impfung erfolgreich bekämpft werden. Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vermitteln einen sicheren Schutz und sind weitgehend nebenwirkungsfrei. Auf eine Impfpflicht wurde in Deutschland verzichtet. Die Impfung gegen Blauzungenkrankheit ist genehmigungspflichtig oder kann von der Behörde angeordnet werden. Wurde ein Tier geimpft, muss innerhalb von 7 Tagen ein Eintrag in der Hi-Tier-Datenbank (HIT) erfolgen.
Die ständige Impfkommission (StIKo Vet) am FLI empfiehlt den Tierhaltern, ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen BTV-8 und BTV-4 impfen zu lassen. Eine Übersicht über zugelassene Impfstoffe und Hinweise zur Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen BTV von der StIKo Vet finden Sie auch hier und in der Infospalte.
Bei Fragen zur Impfung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige kommunale Veterinärbehörde.
Die Blauzungenkrankheit ist in einigen Mitgliedstaaten endemisch, andere Mitgliedstaaten sind frei von Blauzungenkrankheit. In Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 sind Mitgliedstaaten oder Zonen der Mitgliedstaaten gelistet, die als „seuchenfrei“ oder mit „genehmigten Tilgungsprogramm“ gelten. Dieser Status ist für die Verbringung von empfänglichen Tieren wichtig. Die EU informiert auf ihrer Webseite (Link) über die Bedingungen unter dem neuen Tiergesundheitsrecht.
Tierhaltererklärung Repellentbehandlung (Stand: 06.11.2023) (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,39 MB)
Tierhaltererklärung Schlachttiere (Stand: 27.10.2023) (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,40 MB)
Tierhaltererklärung Zucht-/Nutztiere (Stand: 16.11.2023) (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,45 MB)
Leitfaden für die Eingabe von BTV-Impfdaten in HIT - Hinweise für Rinderhalter - (Stand: Juli 2016) (nicht barrierefrei)
(PDF, 3,75 MB)
Leitfaden für die Eingabe von BTV-Impfdaten in HIT - Hinweise für Schaf- und Ziegenhalter - (Stand: Juli 2016) (nicht barrierefrei)
(PDF, 1,56 MB)
Leitfaden für die Eingabe von BTV-Impfdaten (Rinder) in HIT - Hinweise für Tierärzte - (Stand: Juli 2016) (nicht barrierefrei)
(PDF, 3,09 MB)
Leitfaden für die Eingabe von BTV-Impfdaten (Schafe, Ziegen) in HIT - Hinweise für Tierärzte - (Stand: Juli 2016) (nicht barrierefrei)
(PDF, 1,65 MB)