- Dezernat 32
- Tierseuchenbekämpfung und Task-Force Veterinärwesen
- Fischseuchenbekämpfung
- Beseitigung tierischer Nebenprodukte
- Fortbildungsveranstaltungen und Übungen
- Zulassung von Laboren und Einrichtungen, die mit Tierseuchenerregern arbeiten
- Zulassung von Betrieben nach BMTierSSchV, Zuchtmaterialbetriebe, Affenhaltungen
- Viehveranstaltungen (überregional)
- Innergemeinschaftliches Verbringen, Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Nebenprodukten
- Fachbereich Schädlingsbekämpfung
- Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
- Marine Meeressäuger
- Heimtierausweise
Innergemeinschaftliches Verbringen, Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und tierischen Nebenprodukten
Um tierische Nebenprodukte, tierische Erzeugnisse oder Tiere in, aus oder durch die Europäische Union zu verbringen ist ggf. eine Genehmigung nach der Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung oder dem europäischen Recht erforderlich. Für entsprechende Einfuhrgenehmigungen ist das Dezernat 32 zuständig.