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Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Zu den Themen im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte (TNP) und Zulassung und Überwachung der Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte (VTN) gehören unter anderem die Übertragung der Beseitigungspflicht gemäß § 3 Abs. 2, die Genehmigung der Entgelte gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nds. AG TierNebG (Vollzug), Verpflichtung zur Mitbenutzung einer Anlage, Verarbeitung von externem Material (§ 3 Abs. 3 TierNebG u. §4, die Zulassung u. Überwachung von Betrieben nach VO (EG) 1069/2009, denen die Beseitigungspflicht übertragen wurde (Vollzug) sowie die operative Beratung der kommunalen Veterinärbehörden bei Fragen zur Zulassung, Registrierung u. Überwachung von Betrieben nach VO(EG) 1069/2009 und bei Fragen zu Biogasanlagen.


Nähere Informationen zum Thema Beseitigung tierischer Nebenprodukte (TNP) und Zulassung und Überwachung der Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte (VTN) finden Sie hier.

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