Blauzungenkrankheit
Stand: 14.11.2022
Seit Juli 2022 sind nur noch das Saarland und Rheinland-Pfalz als Restriktionsgebiete gelistet. In und aus den eingerichteten Restriktionsgebieten dürfen empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wiederkäuer) nur unter bestimmten Bedingungen verbracht werden. Eine Übersicht über die Bedingungen zur Verbringung sowie die aktuellen Restriktionsgebiete finden Sie rechts in der Info-Spalte. Die aktuelle Risikobewertung des FLI und eine Übersicht über die aktuellen Ausbrüche finden Sie hier auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts und auf TSIS, dem Tierseucheninformationssystem des FLI hier.
Die Blauzungenkrankheit ist in einigen Mitgliedstaaten endemisch, andere Mitgliedstaaten sind frei von Blauzungenkrankheit. In Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 sind Mitgliedstaaten oder Zonen der Mitgliedstaaten gelistet, die als „seuchenfrei“ oder mit „genehmigten Tilgungsprogramm“ gelten. Dieser Status ist für die Verbringung von empfänglichen Tieren wichtig. Die EU informiert auf ihrer Webseite () über die Bedingungen unter dem neuen Tiergesundheitsrecht.
Aktuelle Informationen zur Verbreitung und den Restriktionszonen in der EU finden Sie auf der Internetseite zur Blauzungenkrankheit der EU-Kommission.
Dort ist u. a. eine aktuelle Karte sowie eine tabellarische Übersicht der Restriktionszonen in der EU zu finden (zur Karte gelangen Sie hier, (nicht barrierefrei) zur Tabelle hier) (nicht barrierefrei). Auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) finden Sie ebenfalls einige Übersichtskarten.
Aktuelles Blauzungenkrankheitsgeschehen in der EU
In Italien treten auf dem Festland, Sardinien und Sizilien immer wieder Fälle von BTV-4 und BTV-1 auf. Seit der Erstmeldung (August 2021) wurden über 3.000 Ausbrüche mit mehr als 34.000 verstorbenen Schafen gemeldet (). Die Tiere gehören der lokalen Rasse des Sarda Schafs an, das als sehr empfänglich gegenüber der Blauzungenkrankheit gilt.
Im Süden Sardiniens traten zu Beginn des Jahres 2021 zahlreiche Fälle von BTV-3 auf, gegen den Kein Impfstoff verfügbar ist (Stand: 19.10.2021).
Portugal meldete BTV-4-Nachweise in 193 Betrieben im südlich gelegenen Alentejo. Erste Fälle waren im Rahmen des Überwachungsprogramms in den Distrikten Faro, Setubal und Castelo Branco festgestellt worden. Bis Juli 2021 hatte das Überwachungsprogramm noch ausschließlich negative Ergebnisse geliefert. Insgesamt wurden in Portugal 22 Ausbrüche in 2021 festgestellt.
Aus dem Süden Spaniens wurde im Januar 2020 Fälle von BTV-1, BTV-4 und BTV-8 gemeldet. Im Juni 2021 meldete Spanien 10 Ausbrüche von BTV-4 auf Mallorca. Man geht von einem Neueintrag durch eine mögliche Windverdriftung von Vektoren aus Nordafrika aus, da sie eine Ähnlichkeit mit aus dem Balkan stammenden Stämmen zeigen.
Mitte September 2022 meldete Spanien einen Fall von BTV-4 in der Region Coria (Cáceres), der im Rahmen der aktiven Überwachung von BT in einem Sentinelbetrieb nachgewiesen wurde. Die passive Überwachung und die obligatorische Meldung von Verdachtsfällen wurden daraufhin verstärkt.
Seit 2020 meldete Griechenland vermehrt Fälle von Blauzungenkrankheit vor allem BTV-16. Seit Ende Juli 2020 wurden auch zahlreiche Fälle von BTV-4-Infektionen gemeldet.
Frankreich gilt seit vielen Jahren als endemisch für BTV- 4 und BTV-8. Daher werden Ausbrüche nicht regelmäßig gemeldet. Das gesamte Land gilt als Restriktionsgebiet für BTV-8 und BTV-4.
Verbringungsregelungen:
Infolge eines Ausbruchs werden Sperrgebiete eingerichtet. Zur Verbringung in und aus diesen Gebieten müssen alle Rinder, Schafe, Ziegen und Gatterwild sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen bestimmte Bedingungen erfüllen. Allgemeine Verbringungsregelungen und Ausnahmeregelungen zur Verbringung befinden sich in der Infospalte sowie auf der Seite der EU (Link: Verbringungen innerhalt der EU).
Da Niedersachsen „frei von einer Infektion mit BTV“ ist, müssen Verbringungen von empfänglichen Tieren genau geprüft werden, um die Seuchenfreiheit zu erhalten!
Impfung:
Der BTV-8-Seuchenzug aus den Jahren 2006 bis 2009 betraf fast die gesamte Bundesrepublik Deutschland und konnte durch den flächendeckenden Einsatz der Impfung erfolgreich bekämpft werden. Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vermitteln einen sicheren Schutz und sind weitgehend nebenwirkungsfrei. Auf eine Impfpflicht wurde in Deutschland verzichtet. Die Impfung gegen Blauzungenkrankheit ist genehmigungspflichtig oder kann von der Behörde angeordnet werden. Wurde ein Tier geimpft, muss innerhalb von 7 Tagen ein Eintrag in der Hi-Tier-Datenbank erfolgen.
Die ständige Impfkommission (StIKo Vet) am FLI empfiehlt den Tierhaltern, ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen BTV-8 und BTV-4 impfen zu lassen, da mittelfristig mit dem Vorkommen von BTV-4 in Deutschland zu rechnen ist (Stellungnahme StIKo Vet und Empfehlungen BTV-Impfung s. Infospalte).
Bei Fragen zur Impfung, insbesondere zur Genehmigung, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige kommunale Veterinärbehörde.
Wichtiger Hinweis: In der Infospalte finden Sie Leitfäden für die Eingabe von BTV-Impfdaten in HIT durch den Tierhalter oder Tierarzt für Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter. Eine Übersicht über zugelassene Impfstoffe und Hinweise zur Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen BTV von der StIKo Vet finden Sie auch hier und in der Infospalte.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Ständigen Impfkommission des FLI (Link).
Allgemeine Verbringungsregelungen Blauzungenkrankheit (Stand: 02/2022) (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,58 MB)
Ausnahmeregelungen Verbringung von Tieren in andere Mitgliedstaaten (Stand: 06/2021) (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,12 MB)
Restriktionsgebiete nach Ausbrüchen von BTV-8 in Deutschland (Stand: 22/2022) (nicht barrierefrei)
(XLSX, 0,66 MB)
Tierhaltererklärung für das Verbringen von Kälbern (jünger als 70 Tage) nach Spanien (Stand: 03.06.2019) (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,36 MB)
Tierhaltererklärung für das Verbringen von Kälbern jünger als 90 Tage nach den Niederlanden (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,18 MB)
Tierhaltererklärung als Voraussetzung zum innerstaatlichen Verbringen von Schlachttieren (Rindern, Schafen und/oder Ziegen) aus dem gemaßregelten Gebiet in freie Gebiete (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,27 MB)
Tierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Kälbern in einem Alter von bis zu 90 Tagen aus einem Restriktionsgebiet in ein freies Gebiet (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,05 MB)
Tierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von geimpften Schafen und Ziegen (Stand: 09.01.2019) (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,04 MB)
Tierhaltererklärung als Voraussetzung zum Verbringen von Zucht-/Nutztieren Schlachttieren innerhalb des Sperrgebietes (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,26 MB)
Leitfaden für die Eingabe von BTV-Impfdaten in HIT - Hinweise für Rinderhalter - (Stand: Juli 2016) (nicht barrierefrei)
(PDF, 3,75 MB)
Leitfaden für die Eingabe von BTV-Impfdaten in HIT - Hinweise für Schaf- und Ziegenhalter - (Stand: Juli 2016) (nicht barrierefrei)
(PDF, 1,56 MB)
Leitfaden für die Eingabe von BTV-Impfdaten (Rinder) in HIT - Hinweise für Tierärzte - (Stand: Juli 2016) (nicht barrierefrei)
(PDF, 3,09 MB)
Leitfaden für die Eingabe von BTV-Impfdaten (Schafe, Ziegen) in HIT - Hinweise für Tierärzte - (Stand: Juli 2016) (nicht barrierefrei)
(PDF, 1,65 MB)