Infoblatt für Betriebsleiter zum Schutz vor Tierseuchen bei Bauernhofbesuchen (Stand: 19.02.2026)
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Bauernhofbesuch - Informationen für Betriebsleiter - Schutz vor Tierseuchen
Stand: 19.02.2026
Einige Tierseuchen wie z. B. Maul- und Klauenseuche oder Klassische oder Afrikanische Schweinepest sind sehr leicht übertragbar und können auch durch Besucher auf den landwirtschaftlichen Betrieb eingeschleppt werden. Die hier genannten anzeigepflichtigen Erkrankungen sind für den Menschen ungefährlich, verursachen aber schwere Erkrankungen bei empfänglichen Tierarten und werden rigoros bekämpft. Ein Ausbruch einer dieser Seuchen hat enorme wirtschaftliche Schäden für die gesamte Landwirtschaft des betroffenen Landes zur Folge!
Die Übertragung solcher Tierseuchen erfolgt in erster Linie durch infizierte Tiere, die die Erreger mit allen Körperflüssigkeiten massiv ausscheiden. Möglich ist aber auch eine indirekte Verbreitung durch Kontakt empfänglicher Tiere zu mit Erregern behafteten Personen, Kleidung, Futtermitteln, Nahrungsmitteln, Speiseabfällen, Gülle/Mist sowie sonstigen Gerätschaften oder Fahrzeugen.
Dieses Informationsblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen, die beim Besuch betriebsfremder Personengruppen den Schutz des eigenen Tierbestandes so weit wie möglich sicherstellen sollen. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Erreger aus dem Betrieb verschleppt und in andere Bestände weitergetragen werden.

