- Dezernat 32
- Tierseuchenbekämpfung und Task-Force Veterinärwesen
- Fischseuchenbekämpfung
- Beseitigung tierischer Nebenprodukte
- Fortbildungsveranstaltungen und Übungen
- Zulassung von Laboren und Einrichtungen, die mit Tierseuchenerregern arbeiten
- Zulassung von Betrieben nach BMTierSSchV, Zuchtmaterialbetriebe, Affenhaltungen
- Viehveranstaltungen (überregional)
- Innergemeinschaftliches Verbringen, Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Nebenprodukten
- Fachbereich Schädlingsbekämpfung
- Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
- Marine Meeressäuger
- Heimtierausweise
Tierseuchenbekämpfung und Task-Force Veterinärwesen
An erster Stelle der Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung steht die Zusammenarbeit mit den und fachliche Unterstützung (operative Beratung) der kommunalen Veterinärbehörden bei der Planung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen. Basis dieser Unterstützung sind grundlegende Kenntnisse im Tierseuchenrecht, die Mitarbeit bei der Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen – auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene (Anfertigen von Stellungnahmen für Gesetzesentwürfe etc.) sowie die Ausarbeitung von Konzepten und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der gültigen Rechtsgrundlagen. Die konzeptionelle und koordinierende Bearbeitung verschiedener Tierseuchen (Link) und daran angegliederte Bereiche wie beispielsweise EDV-Programme (Link) im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Probenahme und Diagnostik oder Tötung machen dabei einen großen Teil der Arbeit des Dezernates aus. Ergebnisse diverser Monitoringprogramme werden zusammengetragen und über das Ministerium für Verbraucherschutz und Landwirtschaft an das Bundesministerium weitergegeben.