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Bauernhofbesuch - Informationen für Betriebsleiter - Schutz vor Tierseuchen

Stand: 19.02.2026


Biosicherheit ist das wichtigste Instrument um landwirtschaftliche Betriebe vor dem Eintrag von Tierseuchenerregern zu schützen. Daher steht grundsätzlich eher die Abschirmung des Betriebes im Vordergrund. Gleichzeitig sollen mitunter Einblicke in die tägliche Arbeit und die Haltung der Tiere ermöglicht werden. Beim Aufkommen größerer Besucherzahlen besonders an bestimmten Aktionstagen sollten die Vorbereitung und die konsequente Umsetzung zusätzlicher Schutzmaßnahmen besonders im Fokus stehen.

Einige Tierseuchen wie z. B. Maul- und Klauenseuche oder Klassische oder Afrikanische Schweinepest sind sehr leicht übertragbar und können auch durch Besucher auf den landwirtschaftlichen Betrieb eingeschleppt werden. Die hier genannten anzeigepflichtigen Erkrankungen sind für den Menschen ungefährlich, verursachen aber schwere Erkrankungen bei empfänglichen Tierarten und werden rigoros bekämpft. Ein Ausbruch einer dieser Seuchen hat enorme wirtschaftliche Schäden für die gesamte Landwirtschaft des betroffenen Landes zur Folge!

Die Übertragung solcher Tierseuchen erfolgt in erster Linie durch infizierte Tiere, die die Erreger mit allen Körperflüssigkeiten massiv ausscheiden. Möglich ist aber auch eine indirekte Verbreitung durch Kontakt empfänglicher Tiere zu mit Erregern behafteten Personen, Kleidung, Futtermitteln, Nahrungsmitteln, Speiseabfällen, Gülle/Mist sowie sonstigen Gerätschaften oder Fahrzeugen.

Dieses Informationsblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen, die beim Besuch betriebsfremder Personengruppen den Schutz des eigenen Tierbestandes so weit wie möglich sicherstellen sollen. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Erreger aus dem Betrieb verschleppt und in andere Bestände weitergetragen werden.

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