- Dezernat 32
- Tierseuchenbekämpfung und Task-Force Veterinärwesen
- Fischseuchenbekämpfung
- Beseitigung tierischer Nebenprodukte
- Fortbildungsveranstaltungen und Übungen
- Zulassung von Laboren und Einrichtungen, die mit Tierseuchenerregern arbeiten
- Zulassung von Betrieben nach BMTierSSchV, Zuchtmaterialbetriebe, Affenhaltungen
- Viehveranstaltungen (überregional)
- Innergemeinschaftliches Verbringen, Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Nebenprodukten
- Fachbereich Schädlingsbekämpfung
- Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
- Marine Meeressäuger
- Heimtierausweise
Zulassung von Betrieben nach BMTierSSchV, Zuchtmaterialbetriebe, Affenhaltungen
Bestimmte Tiere und Erzeugnisse dürfen nur in andere Mitgliedstaaten verbracht werden, wenn sie aus zugelassenen Betrieben stammen. Diese Betriebe müssen nach der Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung vor Inbetriebnahme zugelassen werden.
Ebenso müssen auch Zuchtmaterialbetriebe und Affenhaltungen von der zuständigen Behörde zugelassen werden. In Niedersachsen ist das LAVES, Dezernat 32 für diese Zulassungen zuständig.