- Dezernat 32
- Tierseuchenbekämpfung und Task-Force Veterinärwesen
- Fischseuchenbekämpfung
- Beseitigung tierischer Nebenprodukte
- Fortbildungsveranstaltungen und Übungen
- Zulassung von Laboren und Einrichtungen, die mit Tierseuchenerregern arbeiten
- Zulassung von Betrieben nach BMTierSSchV, Zuchtmaterialbetriebe, Affenhaltungen
- Viehveranstaltungen (überregional)
- Innergemeinschaftliches Verbringen, Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Nebenprodukten
- Fachbereich Schädlingsbekämpfung
- Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
- Marine Meeressäuger
- Heimtierausweise
überregionale Viehveranstaltungen
Eine erhöhte Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht immer dann, wenn bei Veranstaltungen Tiere aus unterschiedlichen Regionen in Kontakt kommen. Alle Veranstaltungen müssen vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Für überregionale Veranstaltungen, das heißt die Tiere stammen aus ganz Niedersachsen, und/oder aus anderen Bundesländern, und/oder aus anderen Mitgliedsstaaten müssen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Dezernat 32 angezeigt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.